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stationaer:grundwissen:hilfebedarfe

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stationaer:grundwissen:hilfebedarfe [25.03.2013/ 14:13]
Astrid Lärm
stationaer:grundwissen:hilfebedarfe [30.03.2022/ 10:49] (aktuell)
Anke Kröhnert-nachtigall
Zeile 1: Zeile 1:
-====== Definition des Hilfebedarfs ====== +====== Grundwissen PFLEGE•ZEIT: Definition des Hilfebedarfs ======
  
 +**PFLEGE•ZEIT verwendet die folgenden Definitionen des Hilfebedarfs nach den Begutachtungs-Richtlinien für Pflegekassen und MDK:**
 ===== S - Selbständig ===== ===== S - Selbständig =====
  
- +Der Kunde führt diesen Teil der Verrichtungen vollkommen selbständig aus.
-Der Bewohner führt diesen Teil der Verrichtungen vollkommen selbständig aus. +
  
 ===== A - Anleitung ===== ===== A - Anleitung =====
  
 +Anleitung bedeutet, dass die Pflegekraft den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss.
  
-Anleitung bedeutet, dass die Pflegeperson bei einer konkreten Verrichtung den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss. +**Beispiel: Der Kunde kann sich waschen, sofern jemand bei ihm ist und jeden Handlungsschritt ansagt**.
- +
- +
-**Beispiel: Der Bewohner kann sich waschen, sofern jemand bei ihm ist und jeden Handlungsschritt ansagt.**  +
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-Im TAGESPLAN wird der Hinweis notiert, in welcher Form allgemein angeleitet wird. Zum Beispiel wertschätzend bei Menschen mit Demenz oder konsequent strukturierend bei Menschen mit Depression.+
  
 +Im [[:ambulant:grundwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] wird der Hinweis notiert, in welcher Form allgemein angeleitet wird. Zum Beispiel wertschätzend bei Menschen mit Demenz oder konsequent strukturierend bei Menschen mit Depression.
  
 ===== B - Beaufsichtigung ===== ===== B - Beaufsichtigung =====
- 
  
 Bei Beaufsichtigung steht die Sicherheit im Vordergrund. Sie ist notwendig, wenn eine Selbstgefährdung besteht. Die Pflegekraft muss außerdem darauf achten, ob die Handlungen in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden. Bei Beaufsichtigung steht die Sicherheit im Vordergrund. Sie ist notwendig, wenn eine Selbstgefährdung besteht. Die Pflegekraft muss außerdem darauf achten, ob die Handlungen in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden.
  
 +**Beispiel: Die Pflegekraft achtet darauf, dass der Kunde sich beim Rasieren nicht mit der Klinge verletzt. **
  
-**Beispiel: Die Pflegekraft achtet darauf, dass der Bewohner sich beim Rasieren nicht mit der Klinge verletzt. **  +Das Ausmaß der Beaufsichtigung wird in Stichworten im [[:ambulant:grundwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] unter //Hinweise// vermerkt.
- +
- +
-Das Ausmaß der Beaufsichtigung wird in Stichworten im TAGESPLAN unter Hinweise vermerkt. +
- +
- +
-„B: wird Tätigkeit zu Ende geführt?“ +
  
 „B: körpernah, da Sturzgefahr“ „B: körpernah, da Sturzgefahr“
- 
  
 „B: wenn schwankender Gang, Ansprechen, ggf. tÜ“ „B: wenn schwankender Gang, Ansprechen, ggf. tÜ“
- 
  
 ===== U - Unterstützung ===== ===== U - Unterstützung =====
  
 +Unterstützung bedeutet, den Kunden durch die Bereitstellung sächlicher Hilfen in die Lage zu versetzen, eine Verrichtung selbständig durchzuführen.
  
-Unterstützung bedeutet, den Bewohner durch die Bereitstellung sächlicher Hilfen in die Lage zu versetzen, eine Verrichtung selbstständig durchzuführen. +**Beispiel: Pflegekraft bereitet Zahnbürste vor, stellt Waschutensilien bereit. **
- +
- +
-**Beispiel: Pflegekraft bereitet Zahnbürste vor, stellt Waschutensilien bereit. **  +
- +
- +
-Die Art der Unterstützung wird im TAGESPLAN vermerkt.+
  
 +Die Art der Unterstützung wird im [[:ambulant:grundwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] im entsprechenden Feld geplant.
  
 ===== tÜ - Teilweise Übernahme ===== ===== tÜ - Teilweise Übernahme =====
  
 +Bei einer teilweisen Übernahme geht es um eine unmittelbare personelle Hilfe: dies bedeutet, dass die Pflegekraft den Teil der Verrichtungen des täglichen Lebens übernimmt, den der Kunde selbst nicht ausführen kann.
  
