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ambulant:fachwissen:durchfuehrungsnachweis

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Der Durchführungsnachweis für besondere Pflege

Im Durchführungsnachweis für besondere Pflege werden Planungen im Sinne der klassischen Pflegeplanung erstellt, wenn eine gezielte Planung erforderlich ist, ein Zielerreichungsgrad definiert werden kann, eine bestimmte Leistung nachgewiesen werden muss (zum Beispiel Injektionen) Der Durchführungsnachweis für besondere Pflege ist universell für unterschiedliche Problembereiche und Nachweise anzuwenden. Ausfüllanleitung Ein bestimmtes Problem ist erkannt worden und wird beschrieben. Ein Ziel wird definiert. Das erwünschte Ergebnis der Pflege wird möglichst genau beschrieben. Die zuständige Pflegefachkraft legt eine Maßnahme fest. In den Zeilen unter Monat werden die Zeiten zur Umsetzung der Maßnahme geplant. Die Durchführung der Maßnahmen wird jeden Tag (Datum) mit Handzeichen abgezeichnet. Konnte die Maßnahme nicht durchgeführt werden, wird das Handzeichen durch ein vereinbartes Zeichen ersetzt . Die Zeilen können auch dazu genutzt werden, zusätzliche Werte zu erfassen. Nach einem vorher festgelegten Zeitraum erfolgt eine Auswertung des Erfolgs der Maßnahmen. Die Auswertung muss konkret formuliert werden und taucht bei einer Fortsetzung der Maßnahmen in der nächsten Spalte des Formulars wieder auf. Wird eine Maßnahme abgesetzt, wird das Datum vermerkt. Verbindungen mit anderen Formularen: Ansetzen und Absetzen, gegebenenfalls Zwischenergebnisse werden im REGIEBOGEN vermerkt. Ein Hinweis auf den DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE muss sich im TAGESPLAN PFLEGE wiederfinden.

ambulant/fachwissen/durchfuehrungsnachweis.1360246275.txt.gz · Zuletzt geändert: 13.12.2020/ 12:03 (Externe Bearbeitung)