Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
ambulant:pruefung:pruefung [20.06.2013/ 12:23] Astrid Lärm |
— (aktuell) | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | ====== Prüfung: Umsetzung der Transparenzkriterien in PFLEGE•ZEIT ====== | ||
- | |||
- | |||
- | Wir möchten Ihnen ermöglichen, | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Hinweise ==== | ||
- | |||
- | |||
- | * Besondere Beachtung findet bei der Bewertung der Qualität nach den Transparenzkriterien, | ||
- | * PFLEGE•ZEIT wird laufend weiter entwickelt und an den Stand des Wissens angepasst. Bitte achten Sie daher darauf, die jeweils aktuellen Formulare einzusetzen. | ||
- | * Diese Erläuterungen können auch während einer Prüfung im Dialog mit dem Prüfer hilfreich sein, sollte er/sie die Informationen zu einem Kriterium nicht gleich finden. | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 1 kb ==== | ||
- | |||
- | **//Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt?// | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei Kund/innen, mit denen Leistungen zur Körperpflege vereinbart wurden, in der Pflegedokumentation die auf die Maßnahmen der Körperpflege bezogenen Wünsche nachvollziehbar dokumentiert und bei der Umsetzung berücksichtigt sind. Der Nachweis der Berücksichtigung kann im Einzelfall ergänzend auch über teilnehmende Beobachtung während der Prüfung erfolgen. | ||
- | |||
- | |||
- | * Der individuelle Hilfebedarf wird auf dem [[ambulant: | ||
- | * Die Dokumentation erfolgt in der [[ambulant: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 2 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Werden die individuellen Wünsche zum Essen und Trinken im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt?// | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen Leistungen zur Ernährung / Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme vereinbart wurden, in der Pflegedokumentation die auf die Maßnahmen der Ernährung/ | ||
- | |||
- | |||
- | Der Nachweis der Berücksichtigung kann im Einzelfall ergänzend auch über teilnehmende Beobachtung während der Prüfung erfolgen. | ||
- | |||
- | |||
- | * Die Hilfebedarfe im Lebensbereich Essen und Trinken werden auf dem [[ambulant: | ||
- | * Die Dokumentation erfolgt in der [[ambulant: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 3 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Wurde die vereinbarte Leistung zur Flüssigkeitsversorgung nachvollziehbar durchgeführt?// | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen Leistungen zur Flüssigkeitsaufnahme vereinbart wurden, diese Leistungen vereinbarungsgemäß durchgeführt und nachvollziehbar in der Pflegedokumentation dokumentiert wurden. | ||
- | |||
- | |||
- | * Bei nicht gesicherter Trinkmenge kann im [[ambulant: | ||
- | * Über den [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 4 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Werden die individuellen Ressourcen und Risiken bei der Flüssigkeitsversorgung erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind? (MDK 14.8 a und b teilweise)// | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen Leistungen zur Unterstützung bei der Flüssigkeitsaufnahme vereinbart wurden, die individuellen Ressourcen und Risiken zur Flüssigkeitsversorgung in der Pflegedokumentation berücksichtigt wurden. | ||
- | |||
- | |||
- | * Im [[ambulant: | ||
- | * Für eine Risikoermittlung können die Erfassung der Einfuhr und ihre Dokumentation auf dem [[ambulant: | ||
- | * Die pflegefachliche Reflexion wird im [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 5 kb ==== | ||
- | |||
- | **//Wird der pflegebedürftige Mensch beziehungsweise seine Angehörigen bei erkennbaren Flüssigkeitsdefiziten informiert? (MDK 14.8c teilweise)// | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen bei der Erbringung von Pflegeleistungen ein Flüssigkeitsdefizit sichtlich erkennbar ist und der pflegebedürftige Mensch beziehungsweise seine Angehörigen auf mögliche Hilfen oder Abklärungsmöglichkeiten hingewiesen wurde. | ||
- | |||
- | |||
- | * Entsprechend der ermittelten Risiken werden die Beratungstermine von Angehörigen und Betreuer/ | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 6 kb ==== | ||
- | |||
- | **//Wurde die vereinbarte Leistung zur Nahrungsaufnahme nachvollziehbar durchgeführt? | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen Leistungen zur Nahrungsaufnahme vereinbart wurden, diese Leistungen vereinbarungsgemäß durchgeführt und nachvollziehbar in der Pflegedokumentation dokumentiert wurden. | ||
- | |||
- | |||
