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stationaer:fachwissen:medikamentengabe

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stationaer:fachwissen:medikamentengabe [04.12.2012/ 15:04]
Astrid Lärm angelegt
stationaer:fachwissen:medikamentengabe [13.04.2021/ 10:24] (aktuell)
Anke Kröhnert-nachtigall
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-Stellungnahme der PFLEGE·ZEIT  Dokumentationssysteme GmbH zur+====== Fachwissen PFLEGE•ZEIT: Die Dokumentation der Medikamentengabe ======
  
 +Die Medikamentengabe wird grundsätzlich zunächst über die Arbeitsorganisation einer Einrichtung geregelt. Dazu gehört, wer für das Stellen der Medikamente zuständig ist, wer die Medikamente kontrolliert und wer sie wann gibt. Dies kann über einen Ablaufstandard oder über Delegationsregelungen gesteuert werden.
  
-Dokumentation der  Medikamentengabe+Im System PFLEGE·ZEIT werden nur Abweichungen von der Norm extra dokumentiert - nicht aber tägliche Routinen. Diese werden im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] handlungsleitend geplant. Diese **//Pflege nach Plan//**  kann dann mit einem Handzeichen abgezeichnet werden.
  
 +Dies gilt nicht für die Medikamentengabe: <font inherit/inherit;;black;;inherit>Aufgrund geltender Rechtsauffassung (vgl. Rahmenvertrag vollstationäre Pflege von 2013, Kasseler Erklärung Pflegedokumentation von 2014, Ergänzende Erläuterungen für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen von 2016, Maßstäbe und Grundsätze nach §113 SGB XI von 2018, Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells von 2019), ist die Erbringung von Maßnahmen der Behandlungspflege vom tatsächlich Durchführenden in der jeweiligen Pflegedokumentation unter Bezug auf den jeweiligen Verordnungsplan nachzuweisen.</font>
  
-Die Medikamentengabe wird grundsätzlich zunächst über die  Arbeitsorganisation einer Einrichtung  geregeltDazu gehört, wer für  das Stellen der Medikamente zuständig ist, wer die Medikamente  kontrolliert und wer sie wann gibt. Dies kann über einen Ablaufstandard  erfolgen (vgl. PFLEGE·ZEIT  (Hrsg.): Die Anleitung. Gettorf4. Auflage,  11.2009, S. 42) sowie über Delegationsregelungen.+Die Regelmedikation wird in den [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTERN]] eingetragenIm [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] ist der Hilfebedarf zur Medikamentengabe festgelegt. Die Durchführung der Medikamentengabe muss als Einzelnachweis geleistet werden. Dies kann als Vermerk auf dem [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]]("Medigabe:Hdz"oder auf einem [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]] erfolgenDies betrifft auch Insulingaben nach Schema und Infusionen.
  
 +Die Gabe einer Bedarfsmedikationen wird im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert, ebenso die Wirkung der Bedarfsmedikation.
  
