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ambulant:pruefung:pruefung

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Kriterium 1 kb

Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt?

Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen Leistungen zur Körperpflege vereinbart wurden, in der Pflegedokumentation die auf die Maßnahmen der Körperpflege bezogenen Wünsche nachvollziehbar dokumentiert und bei der Umsetzung berücksichtigt sind. Der Nachweis der Berücksichtigung kann im Einzelfall ergänzend auch über teilnehmende Beobachtung während der Prüfung erfolgen.

  • Der individuelle Hilfebedarf wird auf dem Tagesplan Pflege handlungsleitend geplant. Augenmerk liegt auf den Hinweisen zur Körperpflege sowie 'Besonders zu beachten'.
  • Die Dokumentation erfolgt in der Monatsübersicht, Beobachtungen bei der Durchführung finden sich im Regiebogen Kunde. Augenmerk in der Monatsübersicht liegt auf der Zeile 'Duschen Baden Haare waschen'

Kriterium 2 kb

Werden die individuellen Wünsche zum Essen und Trinken im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt?

Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen Leistungen zur Ernährung/Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme vereinbart wurden, in der Pflegedokumentation die auf die Maßnahmen der Ernährung/Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme bezogenen Wünsche nachvollziehbar dokumentiert und bei der Umsetzung berücksichtigt sind.

Der Nachweis der Berücksichtigung kann im Einzelfall ergänzend auch über teilnehmende Beobachtung während der Prüfung erfolgen.

  • Die Hilfebedarfe im Lebensbereich Essen und Trinken werden auf dem Tagesplan Pflege handlungsleitend geplant, die individuellen Wünsche des Kunden auf dem Tagesplan Haushaltsführung festgehalten.
  • Die Dokumentation erfolgt in der Monatsübersicht, Beobachtungen bei der Durchführung finden sich im Regiebogen Kunde.

Kriterium 3 kb

Wurde die vereinbarte Leistung zur Flüssigkeitsversorgung nachvollziehbar durchgeführt?

Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen Leistungen zur Flüssigkeitsaufnahme vereinbart wurden, diese Leistungen vereinbarungsgemäß durchgeführt und nachvollziehbar in der Pflegedokumentation dokumentiert wurden.

  • Bei nicht gesicherter Trinkmenge kann im Tabellenblatt die Menge und Art der Getränke festgehalten werden. Private Pflegepersonen sollten bei der Erfassung der Trinkmenge einbezogen werden.
  • Über den Regiebogen erfolgen die fortlaufende Dokumentation der Beobachtungen und die pflegefachliche Reflexion, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Kriterium 4 kb

Werden die individuellen Ressourcen und Risiken bei der Flüssigkeitsversorgung erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind? (MDK 14.8 a und b teilweise)

Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen Leistungen zur Unterstützung bei der Flüssigkeitsaufnahme vereinbart wurden, die individuellen Ressourcen und Risiken zur Flüssigkeitsversorgung in der Pflegedokumentation berücksichtigt wurden.

  • Im Pflegestatus werden Rituale, Gewohnheiten, Vorlieben, Abneigungen und die Risiken erfasst. Gleichzeitig werden auch Kompensationsmöglichkeiten ermittelt. Entsprechend der Ressourcen werden die Hilfebedarfe im Tagesplan Pflege und Tagesplan Hauswirtschaft handlungsleitend individuell geplant.
  • Für eine Risikoermittlung können die Erfassung der Einfuhr und ihre Dokumentation auf dem Tabellenblatt hilfreich sein.
  • Die pflegefachliche Reflexion wird im Regiebogen notiert.

Kriterium 5 kb

Wird der pflegebedürftige Mensch bzw. sein Angehöriger informiert bei erkennbaren Flüssigkeitsdefiziten? (MDK 14.8c teilweise)

Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen bei der Erbringung von Pflegeleistungen ein Flüssigkeitsdefizit sichtlich erkennbar ist und der pflegebedürftige Mensch bzw. sein Angehöriger auf mögliche Hilfen oder Abklärungsmöglichkeiten (z. B. Arzt) hingewiesen wurde.

  • Entsprechend der ermittelten Risiken werden die Beratungstermine von Angehörigen und Betreuern im Pflegestatus festgehalten. Der genaue Beratungsinhalt wird im Regiebogen dokumentiert.

Kriterium 6 kb

Wurde die vereinbarte Leistung zur Nahrungsaufnahme nachvollziehbar durchgeführt? (MDK 14.8g teilweise )

Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen Leistungen zur Nahrungsaufnahme vereinbart wurden, diese Leistungen vereinbarungsgemäß durchgeführt und nachvollziehbar in der Pflegedokumentation dokumentiert wurden.

  • Bei ungenügender Nahrungsaufnahme kann im Tabellenblatt die Menge und Art der Nahrung festgehalten werden. Private Pflegepersonen sollten bei der Erfassung der Nahrungsmenge einbezogen werden.
  • Über den Regiebogen erfolgen die fortlaufende Dokumentation der Beobachtungen und die pflegefachliche Reflexion, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

\\ Kriterium 7 kb

Werden die individuellen Ressourcen und Risiken bei der Ernährung erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind? (MDK 14.8 a und b teilweise)

Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen Leistungen zur Ernährung/Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme vereinbart wurden, die individuellen Ressourcen und Risiken zur Ernährung in der Pflegedokumentation berücksichtigt wurden.

  • Im Pflegestatus werden Rituale, Gewohnheiten, Vorlieben, Abneigungen und die Risiken erfasst. Hier kann auch die Anwendung des Mini Nutritional Assessment (MNA) hilfreich sein. Gleichzeitig werden Kompensationsmöglichkeiten ermittelt.
  • Entsprechend der Ressourcen werden die Hilfebedarfe im Tagesplan Pflege und Tagesplan Hauswirtschaft handlungsleitend individuell geplant.
ambulant/pruefung/pruefung.1363346269.txt.gz · Zuletzt geändert: 13.12.2020/ 12:03 (Externe Bearbeitung)