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ambulant:grundwissen:hilfebedarfe

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ambulant:grundwissen:hilfebedarfe [15.03.2013/ 09:35]
Astrid Lärm
ambulant:grundwissen:hilfebedarfe [17.03.2021/ 11:29] (aktuell)
Anke Kröhnert-nachtigall
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-====== Hilfebedarf ====== 
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-===== S - Selbständig ===== 
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-Der Kunde führt diesen Teil der Verrichtungen vollkommen selbständig aus. 
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-===== A - Anleitung ===== 
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-Anleitung bedeutet, dass die Pflegeperson bei einer konkreten  Verrichtung den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen  Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss. 
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-**Beispiel: Der Kunde kann sich waschen, sofern jemand bei ihm ist und jeden Handlungsschritt  ansagt**  
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-Im TAGESPLAN wird der Hinweis notiert, in welcher Form allgemein  angeleitet wird. Zum Beispiel wertschätzend bei Menschen mit Demenz;  konsequent strukturierend bei Menschen mit Depression. 
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-===== B - Beaufsichtigung ===== 
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-Bei Beaufsichtigung steht die Sicherheit beim konkreten Handlungsablauf  der Verrichtung im Vordergrund. Beaufsichtigung ist notwendig, wenn eine  Selbstgefährdung besteht. 
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-**Beispiel: Beim Rasieren durch unsachgemäße Benutzung der Klinge oder des  Stroms. Beaufsichtigung beinhaltet auch die Kontrolle, ob die  betreffenden Verrichtungen in der erforderlichen Art und Weise  durchgeführt werden.**  
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-Das Ausmaß der Beaufsichtigung wird in Stichworten im TAGESPLAN unter Hinweise vermerkt. 
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-„B: wird Tätigkeit zu Ende geführt? 
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-„B: körpernah, da Sturzgefahr“ 
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-„B: wenn schwankender Gang, Ansprechen, ggf. tÜ“ 
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-===== U - Unterstützung ===== 
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-Unterstützung bedeutet, den Kunden durch die Bereitstellung sächlicher  Hilfen in die Lage zu versetzen, eine Verrichtung selbstständig  durchzuführen. 
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-**Beispiel: Zahnbürste vorbereiten, Waschutensilien hinstellen, Rollator bereit stellen**  
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-Die Art der Unterstützung wird im TAGESPLAN im entsprechenden Feld vermerkt. 
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-===== tÜ - Teilweise Übernahme ===== 
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-Bei einer teilweisen Übernahme wird eine unmittelbare personelle Hilfe  bei der Durchführung einer Verrichtung berücksichtigt. Teilweise  Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson den Teil der Verrichtungen des  täglichen Lebens übernimmt, den der Kunde selbst nicht ausführen  kann. 
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-**Beispiel: Kunde fängt mit der Körperpflege, die Pflegekraft übernimmt,  wenn der Kunde nicht mehr weiter kann, Hilfe beim Gehen mit dem  Rollator**  
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-Eine teilweise Übernahme schließt Anleitung, Beaufsichtigung und/oder  Unterstützung ein, diese muß also nicht zusätzlich erwähnt werden. 
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-Es wird schriftlich ergänzt, welche Tätigkeiten vom Kunden  durchgeführt werden. Damit wird der Blick auf die Ressourcen gefördert.  Zum Beispiel: „Hand reichen, Kunde zieht sich daran hoch“. 
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-===== vÜ - Vollständige  Übernahme ===== 
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-Vollständige Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson alle  Verrichtungen ausführt, die der Kunde nicht ausführen kann. Die  Tätigkeit wird vollständig von der Pflegekraft übernommen. 
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-===== E - Erschwerende Bedingungen/ spezielle pflegerschwerende Faktoren ===== 
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-    * Spezielle pflegerschwerende Faktoren erfordern eine höheren Bedarf an Zeit und/oder eine besondere Fachlichkeit. 
-    * Pflegerschwerende Faktoren 
-    * Körpergewicht über 80 kg 
-    * Kontrakturen/ Einsteifung großer Gelenke/ Fehlstellung der Extremitäten 
-    * hochgradige Spastik, z.B. bei Hemiplegien und Paraparesen 
-    * einschießende unkontrollierte Bewegungen 
-    * eingeschränkte Belastbarkeit bei dekompensierter Herzinsuffizienz 
-    * Erforderlichkeit der mechanischen Harnlösung oder der digitalen Enddarmentleerung 
-    * Schluckstörungen/ Störungen der Mundmotorik/ Atemstörungen 
-    * Abwehrverhalten/ fehlende Kooperation mit Behinderung der Übernahme  von Handlungen (z.B. bei geistiger Behinderung/   psychischen  Erkrankungen 
-    * stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören/ Sehen) 
-    * starke therapieresistente Schmerzen 
-    * pflegebehindernde räumliche Verhältnisse 
-    * zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (z.B.  bei fahrbaren Liftern/ Decken-, Wandliftern) 
-    * zusätzliche krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen 
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-Die pflegerschwerende Faktoren werden im PFLEGESTATUS notiert. Im  TAGESPLAN wird handlungsleitend festgelegt, wie damit umgegangen werden  soll. 
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-Die pflegeerschwerenden Faktoren sind bei der Begutschtung durch den MDK (Einstufungsprüfung) von besonderer Bedeutung. 
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-===== Kombinationen ===== 
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-Um den Hilfebedarf eines Kunden abzubilden, können auch mehrere  sinnvolle Kombinationen genutzt werden (z.B. A/B/U der Kunde wird  angeleitet, es werden die notwendigen Utensilien bereit gestellt und  beaufsichtigt). 
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-Hilfebedarfe beinhalten auch Ressourcen. Wird eine Pflegemaßnahme mit tÜ  geplant, ist der Teil, der vom Kunden selbst durchgeführt werden  kann, darin integriert. 
  
ambulant/grundwissen/hilfebedarfe.1363340142.txt.gz · Zuletzt geändert: 13.12.2020/ 12:03 (Externe Bearbeitung)