- | * Bei ungenügender Nahrungsaufnahme kann im [[ambulant: | ||
- | * Über den [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 7 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Werden die individuellen Ressourcen und Risiken bei der Ernährung erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind? (MDK 14.8 a und b teilweise)// | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen Leistungen zur Ernährung/ | ||
- | |||
- | |||
- | * Im [[ambulant: | ||
- | * Entsprechend der Ressourcen werden die Hilfebedarfe im [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 8 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Wird der pflegebedürftige Mensch beziehungsweise seine Angehörigen informiert bei erkennbaren Ernährungsdefiziten? | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen bei der Erbringung von Pflegeleistungen ein Ernährungsdefizit sichtlich erkennbar ist und der pflegebedürftige Mensch beziehungsweise seine Angehörigen auf mögliche Hilfen oder Abklärungsmöglichkeiten hingewiesen wurde. | ||
- | |||
- | |||
- | * Entsprechend der ermittelten Risiken werden die Beratungstermine von Angehörigen und Betreuer/ | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 9 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Werden individuelle Ressourcen und Risiken im Zusammenhang mit Ausscheidungen erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind? (ähnlich MDK 14.3a)// | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen Leistungen zur Ausscheidung vereinbart wurden, die individuellen Ressourcen und Risiken zu den Ausscheidungen in der Pflegedokumentation berücksichtigt wurden. | ||
- | |||
- | |||
- | * Im [[ambulant: | ||
- | * Entsprechend der Ressourcen werden die Hilfebedarfe im [[ambulant: | ||
- | * Für eine Risikoermittlung können die Erfassung der Ausfuhr und ihre Dokumentation auf dem [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 10 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Wurde die vereinbarte Leistung zur Unterstützung bei Ausscheidungen / Inkontinenzversorgung nachvollziehbar durchgeführt? | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen Leistungen zur Unterstützung bei Ausscheidungen / Inkontinenzversorgung vereinbart wurden, diese Leistungen vereinbarungsgemäß durchgeführt und nachvollziehbar in der Pflegedokumentation dokumentiert wurden. | ||
- | |||
- | |||
- | * Der Einsatz geeigneter Inkontinenzprodukte und das Kontinenztraining / Toilettentraining werden im [[ambulant: | ||
- | * Besonders zu beachten: Bei DK die Charrière-Größe sowie Art des Katheters und Blockung gegebenenfalls im [[ambulant: | ||
- | * Grundsätzlich ist folgender Nachweis ausreichend: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 11 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Wenn bei der Erbringung von vereinbarten Leistungen beim pflegebedürftigen Menschen für den Pflegedienst ein individuelles Dekubitusrisiko erkennbar ist, wird dieses dann erfasst?// | ||
- | |||
- | |||
- | Diese Kriterien ist erfüllt, wenn ein pflegebedürftiger Mensch Leistungen der Grundpflege erhält, ein Dekubitusrisiko erkennbar ist und dieses in der Pflegedokumentation berücksichtigt wurde. Wenn ein Dekubitusrisiko erkennbar ist, erfolgt die Risikoeinschätzung mit dem Leistungsbeginn in der Grundpflege. Danach soll in individuell festgelegten Abständen oder bei Veränderungen im zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen ein Eintrag in der Pflegedokumentation erfolgen. | ||
- | |||
- | |||
- | * Im [[ambulant: | ||
- | * Entsprechend der Ressourcen werden die Hilfebedarfe im [[ambulant: | ||
- | * Für eine Risikoermittlung kann eine Ermittlung des Dekubitusrisikos zum Beispiel mit der [[ambulant: | ||
- | * Die pflegefachliche Reflexion wird im [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 12 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Wird im Rahmen der vereinbarten Leistung Lagern eine gewebeschonende Lagerung zur Vermeidung von Druckgeschwüren vorgenommen?// | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen die Leistung Lagern vereinbart ist und die dekubitusgefährdet sind Lagerungs- und Bewegungstechniken gegebenenfalls unter Verwendung erforderlicher Hilfsmittel, | ||
- | |||
- | |||
