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stationaer:grundwissen:bewegungsanamnese

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Auf der Vorderseite (Bewegungsanamnese) werden die Bewegungsmöglichkeiten eines Bewohners in den wichtigsten Körpergelenken farbig dargestellt.

Grün bedeutet, dass der Bewohner dieses Gelenk selbst ohne Einschränkungen bewegen kann. Gelb meint, dass das Gelenk frei beweglich ist, aber der Bewohner dies nicht selbst bewegen kann. Bei Rot ist das Gelenk nicht mehr beweglich. Alle Farben lassen sich bei jedem Gelenk kombinieren.

Auf der Rückseite (Bewegungsplan) sind die Gelenke beschrieben, die einer Kontrakturprophylaxe bedürfen. Ob und in welchem Umfang die Prophylaxen im Rahmen der zu erbringenden pflegerischen Maßnahmen oder als spezielle Übung erbracht werden müssen, sind stichwortartig beschrieben. Die Prophylaxe darf dabei nur in dem Bewegungsspielraum erbracht werden, der in der Bewegungsanamnese mit gelb oder grün markiert worden ist. Eine Bewegung in den roten Bereich darf nicht stattfinden. Sie kann zu einer Verletzung des Gelenks führen.

Mit dem Handzeichen unter „Nach Plan gepflegt“ im Pflegeverlaufsbericht ist die Durchführung dokumentiert.



stationaer/grundwissen/bewegungsanamnese.1362573297.txt.gz · Zuletzt geändert: 13.12.2020/ 12:03 (Externe Bearbeitung)