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stationaer:fachwissen:risikomanagement

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stationaer:fachwissen:risikomanagement [16.03.2013/ 13:48]
Astrid Lärm
stationaer:fachwissen:risikomanagement [13.12.2020/ 12:03] (aktuell)
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-Eine zentrale Aufgabe einer jeden Pflegeprozessdokumentation ist es, nachweislich pflegerische Gefahrenpotentiale für den Bewohner zu erkennen, notwendige Prophylaxen zu planen und diese auf Sinnhaftigkeit zu bewerten. Für einige Gefahrenpotenziale sind prüfrelevante Expertenstandards die fachliche Grundlage.+Eine zentrale Aufgabe einer jeden Pflegeprozessdokumentation ist es, nachweislich pflegerische Gefahrenpotenziale für den Bewohner zu erkennen, notwendige Prophylaxen zu planen und diese auf Sinnhaftigkeit zu bewerten. Für einige Gefahrenpotenziale sind prüfrelevante Expertenstandards die fachliche Grundlage.
  
  
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-Auf der zweiten Seite des Formulars sind alle relevanten Gefahrenpotenziale aufgelistet. Zusammen mit weiteren Beobachtungen aus dem Alltag kommt es zu einer fachlichen Entscheidung, ob ein Risiko vorhanden ist oder nicht. Eine Bewertung **//(<nowiki> \</nowiki> trifft eingeschränkt zu//**gibt es an dieser Stelle nicht. Der Schweregrad des Auftretens muss nicht bewertet werden. Diese Entscheidung orientiert sich an pflegefachlichem Wissen. Sie muss nicht schriftlich begründet werden, weil hierzu das Prüfkriterium fehlt. Allerdings muss jede Pflegefachkraft in der Lage sein zu argumentieren, warum ihre Entscheidung so getroffen wurde. Jedes Gefahrenpotenzial weist eine Reihe typischer Beobachtungsmerkmale auf. Sie werden mit jeder Ausbildung vermittelt und stellen ein fundamentales Handwerkszeug für die professionelle Pflege dar. Im Konzept einer Einrichtung wird der Umgang mit jedem dieser Gefahrenpotenzial beschrieben. Es ist sinnvoll, allgemeine Absprachen über gültige Fachliteratur, Verantwortlichkeiten, Beobachtungsmerkmale, Vorgehensweise bei speziellen Prophylaxen und den Umgang mit dem Restrisiko festzulegen. //(Muss überarbeitet werden! Die Aussagen stimmen so nicht mehr)// +Auf der zweiten Seite des Formulars sind alle relevanten Gefahrenpotenziale aufgelistet. Zusammen mit weiteren Beobachtungen aus dem Alltag kommt es zu einer fachlichen Entscheidung, ob ein Risiko vorhanden ist oder nicht. Eine Bewertung **//[<nowiki> \</nowiki> trifft eingeschränkt zu //**gibt es an dieser Stelle nicht. Der Schweregrad des Auftretens muss nicht bewertet werden. Diese Entscheidung orientiert sich an pflegefachlichem Wissen. Sie muss nicht schriftlich begründet werden, weil hierzu das Prüfkriterium fehlt. Allerdings muss jede Pflegefachkraft in der Lage sein zu argumentieren, warum ihre Entscheidung so getroffen wurde. Jedes Gefahrenpotenzial weist eine Reihe typischer Beobachtungsmerkmale auf. Sie werden in jeder Ausbildung vermittelt und stellen ein fundamentales Handwerkszeug für die professionelle Pflege dar. Im Konzept einer Einrichtung wird der Umgang mit jedem dieser Gefahrenpotenziale beschrieben. Es ist sinnvoll, allgemeine Absprachen über gültige Fachliteratur, Verantwortlichkeiten, Beobachtungsmerkmale, Vorgehensweise bei speziellen Prophylaxen und dem Umgang mit dem Restrisiko festzulegen. //(Muss überarbeitet werden! Die Aussagen stimmen so nicht mehr)// 
  
  
-Die zweite Seite des PFLEGESTATUS beantwortet die Fragen, welche Gefahrenpotenziale zutreffend sind, welche speziellen oder integrierten Prophylaxen durchgeführt werden und ob die geplanten Maßnahmen zum gewünschten Erfolg, nämlich dem Ausgleichen (Kompensieren) der erkannten Gefahrenpotentiale, führt. Wenn ein Gefahrenpotential nicht ausgeglichen werden kann, zum Beispiel durch freie Willensäußerung des Bewohners oder mangelnde Kooperation wird die bindende Absprache mit den Beteiligten (Bewohner, Angehörige, behandelnder Arzt…) durch einen Verweis auf den REGIEBOGEN darin dokumentiert, wie mit diesem Risiko zukünftig umgegangen werden soll.+Die zweite Seite des PFLEGESTATUS beantwortet die Fragen, welche Gefahrenpotenziale zutreffen, welche speziellen oder integrierten Prophylaxen durchgeführt werden und ob die geplanten Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen, nämlich dem Ausgleichen (Kompensieren) der erkannten Gefahrenpotenziale. Wenn ein Gefahrenpozential nicht ausgeglichen werden kann, zum Beispiel durch freie Willensäußerung des Bewohners oder mangelnde Kooperation,(1) <del>wird die bindende Absprache mit den Beteiligten (Bewohner, Angehörige, behandelnder Arzt…) durch einen Verweis auf den REGIEBOGEN darin dokumentiert, wie mit diesem Risiko zukünftig umgegangen werden soll. </del> 
  
  
-Die geplanten Prophylaxen werden in einem weiteren Schritt benannt. Hierzu werden lediglich die Lebensbereiche, in denen die Prophylaxe als[[:universal:fachwissen:integrierte_prophylaxen|integrierte Prophylaxe]] geplant ist, benannt. Aus der Darstellung ist ersichtlich, welche Maßnahme welche Prophylaxe einschließt. Sind spezielle Prophylaxen notwendig, sind diese im Feld **//Besonders zu Beachten//**oder **//Allgemeine Hinweise//**zu beschrieben oder über **//Ergänzende Formulare//**zu beschreiben.+(1)…wird ein Informationsgespräch mit den Beteiligten (Bewohner, Angehörige, behandelnder Arzt…) hier mit Datum festgehalten sowie einem Hinweis auf  den REGIEBOGEN. Dort werden Gesprächsinhalte und verbindliche Absprachen näher beschrieben, ebenso wie mit diesem (Rest-)Risiko zukünftig umgegangen werden soll. 
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 +Die geplanten Prophylaxen werden in einem weiteren Schritt benannt. Hierzu werden lediglich die Lebensbereiche, in denen die Prophylaxe als [[:universal:fachwissen:integrierte_prophylaxen|integrierte Prophylaxe]] geplant ist, benannt. Aus der Darstellung ist ersichtlich, welche Maßnahme welche Prophylaxe einschließt. Sind spezielle Prophylaxen notwendig, sind diese im Feld **//Besonders zu // ****//Beachten//**oder **//Allgemeine // ****//Hinweise//**zu beschrieben oder über **//Ergänzende // ****//Formulare//**zu beschreiben.
  
  
stationaer/fachwissen/risikomanagement.1363441699.txt.gz · Zuletzt geändert: 13.12.2020/ 12:03 (Externe Bearbeitung)