-Bei einer teilweisen Übernahme wird eine unmittelbare personelle Hilfe bei der Durchführung einer Verrichtung berücksichtigt. Teilweise Übernahme bedeutetdass die Pflegeperson den Teil der Verrichtungen des täglichen Lebens übernimmt, den der Bewohner selbst nicht ausführen kann.+**Beispiel: Kunde beginnt mit der Körperpflege, die Pflegekraft übernimmt, wenn der Kunde nicht mehr weiter kann.**
  
 +Eine teilweise Übernahme schließt Anleitung, Beaufsichtigung und/oder Unterstützung ein, diese muss also nicht zusätzlich erwähnt werden.
  
-**BeispielBewohner beginnt mit der Körperpflege, die Pflegekraft übernimmtwenn der Bewohner nicht mehr weiter kann.** +Im [[:ambulant:grundwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] wird schriftlich ergänztwelche Tätigkeiten vom Kunden durchgeführt werden. Damit wird der Blick auf die Ressourcen gefördert. Zum Beispiel: „Hand reichenKunde zieht sich daran hoch“.
  
 +===== vÜ - Vollständige Übernahme =====
  
-Eine teilweise Übernahme schließt AnleitungBeaufsichtigung und/oder Unterstützung eindiese muss also nicht zusätzlich erwähnt werden.+Vollständige Übernahme bedeutetdass die Pflegekraft alle Verrichtungen ausführtdie der Kunde nicht ausführen kann. Die Handlung wird vollständig von der Pflegekraft übernommen.
  
 +===== ÜS - überwiegend Selbstständig =====
  
-Im TAGESPLAN wird schriftlich ergänztwelche Tätigkeiten vom Bewohner durchgeführt werden. Damit wird der Blick auf die Ressourcen gefördert. Zum Beispiel: „Hand reichen, Bewohner zieht sich daran hoch“. +Überwiegend Selbstständig bedeutetdass die Person den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen kann.
- +
- +
-===== vÜ - Vollständige Übernahme =====+
  
 +===== ÜU - Überwiegend unselbstständig =====
  
-Vollständige Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson alle Verrichtungen ausführt, die der Bewohner nicht ausführen kann. Die Handlung wird vollständig von der Pflegekraft übernommen.+Überwiegend unselbstständig bedeutet, dass die Person die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen kann. Es sind aber Ressourcen vorhanden, so dass sie sich beteiligen kann. Dies setzt ggf. ständige Anleitung oder aufwändige Motivation auch während der Aktivität voraus oder Teilschritte der Handlung müssen übernommen werden. Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, wiederholte Aufforderungen oder punktuelle Unterstützungen reichen nicht aus.
  
 +===== M - Motivieren =====
  
-===== E - Erschwerende Bedingungen/ spezielle pflegeerschwerende Faktoren =====+Motivieren bedeutet, dass die Person (immer wieder) angeregt werden muss, Tätigkeiten durchzuführen. Dies kann insbesondere bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, die mit einer Antriebsminderung einhergehen, der Fall sein.
  
 +<font inherit color: inherit; background-color: transparent /inherit;;inherit;;inherit background-color: transparent >Die Selbstständigkeitsgrade sind nur in Verbindung mit den Hilfebedarfen sinnvoll, um eine Handlungsleitung zu gewährleisten.</font>
  
-Spezielle pflegeerschwerende Faktoren erfordern einen höheren Bedarf an Zeit und/oder eine besondere Fachlichkeit.+<font inherit color: inherit; background-color: transparent /inherit;;inherit;;inherit background-color: transparent >**Hilfebedarf A/ÜS** = bei punktuellem Impuls, auch mehrmals kurz (das „Wie“ muss handschriftlich ergänzt werden)</font>
  
 +**Hilfebedarf A/ÜU** = bei kontinuierlicher Anleiteung , Motivierung oder Aushandlung (+ entsprechende handschriftliche Ergänzung)
  
-Zu den pflegeerschwerenden Faktoren gehören:+**Hilfebedarf A/Un** = durch permanente Anleitung und Motivation, Kommentieren aller Handlungsschritte, Abwehr in der Pflege
  
 +**Hilfebedarf B/ÜS** = Selbstständig bei punktueller Kontrolle, ob Handlungen durchgeführt werden (+ handschriftliche Ergänzung)
  
