Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


ambulant:fachwissen:aktionskreis

Fachwissen PFLEGE•ZEIT: Der Aktionskreis

Bei akuten Veränderungen des Gesundheitszustandes oder anderen akuten Ereignissen ist eine Aktionsplanung erforderlich. Manche Veränderungen oder Ereignisse haben langfristigen Einfluss auf die geplante Pflege - andere nicht. Die Grafik zeigt beide Möglichkeiten in einer Aktionsplanung mit PFLEGE•ZEIT.

Beispiel für eine Aktionsplanung

Bei der abendlichen Versorgung klagt der Kunde über Schwindelgefühl und Übelkeit. Die Überprüfung der Vitalzeichen RR/Puls ergibt keinen auffälligen Befund. Der Kunde ist nicht schweißig, zeigt keine Beschwerden im Abdomen, klagt nicht über Beschwerden im Thorax.

Die Pflegekraft vereinbart mit der Ehefrau des Kunden, dass diese den Hausarzt anruft, wenn die Beschwerden zunehmen. Die Pflegekraft notiert die Situation im REGIEBOGEN KUNDE mit dem Hinweis an den Frühdienst, auf die Beschwerden zu achten.

Nachts wird die diensthabende Pflegekraft gerufen, weil der Kunde unter Brech-Durchfällen leidet und die Ehefrau Hilfe benötigt. Als die Pflegekraft eintrifft, war der diensthabende Arzt bereits da und hat entsprechende Medikamente verordnet. Die Pflegekraft notiert ihre Beobachtungen und Maßnahmen im REGIEBOGEN KUNDE und legt ein PROTOKOLL an.

Die kurzfristig notwendigen Pflegemaßnahmen werden im REGIEBOGEN KUNDE beschrieben (Körperpflege im Bett, Intertrigoprophylaxe Analfalte, Überwachung Flüssigkeitsaufnahme, Beobachtung des Allgemeinzustandes). Die Durchführung wird im PROTOKOLL dokumentiert. Das Büro wird über den zusätzlichen Pflegebedarf informiert und notiert dies im REGIEBOGEN PDL. Nach Absprache mit der Ehefrau wird für mittags ein zusätzlicher Einsatz geplant.

Nach vier Tagen hat sich der Kunde soweit erholt, dass er wieder mobilisiert werden kann. Das PROTOKOLL wird abgesetzt. Das Ergebnis wird im REGIEBOGEN KUNDE notiert. Eine Änderung von PFLEGESTATUS und TAGESPLAN ist nicht notwendig.

Beispiel einer sich ändernden Regelplanung

Beim morgendlichen Einsatz bemerkt die Pflegekraft eine Hautrötung unter der rechten Brust. Die Kundin lehnte bislang das Tragen eines BHs ab, „weil ich ja nur zu Hause bin und es bequemer ist“. Während der Körperpflege berät die Pflegekraft die Kundin und schlägt einen BH als Intertrigoprophylaxe vor.

Die Pflegekraft notiert ihre Beobachtungen und die Beratung im REGIEBOGEN KUNDE und legt einen DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE an. Darauf notiert sie:

Problem: „Intertrigo unter der rechten Brust.“

Ziel: „Kundin akzeptiert das Tragen eines BHs, die Hautrötung klingt innerhalb einer Woche ab.“

Maßnahme: „Tägliche Beobachtung bei Reinigung, Hautpflege unter beiden Brüsten mit Hautschutzcreme: …, täglich BH oder gut sitzendes Unterhemd anbieten.“

Auf dem Formular wird in den folgenden Tagen dokumentiert, ob die Kundin den BH akzeptiert (+), ob die Hautrötung abnimmt (-) und ob Hautschutzcreme aufgetragen wurde (Handzeichen). Nach einer Woche erfolgt eine Auswertung. Das Ergebnis wird im REGIEBOGEN KUNDE notiert. In diesem Fall ist die Hautrötung abgeklungen, die Kundin akzeptiert den BH. PFLEGESTATUS und TAGESPLAN werden diesbezüglich aktualisiert (stichwortartige Ergänzung im Lebensbereich Pflegen • Ausscheiden ). Der DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE ist nicht mehr notwendig.

ambulant/fachwissen/aktionskreis.txt · Zuletzt geändert: 13.01.2021/ 11:31 von Anke Kröhnert-nachtigall