- | * Spezielle Lagerungen (zum Beispiel 30 Grad-Lagerungen) und Hilfsmitteleinsatz werden im [[ambulant: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 13 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Werden die individuellen Risiken hinsichtlich der Kontrakturen bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen berücksichtigt?// | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen Leistungen der Grundpflege vereinbart wurden, erkennbar Kontrakturrisiken vorliegen, im Rahmen der vereinbarten Leistungen diese Risiken nachvollziehbar dokumentiert und sofern möglich im zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit der Leistungserbringung berücksichtigt wurden (zum Beispiel im Rahmen der vereinbarten Leistung Körperpflege im Bett oder Lagern gegebenenfalls eine physiologische Lagerung erfolgt oder im Rahmen der vereinbarten Leistung Mobilität gegebenenfalls Bewegungsförderungen erfolgen). Der Nachweis hierüber kann auch im Einzelfall ergänzend im Rahmen der teilnehmenden Beobachtung erfolgen. | ||
- | |||
- | |||
- | * Im PFEGESTATUS werden Rituale, Gewohnheiten, | ||
- | * Entsprechend der Ressourcen werden die Hilfebedarfe im [[ambulant: | ||
- | * Für eine Risikoeinschätzung kann eine Ermittlung der Bewegungsressourcen mittels der BEWEGUNGANAMNESE hilfreich sein. | ||
- | * Die pflegefachliche Reflexion wird im [[ambulant: | ||
- | * Die regelmäßige Analyse der Gefahrenpotenziale und Bewertung des Restrisikos findet sich im [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 14 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Werden die vereinbarten Leistungen zur Mobilität und deren Entwicklung nachvollziehbar durchgeführt?// | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen, mit denen Leistungen zur Mobilität vereinbart wurden, diese Leistungen vereinbarungsgemäß durchgeführt und nachvollziehbar in der Pflegedokumentation dokumentiert wurden. | ||
- | |||
- | |||
- | * Im [[ambulant: | ||
- | * Über den [[ambulant: | ||
- | * Grundsätzlich ist folgender Nachweis ausreichend: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 15 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Werden bei Menschen mit Demenz die biografischen und anderen Besonderheiten bei der Leistungserbringung beachtet? (MDK 14.10b ähnlich)// | ||
- | |||
- | |||
- | Das Kriterium ist erfüllt, wenn die vereinbarte Pflegeleistung bei pflegebedürftigen Menschen, bei denen eine gerontopsychiatrische Diagnose ärztlich festgestellt wurde, auf der Grundlage der pflegerelevanten Biografie (Vorlieben, Abneigungen oder Gewohnheiten) durchgeführt wird. | ||
- | |||
- | |||
- | Das Kriterium ist mit " | ||
- | |||
- | |||
- | * Die ärztlichen Diagnosen und die biographischen Informationen werden im [[ambulant: | ||
- | * Im [[ambulant: | ||
- | * Entsprechend der Ressourcen und biographischen Informationen werden die Hilfebedarfe und besondere Handlungsanweisungen im [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 16 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Werden die Angehörigen über den Umgang mit demenzkranken Pflegebedürftigen im Rahmen der Leistungserbringung informiert? (MDK 14.10c ähnlich)// | ||
- | |||
- | |||
- | Das Kriterium ist erfüllt, wenn von der Ärztin / vom Arzt eine gerontopsychiatrische Diagnose festgestellt wurde und wenn Angehörige Tipps und Hinweise zum Umgang mit Demenz bekommen haben. Nachweise anhand von Pflegedokumentation (zum Beispiel Hinweise auf Broschüren, | ||
- | |||
- | |||
- | Das Kriterium ist mit " | ||
- | |||
- | |||
- | * Entsprechend des Krankheitsbildes und eventueller Risiken werden die Beratungstermine von Angehörigen und Betreuer/ | ||
- | * Der genaue Beratungsinhalt wird im [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 17 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Liegen bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen die notwendigen Einwilligungen oder Genehmigungen vor? (MDK 14.12a ähnlich)// | ||
- | |||
- | |||
- | Das Kriterium ist erfüllt, wenn bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen schriftliche Einwilligungen der pflegebedürftigen Menschen oder richterliche Genehmigungen vorliegen. | ||
- | |||
- | |||
- | Sofern die freiheitseinschränkende Maßnahme wegen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung (rechtfertigender Notstand) erfolgt, ist das Kriterium ebenfalls erfüllt, wenn dies aus der Pflegedokumentation ersichtlich ist und die Maßnahme nur kurzfristig erfolgt. Gegebenenfalls ist das Vormundschaftsgericht zu informieren. | ||
- | |||
- | |||
- | * Bei bestehendem Gerichtsbeschluss oder persönlicher Einwilligung wird die Fixierung auf dem [[ambulant: | ||
- | * Bei einer akuten Notwendigkeit einer Fixierung erfolgt die fortlaufende Dokumentation über den [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 18 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **// | ||
- | |||
- | |||