-    Körpergewicht über 80 kg +**Hilfebedarf B/ÜU** (Teilweise) selbstständig bei__ nahezu ständigeru und körpernaher Beaufsichtigung (+ handschriftliche Ergänzung) **Hilfebedarf B/Un** = durch __ständigeu Beaufsichtigung und Korrektur (z.B. B+A/Un + entsprechende handschriftliche Ergänzung))
-    Kontrakturen / Einsteifung großer Gelenke/ Fehlstellung der Extremitäten +
-    * hochgradige Spastik, z.B. bei Hemiplegien und Paraparesen +
-    * einschießende unkontrollierte Bewegungen +
-    * eingeschränkte Belastbarkeit bei dekompensierter Herzinsuffizienz +
-    * Notwendigkeit der mechanischen Harnlösung oder der digitalen Enddarmentleerung +
-    * Schluckstörungen Störungen der Mundmotorik/ Atemstörungen +
-    Abwehrverhalten / fehlende Kooperation, wobei eine Übernahme von Handlungen behindert wird (zum Beispiel bei geistiger Behinderung/ psychischen Erkrankungen +
-    stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören/ Sehen) +
-    starke therapieresistente Schmerzen +
-    pflegebehindernde räumliche Verhältnisse +
-    zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (zum Beispiel bei fahrbaren LifternDecken-, Wandliftern) +
-    * zusätzliche krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen+
  
 +**Hilfebedarf U/ÜS** = wenn Utensilien/Hilfsmittel u.a. __bereitgestellt/zurechtgelegtu werden. Pflegeperson ist ergänzend tätig **Hilfebedarf U/ÜU** = wenn Utensilien/ Hilfsmittel __mehrfach bereitgestellt/zurechgelegtu werden, z.B wenn der Pflegebedürftige die Handlungsaufforderung vergisst.
  
-Die pflegeerschwerenden Faktoren werden im PFLEGESTATUS notiertIm TAGESPLAN wird handlungsleitend festgelegtwie damit umgegangen werden soll.+**Hilfebedarf U/Un** = ggfAbwehrspielen/ greifen/ festhalten der Hilfsmittel (Verkennung, auch wahnhaft)
  
 +**Hilfebedarf TÜ/ÜS** = bei __minimaler Übernahmeu von Tätigkeiten durch die PK __
  
-Die pflegeerschwerenden Faktoren sind bei der Begutachtung durch den MDK von besonderer Bedeutung (Einstufungsprüfung).+**Hilfebedarf TÜ/ÜU** = __bei stärkerer bis umfassender Übernahme von Teiltätigkeiten durch PK__
  
 +**Hilfebedarf TÜ/Un** = bei __minimaler Eigenaktivitätu, in wenigen Teilschritten ist noch Eigenbeteiligung möglich **Hilfebedarf VÜ/Un** = __vollständige Übernahmeu bei minimale Eigenaktivität
 +===== Erschwerende Faktoren = E =====
  
-===== Kombinationen =====+-Körpergewicht über 80kg -Kontrakturen/Einsteifung großer Gelenke -Hochgradige Spastik -Hemiplegien oder Paraparesen -einschießende, unkontrollierte Bewegungen -Fehlstellungen der Extremitäten -Eingeschränkte Belastbarkeit infolge schwerer kardiopulmonaler Dekompensation mit Dyspnoe und ausgeprägter zentraler und peripherer Zyamnos sowie peripheren Oedemen -stark eingeschränkte Sinneswahrnehmenung -Abwehrverhalten mit Behinderung der Übernahme (z.B. bei geistigen Behinderungen/psych.Erkrankungen -starke, therapieresistente Schmerzen -Pflege behindernde räumliche Verhältnisse -zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (z.B. bei fahrbaren Liftern) -Anm.: der/die Bew. behindert/erwschwert die Pflege, die Durchführung von Hilfe und Begleitung bzw. Betreuung werden vom Personal als belastend empfunden
  
 +Im [[:ambulant:grundwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] wird handlungsleitend festgelegt, wie damit umgegangen werden soll.
  
-Um den Hilfebedarf eines Bewohners abzubilden, können auch mehrere sinnvolle Kombinationen genutzt werden (zum Beispiel A/B/U: der Bewohner wird angeleitet, die notwendigen Utensilien werden bereit gestellt und er wird beaufsichtigt).+Um den Hilfebedarf eines Kunden abzubilden, können auch mehrere sinnvolle Kombinationen genutzt werden (zum Beispiel A/B/U: der Kunde wird angeleitet, die notwendigen Utensilien werden bereit gestellt und er wird beaufsichtigt).
  
 +Hilfebedarfe beinhalten auch Ressourcen. Wird eine Pflegemaßnahme mit tÜ geplant, ist der Teil, der vom Kunden selbst durchgeführt werden kann, darin integriert.
  
-Hilfebedarfe beinhalten auch Ressourcen. Wird eine Pflegemaßnahme mit tÜ geplant, ist der Teil, der vom Bewohner selbst durchgeführt werden kann, darin integriert. 
  
stationaer/grundwissen/hilfebedarfe.1364220815.txt.gz · Zuletzt geändert: 13.12.2020/ 12:03 (Externe Bearbeitung)