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hilfebedarfe [28.11.2012/ 13:54] Mechthild Lärm |
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- | | \\ Hilfebedarf \\ | \\ Definiton \\ | \\ \\ | | ||
- | | \\ S - Selbständig \\ | \\ Der Bewohner führt diesen Teil der Verrichtungen vollkommen selbständig aus. \\ | \\ \\ | | ||
- | | \\ A - Anleitung \\ | \\ Anleitung bedeutet, dass die Pflegeperson bei einer konkreten Verrichtung den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss. Beispiel: Der Bewohner kann sich waschen, sofern jemand bei ihm ist und jeden Handlungsschritt | ||
- | | \\ B - Beaufsichtigung \\ | \\ Bei Beaufsichtigung steht die Sicherheit beim konkreten Handlungsablauf der verrichtung im Vordergrund. Beaufsichtigung ist notwendig, wenn ein Selbstgefährdung besteht. \\ \\ Beaufsichtigung beinhaltet auch die Kontrolle, ob die betreffenden Verrichtungen in der Erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden. \\ \\ Beispiel: Beim Rasieren durch unsachgemäße Benutzung der Klinge oder des Stroms. \\ | \\ Das Ausmaß der beaufsichtigung wird in Stichworten im TAGESPLAN unter Hinweise vermerkt. \\ \\ „B: wird Tätigkeit zu Ende geführt? | ||
- | | \\ U - Unterstützung \\ | \\ Unterstützung bedeutet, | ||
- | | \\ tÜ - Teilweise Übernahme \\ | \\ Bei einer teilweisen Übernahme wird eine unmittelbare personelle Hilfe bei der Durchführung einer Verrichtung berücksichtigt. Teilweise Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson den Teil der Verrichtungen des täglichen Lebens übernimmt, | ||
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