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Fachwissen PFLEGE•ZEIT: Das Stammblatt

Das STAMMBLATT enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Stammdaten wie Name und Geburtsdatum, sowie alle für die Verwaltung erforderlichen Informationen.

Auf der Vorderseite werden die Adressen von Angehörigen, Ärzten und anderen therapeutisch tätigen Berufsgruppen (zum Beispiel Krankengymnastik) notiert. Außerdem findet sich der Hinweis auf ärztliche Diagnosen und Krankenhausaufenthalte (möglichst mit Datum), und Hinweise für den Todesfall. Auch festgelegte freiheitsentziehende Maßnahmen und gerichtliche Anordnungen werden im Stammblatt genannt.

Auf der Rückseite können biografische Informationen eingetragen werden und die verwendeten Hilfsmittel und Leihgeräte benannt. Hier ist auch Platz für Adressen, die nicht mehr auf die Vorderseite gepasst haben.

Das STAMMBLATT wird bei jeder aufgetretenen Veränderung aktualisiert.

Verbindungen mit anderen Formularen:

Freiheitsentziehende Maßnahmen werden im TAGESPLAN geplant und in der MONATSÜBERSICHT dokumentiert.

ambulant/fachwissen/stammblatt.txt · Zuletzt geändert: 15.01.2021/ 09:56 von Anke Kröhnert-nachtigall