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ambulant:fachwissen:medikamentengabe

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ambulant:fachwissen:medikamentengabe [30.03.2021/ 09:20]
Anke Kröhnert-nachtigall
ambulant:fachwissen:medikamentengabe [03.01.2022/ 11:19] (aktuell)
Anke Kröhnert-nachtigall
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 ====== Fachwissen PFLEGE•ZEIT: Die Dokumentation der Medikamentengabe ====== ====== Fachwissen PFLEGE•ZEIT: Die Dokumentation der Medikamentengabe ======
  
-Die Medikamentengabe wird grundsätzlich zunächst über die Arbeitsorganisation eines Pflegedienstes geregelt. Dazu gehört, wer für das Stellen der Medikamente zuständig ist, wer die Medikamente kontrolliert und wer sie wann gibt. Dies kann über einen Ablaufstandart oder über Delegationsregelungen gesteuert werden. Unabhängig von Pflegezeit ist die Medikamentengabe eine Leistung nach SGB V. Es müssen hierfür die Verordnungen häuslicher Krankenpflege vorliegen und die entsprechenden Leistungsnachweise für die Kostenträger geführt werden. Im System PFLEGE•ZEIT werden die nur die Abweichungen von der Norm dokumentiert – nicht aber die täglichen Routinen. Diese werden im [[:ambulant:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] handlungsleitend geplant. Die **//Pflege nach Plan//**  kann dann mit einem Handzeichen abgezeichnet werden.+Die Medikamentengabe wird grundsätzlich zunächst über die Arbeitsorganisation einer Einrichtung geregelt. Dazu gehört, wer für das Stellen der Medikamente zuständig ist, wer die Medikamente kontrolliert und wer sie wann gibt. Dies kann über einen Ablaufstandard oder über Delegationsregelungen gesteuert werden.
  
-Dies gilt so nicht für die Medikamentengabe: Die Regelmedikation wird in den [[:ambulant:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTERN]] eingetragenIm [[:ambulant:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN PFLEGE]] ist der Hilfebedarf zur Medikamentengabe festgelegtDie grundsätzliche Durchführung des [[:ambulant:fachwissen:tagesplan|TAGESPLANs PFLEGE]] wird am Ende eines Einsatzes in der [[:ambulant:fachwissen:monatsuebersicht|MONATSÜBERSICHT]] dokumentiert. Die Zuständigkeiten sind in den organisationseigenen Ablaufstandards geregelt. Die Medikamentengabe muss separat dokumentiert werden. Hierfür reicht der Leistungsnachweis für die Krankenkasse.+Im System PFLEGE·ZEIT werden nur Abweichungen von der Norm extra dokumentiert - nicht aber tägliche RoutinenDiese werden im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] handlungsleitend geplantDiese **//Pflege nach Plan//**  kann dann mit einem Handzeichen abgezeichnet werden.
  
-Die Tabelle zeigtwie die Anforderungen der QPR 2021 ambulant in Bezug auf die Medikamentengabe in PFLEGEZEIT abgebildet sind.+Dies gilt nicht für die Medikamentengabe: <font inherit color: black;  background-color: inherit /inherit;;inherit;;black  background-color: inherit >Aufgrund geltender Rechtsauffassung (vgl. Rahmenvertrag vollstationäre Pflege von 2013, Kasseler Erklärung Pflegedokumentation von 2014, Ergänzende Erläuterungen für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen von 2016, Maßstäbe und Grundsätze nach §113 SGB XI von 2018, Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells von 2019)ist die Erbringung von Maßnahmen der Behandlungspflege vom tatsächlich Durchführenden in der jeweiligen Pflegedokumentation unter Bezug auf den jeweiligen Verordnungsplan nachzuweisen.</font>
  
-^   \\ QPR  ^   \\ Zitat des Kriteriums der QPR  ^   \\ Übertragung auf PFLEGE·ZEIT +Die Regelmedikation wird in den [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTERN]] eingetragenIm [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] ist der Hilfebedarf zur Medikamentengabe festgelegtDie Durchführung der Medikamentengabe muss als Einzelnachweis geleistet werden. Dies kann als Vermerk auf dem [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]](„Medigabe:Hdz“) oder auf einem [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]] erfolgen. Dies betrifft auch Insulingaben nach Schema und Infusionen.
-^   \\ 9.16  | \\ **Entspricht die Medikamentengabe der ärztlichen Verordnung?** \\  \\ Ausfüllanleitung zu 9.16: \\ Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn der Pflegedienst die Medikamentengabe entsprechend der ärztlichen \\ Verordnung durchgeführt und in der Pflegedokumentation dokumentiert hat. Die ärztliche Verordnung \\ ist Bestandteil der Pflegedokumentation. Die Durchschrift der ärztlichen Verordnung muss beim \\ Pflegedienst hinterlegt sein. \\ Wenn die Applikationsform in der Pflegedokumentation nicht angegeben ist, dann ist regelhaft davon \\ auszugehen, dass die Applikation oral erfolgt. \\ Es ist zu überprüfen, ob für alle verordneten Medikamente eine ärztliche Verordnung vorliegt. Es ist \\ zu überprüfen, ob die verordneten Medikamente in der Häuslichkeit oder im Pflegedienst vorhanden \\ sind. Ist dies nicht der Fall, muss aus der Pflegedokumentation hervorgehen, dass ein Hinweis für \\ die Wiederbeschaffung gegeben wurde. \\ Bei der Verwendung eines Generikums muss der Pflegedienst überprüfen, ob das verwendete Prä- \\ parat dem der ärztlichen Verordnung entspricht (z. B. durch Austauschliste, Dokumentation des \\ Wirkstoffnamens, Kennzeichnung der Generikumspackung mit dem Namen des Originalpräparates). \\ Der Nachweis des Kriteriums erfolgt über die Medikamente und die Pflegedokumentation. \\ | \\ Die Angaben zu den verordneten Medikamenten (Name oder Wirkstoff, Applikationsart, Dosierung, etc.) werden auf den [[:ambulant:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTERN]] festgehalten\\   \\  Der Hilfebedarf ist auf dem[[:ambulant:fachwissen:tagesplan| TAGESPLAN PFLEGE]] vermerktWenn die Medikamente in den Räumlichkeiten des Pflegedienstes gestellt werden, so wird dies auch im [[:ambulant:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN PFLEGE]] vermerkt. \\   \\  Die Gabe der Regelmedikation wird mit dem Handzeichen im Leistungsnachweis dokumentiert. \\   \\  Im Falle der Bedarfsmedikation wird der Grund, die Gabe und die Wirkung gegebenenfalls beim nächsten Einsatz im [[:ambulant:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] beschrieben.|+
  
-QuelleQualitätsprüfungs-RichtlinienMDK–Anleitung, Tranzparenzvereinbarung; Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. Essen, 2009.+Die Gabe einer Bedarfsmedikationen wird im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiertebenso die Wirkung der Bedarfsmedikation.
  
  
ambulant/fachwissen/medikamentengabe.1617096006.txt.gz · Zuletzt geändert: 30.03.2021/ 09:20 von Anke Kröhnert-nachtigall