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stationaer:fachwissen:medikamentengabe

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stationaer:fachwissen:medikamentengabe [20.06.2013/ 10:16]
Astrid Lärm
stationaer:fachwissen:medikamentengabe [27.07.2015/ 09:13]
Astrid Lärm
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-Im System PFLEGE·ZEIT werden nur Abweichungen von der Norm extra dokumentiert - nicht aber tägliche Routinen. Diese werden im [[stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] handlungsleitend geplant. Diese **//Pflege nach Plan//** kann dann mit einem Handzeichen abgezeichnet werden.+Im System PFLEGE·ZEIT werden nur Abweichungen von der Norm extra dokumentiert - nicht aber tägliche Routinen. Diese werden im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] handlungsleitend geplant. Diese **//Pflege nach Plan//** kann dann mit einem Handzeichen abgezeichnet werden.
  
  
-Dies gilt auch für die Medikamentengabe: Die Regelmedikation wird in den [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTERN]] eingetragen. Im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] ist der Hilfebedarf zur Medikamentengabe festgelegt. Die grundsätzliche Durchführung des TAGESPLAN wird am Ende jeder Schicht im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] dokumentiert. Die Zuständigkeiten sind in organisationeigenen Ablaufstandards geregelt.+Dies gilt auch für die Medikamentengabe: Die Regelmedikation wird in den [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTERN]] eingetragen. Im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] ist der Hilfebedarf zur Medikamentengabe festgelegt. Die grundsätzliche Durchführung des TAGESPLAN wird am Ende jeder Schicht in der [[:stationaer:fachwissen:monatsuebersicht|MONATSÜBERSICHT]] dokumentiert. Die Zuständigkeiten sind in organisationeigenen Ablaufstandards geregelt.
  
  
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-Die Juristen Weiß, Kreitz und Strunk schreiben hierzu: „Es gibt schließlich keinerlei Vorgaben dazu, dass alles ausdrücklich zu dokumentieren ist. Daher ist davon auszugehen, dass die Dokumentation auch in Ordnung ist, wenn nicht jede einzelne Maßnahme dokumentiert wird, sondern Maßnahmenpakete. Diese müssen zudem nicht ausdrücklich beschrieben werden, sondern es reicht ein Hinweis auf standardisierte Verfahren und das Abzeichnen durch Handzeichen. Dies gilt ebenfalls, wenn abweichende Geschehensabläufe gesondert vermerkt werden“ (Weiß et al: Recht in der PflegeMünchen: Beck, 2010, S. 230f).+Die Juristen Weiß, Kreitz und Strunk schreiben hierzu: „Es gibt schließlich keinerlei Vorgaben dazu, dass alles ausdrücklich zu dokumentieren ist. Daher ist davon auszugehen, dass die Dokumentation auch in Ordnung ist, wenn nicht jede einzelne Maßnahme dokumentiert wird, sondern Maßnahmenpakete. Diese müssen zudem nicht ausdrücklich beschrieben werden, sondern es reicht ein Hinweis auf standardisierte Verfahren und das Abzeichnen durch Handzeichen. Dies gilt ebenfalls, wenn abweichende Geschehensabläufe gesondert vermerkt werden“ (Weiß et al: Recht in der PflegeMünchen: Beck, 2010, S. 230 f).
  
  
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 Die Tabelle zeigt, wie die Anforderungen der QPR 2009 stationär in Bezug auf die Medikamentengabe in PFLEGE·ZEIT abgebildet sind. Die Tabelle zeigt, wie die Anforderungen der QPR 2009 stationär in Bezug auf die Medikamentengabe in PFLEGE·ZEIT abgebildet sind.
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 In keiner der genannten QPR-Kriterien sowie deren Erläuterungen wird explizit die Durchführung der Medikamentengabe mit Handzeichen durch die durchführende Pflegekraft gefordert. In keiner der genannten QPR-Kriterien sowie deren Erläuterungen wird explizit die Durchführung der Medikamentengabe mit Handzeichen durch die durchführende Pflegekraft gefordert.
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 |   \\ M/T4/ | \\  **Ist der Umgang mit Medikamenten sachgerecht?**  \\  \\ Unterkriterien a) – h) |Die Unterkriterien beziehen sich auf den sachgerechten Umgang mit den vorhandenen Medikamenten und die Frage, ob gestellte Medikamente mit der Pflegedokumentation übereinstimmen - bei PFLEGE·ZEIT demzufolge mit den Angaben in [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTERN]]. | |   \\ M/T4/ | \\  **Ist der Umgang mit Medikamenten sachgerecht?**  \\  \\ Unterkriterien a) – h) |Die Unterkriterien beziehen sich auf den sachgerechten Umgang mit den vorhandenen Medikamenten und die Frage, ob gestellte Medikamente mit der Pflegedokumentation übereinstimmen - bei PFLEGE·ZEIT demzufolge mit den Angaben in [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTERN]]. |
 |   \\ M/T12/ |**Erhalten Bewohner mit chronischen Schmerzen die verordneten Medikamente?**  \\   \\ Die Beurteilung dieses Kriteriums erfolgt anhand der Pflegedokumentation. Es gelten hier die geforderten Erläuterungen zum Kriterium 3 (Frage 12.3) entsprechend. |Erläuterung analog M/T3/B. | |   \\ M/T12/ |**Erhalten Bewohner mit chronischen Schmerzen die verordneten Medikamente?**  \\   \\ Die Beurteilung dieses Kriteriums erfolgt anhand der Pflegedokumentation. Es gelten hier die geforderten Erläuterungen zum Kriterium 3 (Frage 12.3) entsprechend. |Erläuterung analog M/T3/B. |
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stationaer/fachwissen/medikamentengabe.txt · Zuletzt geändert: 13.04.2021/ 10:24 von Anke Kröhnert-nachtigall