-Ein Grundprinzip von PFLEGE·ZEIT  ist, Abweichungen von der Norm extra zu dokumentieren, nicht Routinen. 
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-Die Routinen der Medikamentenversorgung bilden sich wie folgt ab: Die  Regelmedikation wird im Medikamentenblatt eingetragen. Im Tagesplan ist  der Hilfebedarf zur Medikamentengabe dokumentiert. Die grundsätzliche  Durchführung des Tagesplanes wird mit einem Handzeichen im  Pflegeverlaufsbericht dokumentiert. Die Zuständigkeiten sind in  organisationeigenen Ablaufstandards geregelt. 
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-Daraus folgt, dass nur dann eine separate Dokumentation erforderlich  ist, wenn Medikamente nicht nach einer festen, eindeutig  nachvollziehbaren Zuordnung gegeben werden. Dies betrifft  Bedarfsmedikationen, Insulingaben nach Schema, Infusionen. 
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-Die Juristen Weiß, Kreitz und Strunk: Recht in der Pflege. München:  Beck, 2010, S. 230f schreiben hierzu: „ Es gibt schließlich keinerlei  Vorgaben dazu, dass alles ausdrücklich zu dokumentieren ist. Daher ist  davon auszugehen, dass die Dokumentation auch in Ordnung ist, wenn nicht  jede einzelne Maßnahme dokumentiert wird, sondern Maßnahmenpakete.  Diese müssen zudem nicht ausdrücklich beschrieben werden, sondern es  reicht ein Hinweis auf standardisierte Verfahren und das Abzeichnen  durch Handzeichen. Dies gilt ebenfalls, wenn abweichende  Geschehensabläufe gesondert vermerkt werden.“ 
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-Sofern es die Einrichtung aus internen, organisatorischen Gründen  wünscht, kann sie die Durchführung der einrichtungseigenen  Ablaufstandards quittieren lassen. Das würde z.B. beinhalten, dass die  Schichtleitung  einmal übergeordnet mit Handzeichen die ordnungsgemäße  Durchführung ihrer Aufgaben bestätigt, so z. B. die Medikamentengabe. 
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-Abgeleitet aus der QPR 2009 stationär stellt sich die Dokumentation der Medikamentengabe bei PFLEGE·ZEIT  wie folgt dar: 
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-|   \\ QPR  |   \\ Zitat des Kriteriums der QPR  |   \\ Übertragung auf PFLEGE·ZEIT  | 
-|   \\ M/T2/ |   \\ Entsprechen die behandlungspflegerischen Maßnahmen den ärztlichen Anordnungen?  \\   \\  \\  \\ Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn das Pflegeheim die  ärztlichen Anordnungen beachtet und deren Durchführung fachgerecht  und eindeutig dokumentiert. Eindeutig dokumentiert ist eine behandlungspflegerische Maßnahme, wenn definiert ist, welche Maßnahme  wann, wie, wie oft und womit durchgeführt werden soll.“  |   \\ Medikamentengabe bei PFLEGE·ZEIT :  \\   \\  \\  \\ Welche Maßnahme:  \\  \\ Medikamentengabe auf dem Medikamentenblatt sowie der Hilfebedarf im Tagesplan  \\  \\ Wann/Wie/Wie oft/Womit  \\  \\ Medikamentenblatt  \\  \\  | 
-|   \\   \\  \\ M/T3/ |   \\   \\  \\ Entspricht die Medikamentenversorgung den ärztlichen Anordnungen?  \\  \\ Die Frage ist mit Ja zu beantworten, wenn das Pflegeheim die ärztlich  verordneten Medikamente und deren Einnahme fachgerecht und vollständig dokumentiert hat. Eine fachgerechte Dokumentation enthält  folgende Angaben: a) Applikationsart, b) vollständigen Medikamentennamen, c) Dosierung und Häufigkeit, d) die tageszeitliche  Zuordnung der Medikamentengabe, e) Angaben zur Bedarfsmedikation.  \\  \\ Sofern eine Bedarfsmedikation angeordnet ist, muss in der  Pflegedokumentation festgehalten sein, bei welchen Symptomen, welches  Medikament in welcher Einzel- und bis zu welcher  Tageshöchstdosierung zu verabreichen ist.  |   \\   \\  \\ Applikationsart etc (vgl. Unterkriterien a – e) sind im  Medikamentenblatt dokumentiert. Die gereichten Bedarfsmedikationen  sind im Regiebogen analog der QPR-Vorgabe zu notieren. Alternativ  kann bei häufigerer Gabe und zur Verlaufsbeobachtung ein Beobachtungsprotokoll oder ein Durchführungsnachweis besondere Pflege  hierfür angelegt werden.  | 
-|   \\ M/T4/ |   \\ Ist der Umgang mit Medikamenten sachgerecht?  \\   \\ Unterkriterien a) – h)  |   \\ Die Unterkriterien beziehen sich nur auf den sachgerechten Umgang mit  den vorhandenen Medikamenten und ob gestellte Medikamente mit der Pflegedokumentation übereinstimmen, bei PFLEGE·ZEIT  demzufolge mit  dem Medikamentenblatt.  | 
-|   \\ M/T12/ |   \\ Erhalten Bewohner mit chronischen Schmerzen die verordneten Medikamente?  \\   \\ Die Beurteilung dieses Kriteriums erfolgt anhand der  Pflegedokumentation. Es gelten hier die geforderten Erläuterungen zum  Kriterium 3 (Frage 12.3) entsprechend.  |   \\ Erläuterung analog M/T3/B.  | 
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-In keiner der genannten QPR-Kriterien sowie deren Erläuterungen wird  explizit die Durchführung der Medikamentengabe mit Handzeichen durch die  durchführende Mitarbeiterin gefordert. 
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-\\ 
  
stationaer/fachwissen/medikamentengabe.1354633446.txt.gz · Zuletzt geändert: 13.12.2020/ 12:03 (Externe Bearbeitung)