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stationaer:fachwissen:medikamentengabe

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stationaer:fachwissen:medikamentengabe [13.04.2021/ 10:22]
Anke Kröhnert-nachtigall
stationaer:fachwissen:medikamentengabe [13.04.2021/ 10:24] (aktuell)
Anke Kröhnert-nachtigall
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 Dies gilt nicht für die Medikamentengabe: <font inherit/inherit;;black;;inherit>Aufgrund geltender Rechtsauffassung (vgl. Rahmenvertrag vollstationäre Pflege von 2013, Kasseler Erklärung Pflegedokumentation von 2014, Ergänzende Erläuterungen für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen von 2016, Maßstäbe und Grundsätze nach §113 SGB XI von 2018, Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells von 2019), ist die Erbringung von Maßnahmen der Behandlungspflege vom tatsächlich Durchführenden in der jeweiligen Pflegedokumentation unter Bezug auf den jeweiligen Verordnungsplan nachzuweisen.</font> Dies gilt nicht für die Medikamentengabe: <font inherit/inherit;;black;;inherit>Aufgrund geltender Rechtsauffassung (vgl. Rahmenvertrag vollstationäre Pflege von 2013, Kasseler Erklärung Pflegedokumentation von 2014, Ergänzende Erläuterungen für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen von 2016, Maßstäbe und Grundsätze nach §113 SGB XI von 2018, Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells von 2019), ist die Erbringung von Maßnahmen der Behandlungspflege vom tatsächlich Durchführenden in der jeweiligen Pflegedokumentation unter Bezug auf den jeweiligen Verordnungsplan nachzuweisen.</font>
  
-Die Regelmedikation wird in den [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTERN]] eingetragen. Im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] ist der Hilfebedarf zur Medikamentengabe festgelegt. Die Durchführung der Medikamentengabe muss als Einzelnachweis geleistet werden. Dies kann als Vermerk auf dem [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]]("Medigabe:Hdz") oder auf einem [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]] erfolgen.  Dies betrifft auch Insulingaben nach Schema und Infusionen.+Die Regelmedikation wird in den [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTERN]] eingetragen. Im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] ist der Hilfebedarf zur Medikamentengabe festgelegt. Die Durchführung der Medikamentengabe muss als Einzelnachweis geleistet werden. Dies kann als Vermerk auf dem [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]]("Medigabe:Hdz") oder auf einem [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]] erfolgen. Dies betrifft auch Insulingaben nach Schema und Infusionen.
  
-Die Gabe von Bedarfsmedikationen werden im Regiebogen dokumentiert, ebenso die Wirkung der Bedarfsmedikation.+Die Gabe einer Bedarfsmedikationen wird im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert, ebenso die Wirkung der Bedarfsmedikation.
  
  
stationaer/fachwissen/medikamentengabe.1618309363.txt.gz · Zuletzt geändert: 13.04.2021/ 10:22 von Anke Kröhnert-nachtigall