- | Die Behandlung des Dekubitus / der chronischen Wunde entspricht dem aktuellen Stand des Wissens, wenn | ||
- | |||
- | |||
- | a) sie entsprechend der ärztlichen Verordnung erfolgt, | ||
- | |||
- | |||
- | b) soweit erforderlich die Prinzipien der lokalen Druckentlastung, | ||
- | |||
- | |||
- | c) die Versorgung der Wunde nach physiologischen und hygienischen Maßstäben erfolgt. | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium kann auch als erfüllt bewertet werden, wenn der Pflegedienst die Ärztin / den Arzt nachweislich darüber informiert hat, dass die Behandlung nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht und die Ärztin / der Arzt die Verordnung nicht angepasst hat. | ||
- | |||
- | |||
- | * Die Art der Wundversorgung wird in den [[ambulant: | ||
- | * Jede pflegefachliche Reflexion und jeder Kontakt zur Ärztin / zum Arzt sind im [[ambulant: | ||
- | * Im [[ambulant: | ||
- | * Ergänzend sollte die Verankerung des Expertenstandards chronische Wunden in einer Verfahrensanweisung erfolgen. | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 19 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **// | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn der Pflegedienst die Medikamentengabe entsprechend der ärztlichen Verordnung durchgeführt und in der Pflegedokumentation dokumentiert hat. Die Durchschrift der ärztlichen Verordnung muss beim Pflegedienst hinterlegt sein. | ||
- | |||
- | |||
- | Sofern eine Bedarfsmedikation angeordnet ist, muss in der Pflegedokumentation festgehalten sein, wann welches Medikament in welcher Dosierung verabreicht worden ist. | ||
- | |||
- | |||
- | * Die PFLEGE•ZEIT [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 20 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Wird die Blutdruckmessung entsprechend der ärztlichen Verordnung durchgeführt, | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn der Pflegedienst die verordnete Leistung im genehmigten Umfang durchführt, | ||
- | |||
- | |||
- | Wenn die ärztliche Verordnung keine gegebenenfalls erforderlichen Konsequenzen beinhaltet, kann eine Information an die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt als Konsequenz erforderlich sein. Erforderliche therapeutische Konsequenzen zieht ausschließlich die Ärztin / der Arzt. | ||
- | |||
- | |||
- | * Die Blutdruckwerte werden im [[ambulant: | ||
- | * Die pflegefachliche Reflektion und die nötigen Arztkontakte und weiteren Behandlungsmaßnahmen werden im [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 21 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Werden bei beatmungspflichtigen Menschen Vorbeugemaßnahmen gegen Pilzinfektionen in der Mundschleimhaut, | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei beatmungspflichtigen Menschen Vorbeugemaßnahmen gegen Pilzinfektionen in der Mundschleimhaut, | ||
- | |||
- | |||
- | * Die Soor-, Parotitis- und Pneumonieprophylaxen werden im [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 22 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Wird die Blutzuckermessung entsprechend der ärztlichen Verordnung durchgeführt, | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn der Pflegedienst die verordnete Leistung im genehmigten Umfang durchführt, | ||
- | |||
- | |||
- | Wenn die ärztliche Verordnung keine gegebenenfalls erforderlichen Konsequenzen beinhaltet, kann eine Information an die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt als Konsequenz erforderlich sein. Erforderliche therapeutische Konsequenzen zieht ausschließlich die Ärztin / der Arzt. | ||
- | |||
- | |||
- | * Die Blutzuckerwerte werden im [[ambulant: | ||
- | * Die pflegefachliche Reflektion und die nötigen Arztkontakte und weiteren Behandlungsmaßnahmen werden im [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 23 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Wird die Injektion entsprechend der ärztlichen Verordnung nachvollziehbar durchgeführt, | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn der Pflegedienst die verordnete Leistung im genehmigten Umfang durchführt, | ||
- | |||
- | |||
- | * Injektionsart, | ||
- | * Auf dem [[ambulant: | ||
- | * Die pflegefachliche Reflexion und weitere Schritte (zum Beispiel Arztkontakt) erfolgen im [[ambulant: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 24 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Wird mit Kompressionsstrümpfen/ | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn die Kompressionsstrümpfe/ | ||
- | |||
- | |||
- | a) das Anlegen im Liegen bei entstauten Venen und abgeschwollenen Beinen erfolgt, | ||
- | |||
- | |||
