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stationaer:grundwissen:hilfebedarfe

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stationaer:grundwissen:hilfebedarfe [15.03.2013/ 09:32]
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stationaer:grundwissen:hilfebedarfe [30.03.2022/ 10:49] (aktuell)
Anke Kröhnert-nachtigall
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-====== Hilfebedarf ====== +====== Grundwissen PFLEGE•ZEIT: Definition des Hilfebedarfs ======
  
 +**PFLEGE•ZEIT verwendet die folgenden Definitionen des Hilfebedarfs nach den Begutachtungs-Richtlinien für Pflegekassen und MDK:**
 ===== S - Selbständig ===== ===== S - Selbständig =====
  
- +Der Kunde führt diesen Teil der Verrichtungen vollkommen selbständig aus.
-Der Bewohner führt diesen Teil der Verrichtungen vollkommen selbständig aus. +
  
 ===== A - Anleitung ===== ===== A - Anleitung =====
  
 +Anleitung bedeutet, dass die Pflegekraft den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss.
  
-Anleitung bedeutet, dass die Pflegeperson bei einer konkreten  Verrichtung den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen  Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss. +**Beispiel: Der Kunde kann sich waschen, sofern jemand bei ihm ist und jeden Handlungsschritt ansagt**.
- +
- +
-**Beispiel: Der Bewohner kann sich waschen, sofern jemand bei ihm ist und jeden Handlungsschritt  ansagt**  +
- +
- +
-Im TAGESPLAN wird der Hinweis notiert, in welcher Form allgemein  angeleitet wird. Zum Beispiel wertschätzend bei Menschen mit Demenz;  konsequent strukturierend bei Menschen mit Depression.+
  
 +Im [[:ambulant:grundwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] wird der Hinweis notiert, in welcher Form allgemein angeleitet wird. Zum Beispiel wertschätzend bei Menschen mit Demenz oder konsequent strukturierend bei Menschen mit Depression.
  
 ===== B - Beaufsichtigung ===== ===== B - Beaufsichtigung =====
  
 +Bei Beaufsichtigung steht die Sicherheit im Vordergrund. Sie ist notwendig, wenn eine Selbstgefährdung besteht. Die Pflegekraft muss außerdem darauf achten, ob die Handlungen in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden.
  
-Bei Beaufsichtigung steht die Sicherheit beim konkreten Handlungsablauf  der Verrichtung im Vordergrund. Beaufsichtigung ist notwendig, wenn eine  Selbstgefährdung besteht. +**Beispiel: Die Pflegekraft achtet darauf, dass der Kunde sich beim Rasieren nicht mit der Klinge verletzt. **
- +
- +
-**Beispiel: Beim Rasieren durch unsachgemäße Benutzung der Klinge oder des  Stroms. Beaufsichtigung beinhaltet auch die Kontrolle, ob die  betreffenden Verrichtungen in der erforderlichen Art und Weise  durchgeführt werden.**  +
- +
- +
-Das Ausmaß der Beaufsichtigung wird in Stichworten im TAGESPLAN unter Hinweise vermerkt. +
- +
- +
-„B: wird Tätigkeit zu Ende geführt?+
  
 +Das Ausmaß der Beaufsichtigung wird in Stichworten im [[:ambulant:grundwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] unter //Hinweise// vermerkt.
  
 „B: körpernah, da Sturzgefahr“ „B: körpernah, da Sturzgefahr“
- 
  
 „B: wenn schwankender Gang, Ansprechen, ggf. tÜ“ „B: wenn schwankender Gang, Ansprechen, ggf. tÜ“
- 
  
 ===== U - Unterstützung ===== ===== U - Unterstützung =====
  
 +Unterstützung bedeutet, den Kunden durch die Bereitstellung sächlicher Hilfen in die Lage zu versetzen, eine Verrichtung selbständig durchzuführen.
  
-Unterstützung bedeutetden Bewohner durch die Bereitstellung sächlicher  Hilfen in die Lage zu versetzen, eine Verrichtung selbstständig  durchzuführen.+**Beispiel: Pflegekraft bereitet Zahnbürste vorstellt Waschutensilien bereit**
  
 +Die Art der Unterstützung wird im [[:ambulant:grundwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] im entsprechenden Feld geplant.
  
-**Beispiel: Zahnbürste vorbereiten, Waschutensilien hinstellen, Rollator bereit stellen** +===== tÜ - Teilweise Übernahme =====
  
 +Bei einer teilweisen Übernahme geht es um eine unmittelbare personelle Hilfe: dies bedeutet, dass die Pflegekraft den Teil der Verrichtungen des täglichen Lebens übernimmt, den der Kunde selbst nicht ausführen kann.
  
