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stationaer:grundwissen:bewegungsanamnese

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Bewegungsanamnese

Auf der Vorderseite der BEWEGUNGSANMNESE werden die Bewegungsmöglichkeiten eines Bewohners in den wichtigsten Körpergelenken farbig dargestellt.

Grün bedeutet, dass der Bewohner dieses Gelenk selbst ohne Einschränkungen bewegen kann. Gelb meint, dass das Gelenk frei beweglich ist, aber der Bewohner dies nicht selbst bewegen kann. Bei Rot ist das Gelenk nicht mehr beweglich. Alle Farben lassen sich bei jedem Gelenk kombinieren.

Auf der Rückseite (BEWEGUNGSPLAN) sind die notwendigen Bewegungsübungen für die gefährdeten Gelenke beschrieben. Wenn angekreuzt ist, dass der Bewohner die Übung ablehnt oder er die Anleitung nicht umsetzen kann, kann die Übung nicht durchgeführt werden. Bei Missempfinden durch die Übung muss abgewogen werden, ob die Übung trotzdem durchgeführt werden soll. Es wird angekreuzt und kurz beschrieben, ob die Übung in den Pflegealltag integriert ist oder ob eine spezielle Übung durch geführt werden soll.

Die Übungen dürfen nur in dem Bewegungsspielraum erbracht werden, der in der BEWEGUNGSANAMNESE mit gelb oder grün markiert worden ist. Eine Bewegung in den roten Bereich darf nicht stattfinden. Sie kann zu einer Verletzung des Gelenks führen.

Mit dem Handzeichen unter „Nach Plan gepflegt“ im PFLEGEVERLAUFSBERICHT ist die Durchführung dokumentiert.

stationaer/grundwissen/bewegungsanamnese.1364308762.txt.gz · Zuletzt geändert: 13.12.2020/ 12:03 (Externe Bearbeitung)