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hilfebedarfe [28.11.2012/ 13:52] Mechthild Lärm |
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- | |Hilfebedarf |Definiton | | ||
- | |S - Selbständig |Der Bewohner führt diesen Teil der Verrichtungen vollkommen selbständig aus. | | ||
- | |A - Anleitung |Anleitung bedeutet, | ||
- | \\ \\ \\ Beispiel: Der Bewohner kann sich waschen, sofern jemand bei ihm ist und jeden Handlungsschritt | ||
- | \\ \\ \\ \\ | | ||
- | |B - Beaufsichtigung |Bei Beaufsichtigung steht die Sicherheit beim konkreten Handlungsablauf der verrichtung im Vordergrund. Beaufsichtigung ist notwendig, wenn ein Selbstgefährdung besteht. | ||
- | \\ \\ \\ Beaufsichtigung beinhaltet auch die Kontrolle, ob die betreffenden Verrichtungen in der Erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden. \\ \\ Beispiel: Beim Rasieren durch unsachgemäße Benutzung der Klinge oder des Stroms. \\ |Das Ausmaß der beaufsichtigung wird in Stichworten im TAGESPLAN unter Hinweise vermerkt. | ||
- | \\ \\ \\ „B: wird Tätigkeit zu Ende geführt? | ||
- | |U - Unterstützung |Unterstützung bedeutet, | ||
- | \\ \\ \\ Beispiel: Zahnbürste vorbereiten, | ||
- | |tÜ - Teilweise Übernahme |Bei einer teilweisen Übernahme wird eine unmittelbare personelle Hilfe bei der Durchführung einer Verrichtung berücksichtigt. Teilweise Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson den Teil der Verrichtungen des täglichen Lebens übernimmt, den der Bewohner selbst nicht ausführen kann. | ||
- | \\ \\ \\ Eine teilweise Übernahme schließt Anleitung, Beaufsichtigung und/oder Unterstützung ein, diese muß also nicht zusätzlich erwähnt werden. \\ \\ Beispiel: Patient fängt mit der Körperpflege, | ||
- | |vÜ - Vollständige | ||
- | |E - Erschwerende Bedingungen/ | ||
- | \\ \\ \\ Die erschwerenden Faktoren werden zusätzlich notiertund sind bei der Begutschtung durch den MDK (Einstufungsprüfung) von besonderer Bedeutung. \\ |Die pflegerschwerende Faktoren werden im PFLEGESTATUS notiert. Im TAGESPLAN wird handlungsleitend festgelegt, wie damit umgegangen werden soll. | | ||
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