-Die Art der Unterstützung wird im TAGESPLAN im entsprechenden Feld vermerkt. +**Beispiel: Kunde beginnt mit der Körperpflege, die Pflegekraft übernimmt, wenn der Kunde nicht mehr weiter kann.**
- +
- +
-===== tÜ - Teilweise Übernahme =====+
  
 +Eine teilweise Übernahme schließt Anleitung, Beaufsichtigung und/oder Unterstützung ein, diese muss also nicht zusätzlich erwähnt werden.
  
-Bei einer teilweisen Übernahme wird eine unmittelbare personelle Hilfe  bei der Durchführung einer Verrichtung berücksichtigtTeilweise  Übernahme bedeutetdass die Pflegeperson den Teil der Verrichtungen des  täglichen Lebens übernimmt, den der Bewohner selbst nicht ausführen  kann.+Im [[:ambulant:grundwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] wird schriftlich ergänzt, welche Tätigkeiten vom Kunden durchgeführt werden. Damit wird der Blick auf die Ressourcen gefördertZum Beispiel: „Hand reichenKunde zieht sich daran hoch“.
  
 +===== vÜ - Vollständige Übernahme =====
  
-**Beispiel: Bewohner fängt mit der Körperpflege, die Pflegekraft übernimmt wenn der Bewohner nicht mehr weiter kann, Hilfe beim Gehen mit dem  Rollator** +Vollständige Übernahme bedeutetdass die Pflegekraft alle Verrichtungen ausführtdie der Kunde nicht ausführen kann. Die Handlung wird vollständig von der Pflegekraft übernommen.
  
 +===== ÜS - überwiegend Selbstständig =====
  
-Eine teilweise Übernahme schließt AnleitungBeaufsichtigung und/oder  Unterstützung ein, diese muß also nicht zusätzlich erwähnt werden.+Überwiegend Selbstständig bedeutetdass die Person den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen kann.
  
 +===== ÜU - Überwiegend unselbstständig =====
  
-Es wird schriftlich ergänztwelche Tätigkeiten vom Bewohner  durchgeführt werdenDamit wird der Blick auf die Ressourcen gefördert Zum Beispiel: „Hand reichenBewohner zieht sich daran hoch“.+Überwiegend unselbstständig bedeutet, dass die Person die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen kann. Es sind aber Ressourcen vorhandenso dass sie sich beteiligen kann. Dies setzt ggfständige Anleitung oder aufwändige Motivation auch während der Aktivität voraus oder Teilschritte der Handlung müssen übernommen werdenZurechtlegen und Richten von Gegenständenwiederholte Aufforderungen oder punktuelle Unterstützungen reichen nicht aus.
  
 +===== M - Motivieren =====
  
-===== vÜ - Vollständige  Übernahme =====+Motivieren bedeutet, dass die Person (immer wieder) angeregt werden muss, Tätigkeiten durchzuführen. Dies kann insbesondere bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, die mit einer Antriebsminderung einhergehen, der Fall sein.
  
 +<font inherit color: inherit; background-color: transparent /inherit;;inherit;;inherit background-color: transparent >Die Selbstständigkeitsgrade sind nur in Verbindung mit den Hilfebedarfen sinnvoll, um eine Handlungsleitung zu gewährleisten.</font>
  
-Vollständige Übernahme bedeutetdass die Pflegeperson alle  Verrichtungen ausführt, die der Bewohner nicht ausführen kann. Die  Tätigkeit wird vollständig von der Pflegekraft übernommen.+<font inherit color: inherit; background-color: transparent /inherit;;inherit;;inherit background-color: transparent >**Hilfebedarf A/ÜS** = bei punktuellem Impulsauch mehrmals kurz (das „Wie“ muss handschriftlich ergänzt werden)</font>
  
 +**Hilfebedarf A/ÜU** = bei kontinuierlicher Anleiteung , Motivierung oder Aushandlung (+ entsprechende handschriftliche Ergänzung)
  
-===== E - Erschwerende Bedingungenspezielle pflegerschwerende Faktoren =====+**Hilfebedarf A/Un** durch permanente Anleitung und Motivation, Kommentieren aller Handlungsschritte, Abwehr in der Pflege
  
 +**Hilfebedarf B/ÜS** = Selbstständig bei punktueller Kontrolle, ob Handlungen durchgeführt werden (+ handschriftliche Ergänzung)
  