- | b) der Kompressionsverband/ | ||
- | |||
- | |||
- | c) der Kompressionsverband/ | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist auch erfüllt, wenn das Anlegen nicht nach a) erfolgt, weil der pflegebedürftige Menschen dies wünscht und der ambulante Pflegedienst den pflegebedürftigen Menschen nachweislich darüber informiert hat, dass die behandlungspflegerische Maßnahme nach a) – c) erfolgen sollte. | ||
- | |||
- | |||
- | * Im [[ambulant: | ||
- | * Alternativ: Bei Hinweis: „Kompressionsverband im Bett“ | ||
- | * Die weiteren Kriterien sind allgemein anerkanntes Fachwissen. Nur wenn bei der Kundin / beim Kunden vor Ort die Fehler (b und c) sichtbar sind, ist die Pflege nicht fachgerecht. | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 25 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Wird die Katheterisierung der Harnblase entsprechend der ärztlichen Verordnung nachvollziehbar durchgeführt, | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn dokumentiert ist, dass Art, Umfang und Inhalt der ärztlich verordneten Leistungen durchgeführt wurden. Sofern Komplikationen aufgetreten sind, müssen diese sowie die anschließende Information an die Ärztin / den Arzt hierzu festgehalten worden sein. | ||
- | |||
- | |||
- | * Bei DK wird die Charrière-Größe sowie Art des Katheters und Blockung im [[ambulant: | ||
- | * Wechsel des DK und des Beutels werden in der [[ambulant: | ||
- | * Bei Komplikationen erfolgt die pflegefachliche Reflexion, gegebenenfalls die Dokumentation von Arztkontakten und notwendigen Maßnahmen im [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 26 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Wird die Stomabehandlung entsprechend der ärztlichen Verordnung nachvollziehbar durchgeführt, | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn dokumentiert ist, dass Art, Umfang und Inhalt der ärztlich verordneten Leistungen durchgeführt wurden. Sofern Komplikationen aufgetreten sind, müssen diese sowie die anschließende Information an die Ärztin / den Arzt hierzu festgehalten worden sein. | ||
- | |||
- | |||
- | * Bei Stomaträgern werden bei der Aufnahme die notwendigen Materialien im [[ambulant: | ||
- | * Die Beschreibung der Maßnahme und die aktuell notwendigen Materialien werden im [[ambulant: | ||
- | * Am Monatsende erfolgt eine kurze Auswertung der Maßnehmen. | ||
- | * Bei Komplikationen erfolgt die pflegefachliche Reflexion, gegebenenfalls die Dokumentation von Arztkontakten und notwendigen Maßnahmen im [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 27 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Ist bei behandlungspflegerischem Bedarf eine aktive Kommunikation mit der Ärztin / dem Arzt nachvollziehbar?// | ||
- | |||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn eine ärztlich verordnete Leistung durchgeführt wird und nachweislich bei den in Augenschein genommenen Patienten über Einträge in der Pflegedokumentation oder durch Vorlage der ärztlichen verordneten Leistungen oder anderer geeigneter Nachweise eine Kommunikation des ambulanten Pflegedienstes mit der Ärztin / dem Arzt erfolgt. Relevante Normwertabweichungen, | ||
- | |||
- | |||
- | Nicht bewertet werden kann diese Frage, wenn: | ||
- | |||
- | |||
- | a) keine ärztlich verordneten Leistungen durchgeführt werden oder | ||
- | |||
- | |||
- | b) der behandlungspflegerische Bedarf entsprechend der ärztlichen Verordnung im festgelegten Zeitraum konstant ist und | ||
- | |||
- | |||
- | c) eine Kommunikation nicht erforderlich ist. | ||
- | |||
- | |||
- | * Im [[ambulant: | ||
- | * Eventuell weiterführende Dokumente zum Nachweis der eingeleiteten Maßnahmen: [[ambulant: | ||
- | ]] | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 28 kb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Ist aus der Pflegedokumentation ersichtlich, | ||
- | |||
- | |||
- | Das Kriterium ist erfüllt, wenn anhand der Pflegedokumentation oder eines anderen schriftlichen Nachweises die Durchführung eines Erstgespräches belegt wird. | ||
- | |||
- | |||
- | Die Frage ist mit „trifft nicht zu“ zu bewerten, wenn: | ||
- | |||
- | |||
- | a) der Zeitpunkt des Erstgesprächs länger als zwei Jahre zurück liegt oder | ||
- | |||
- | |||
- | b) mit dem pflegebedürftigen Menschen aufgrund kognitiver Defizite ein Erstgespräch nicht geführt werden konnte oder | ||
- | |||
- | |||
- | c) wenn der pflegebedürftige Mensch das Angebot nicht angenommen hat | ||
- | |||
- | |||
- | * Im [[ambulant: | ||
- | * Im [[ambulant: | ||
- | |||
- | |||
- | Für Kriterien 29 bis 49 ist PFLEGE•ZEIT nicht relevant | ||