-    Spezielle pflegerschwerende Faktoren erfordern eine höheren Bedarf an Zeit und/oder eine besondere Fachlichkeit. +**Hilfebedarf B/ÜU** = (Teilweise) selbstständig bei__ nahezu ständigeru und körpernaher Beaufsichtigung (+ handschriftliche Ergänzung) **Hilfebedarf B/Un** = durch __ständigeu Beaufsichtigung und Korrektur (z.B. B+A/Un + entsprechende handschriftliche Ergänzung))
-    Pflegerschwerende Faktoren +
-    Körpergewicht über 80 kg +
-    * Kontrakturen/ Einsteifung großer Gelenke/ Fehlstellung der Extremitäten +
-    * hochgradige Spastik, z.B. bei Hemiplegien und Paraparesen +
-    einschießende unkontrollierte Bewegungen +
-    eingeschränkte Belastbarkeit bei dekompensierter Herzinsuffizienz +
-    * Erforderlichkeit der mechanischen Harnlösung oder der digitalen Enddarmentleerung +
-    * Schluckstörungen/ Störungen der Mundmotorik/ Atemstörungen +
-    * Abwehrverhalten/ fehlende Kooperation mit Behinderung der Übernahme  von Handlungen (z.B. bei geistiger Behinderung  psychischen  Erkrankungen +
-    stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören/ Sehen) +
-    starke therapieresistente Schmerzen +
-    * pflegebehindernde räumliche Verhältnisse +
-    * zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (z.B.  bei fahrbaren LifternDecken-, Wandliftern) +
-    * zusätzliche krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen+
  
 +**Hilfebedarf U/ÜS** = wenn Utensilien/Hilfsmittel u.a. __bereitgestellt/zurechtgelegtu werden. Pflegeperson ist ergänzend tätig **Hilfebedarf U/ÜU** = wenn Utensilien/ Hilfsmittel __mehrfach bereitgestellt/zurechgelegtu werden, z.B wenn der Pflegebedürftige die Handlungsaufforderung vergisst.
  
-Die pflegerschwerende Faktoren werden im PFLEGESTATUS notiertIm  TAGESPLAN wird handlungsleitend festgelegtwie damit umgegangen werden  soll.+**Hilfebedarf U/Un** = ggfAbwehrspielen/ greifen/ festhalten der Hilfsmittel (Verkennung, auch wahnhaft)
  
 +**Hilfebedarf TÜ/ÜS** = bei __minimaler Übernahmeu von Tätigkeiten durch die PK __
  
-Die pflegeerschwerenden Faktoren sind bei der Begutschtung durch den MDK (Einstufungsprüfung) von besonderer Bedeutung.+**Hilfebedarf TÜ/ÜU** = __bei stärkerer bis umfassender Übernahme von Teiltätigkeiten durch PK__
  
 +**Hilfebedarf TÜ/Un** = bei __minimaler Eigenaktivitätu, in wenigen Teilschritten ist noch Eigenbeteiligung möglich **Hilfebedarf VÜ/Un** = __vollständige Übernahmeu bei minimale Eigenaktivität
 +===== Erschwerende Faktoren = E =====
  
-===== Kombinationen =====+-Körpergewicht über 80kg -Kontrakturen/Einsteifung großer Gelenke -Hochgradige Spastik -Hemiplegien oder Paraparesen -einschießende, unkontrollierte Bewegungen -Fehlstellungen der Extremitäten -Eingeschränkte Belastbarkeit infolge schwerer kardiopulmonaler Dekompensation mit Dyspnoe und ausgeprägter zentraler und peripherer Zyamnos sowie peripheren Oedemen -stark eingeschränkte Sinneswahrnehmenung -Abwehrverhalten mit Behinderung der Übernahme (z.B. bei geistigen Behinderungen/psych.Erkrankungen -starke, therapieresistente Schmerzen -Pflege behindernde räumliche Verhältnisse -zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (z.B. bei fahrbaren Liftern) -Anm.: der/die Bew. behindert/erwschwert die Pflege, die Durchführung von Hilfe und Begleitung bzw. Betreuung werden vom Personal als belastend empfunden
  
 +Im [[:ambulant:grundwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] wird handlungsleitend festgelegt, wie damit umgegangen werden soll.
  
-Um den Hilfebedarf eines Bewohners abzubilden, können auch mehrere  sinnvolle Kombinationen genutzt werden (z.B. A/B/U der Bewohner wird  angeleitet, es werden die notwendigen Utensilien bereit gestellt und  beaufsichtigt).+Um den Hilfebedarf eines Kunden abzubilden, können auch mehrere sinnvolle Kombinationen genutzt werden (zum Beispiel A/B/Uder Kunde wird angeleitet, die notwendigen Utensilien werden bereit gestellt und er wird beaufsichtigt).
  
 +Hilfebedarfe beinhalten auch Ressourcen. Wird eine Pflegemaßnahme mit tÜ geplant, ist der Teil, der vom Kunden selbst durchgeführt werden kann, darin integriert.
  
-Hilfebedarfe beinhalten auch Ressourcen. Wird eine Pflegemaßnahme mit tÜ  geplant, ist der Teil, der vom Bewohner selbst durchgeführt werden  kann, darin integriert. 
  
stationaer/grundwissen/hilfebedarfe.1363339935.txt.gz · Zuletzt geändert: 13.12.2020/ 12:03 (Externe Bearbeitung)