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stationaer:pruefung:pruefung

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Astrid Lärm
stationaer:pruefung:pruefung [28.01.2021/ 13:34]
Anke Kröhnert-nachtigall gelöscht
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 ====== Prüfung: Umsetzung der Transparenzkriterien in PFLEGE•ZEIT ====== ====== Prüfung: Umsetzung der Transparenzkriterien in PFLEGE•ZEIT ======
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-=====Achtung! Diese Seite wird zur Zeit überarbeitet!===== 
  
 Wir möchten Ihnen ermöglichen, selbst einen Überblick über den Stand Ihrer Dokumentation und über Ihre Prüfsicherheit zu erlangen. Hier finden Sie daher einen Überblick über die Transparenzkriterien und ihre Umsetzung in PFLEGE•ZEIT. Zu jedem Kriterium ist angegeben, an welchen Stellen in Ihrer Dokumentation die entsprechenden Nachweise zu finden sind. Wir möchten Ihnen ermöglichen, selbst einen Überblick über den Stand Ihrer Dokumentation und über Ihre Prüfsicherheit zu erlangen. Hier finden Sie daher einen Überblick über die Transparenzkriterien und ihre Umsetzung in PFLEGE•ZEIT. Zu jedem Kriterium ist angegeben, an welchen Stellen in Ihrer Dokumentation die entsprechenden Nachweise zu finden sind.
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 **Hinweise**  **Hinweise** 
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     * Bei der Bewertung der Qualität nach den Transparenzkriterien wird besonders darauf geachtet, ob sich die Individualität der Bewohner<nowiki>*</nowiki>innen, also Vorlieben, Abneigungen, Rituale und Besonderheiten in der Pflegedokumentation wiederfinden. Bitte achten Sie daher besonders auf die entsprechenden Angaben in [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] und den [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]].     * Bei der Bewertung der Qualität nach den Transparenzkriterien wird besonders darauf geachtet, ob sich die Individualität der Bewohner<nowiki>*</nowiki>innen, also Vorlieben, Abneigungen, Rituale und Besonderheiten in der Pflegedokumentation wiederfinden. Bitte achten Sie daher besonders auf die entsprechenden Angaben in [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] und den [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]].
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-==== 1 bb ====+==== Kriterium 1 bb ====
  
-**//Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst? (MDK 16.1 b)//**+**//Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst?//**
  
 Die Einschätzung des Dekubitusrisikos sollte bei allen Bewohnern erfolgen, bei denen eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, und zwar unmittelbar zum Beginn der Pflege und danach in individuell festgelegten Abständen sowie unverzüglich bei Veränderungen der Mobilität, der Aktivität und des Druckes. Ein bestehendes Dekubitusrisiko ist gegebenenfalls mit Hilfe einer Skala (zum Beispiel Braden-Skala, Medley-Skala) zur Ermittlung des Dekubitusrisikos zu erkennen und einzuschätzen. Die Einschätzung des Dekubitusrisikos muss aktuell sein. Die Einschätzung des Dekubitusrisikos sollte bei allen Bewohnern erfolgen, bei denen eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, und zwar unmittelbar zum Beginn der Pflege und danach in individuell festgelegten Abständen sowie unverzüglich bei Veränderungen der Mobilität, der Aktivität und des Druckes. Ein bestehendes Dekubitusrisiko ist gegebenenfalls mit Hilfe einer Skala (zum Beispiel Braden-Skala, Medley-Skala) zur Ermittlung des Dekubitusrisikos zu erkennen und einzuschätzen. Die Einschätzung des Dekubitusrisikos muss aktuell sein.
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   * Die Risikosteuerung erfolgt über den [[stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]], Bewertung des Restrisikos, Dokumentation der Beratung der Beteiligten, Gesamteinschätzung und Gesprächsvermerke im [[stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] oder im [[stationaer:fachwissen:langzeitverlauf|LANGZEITVERLAUF]].   * Die Risikosteuerung erfolgt über den [[stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]], Bewertung des Restrisikos, Dokumentation der Beratung der Beteiligten, Gesamteinschätzung und Gesprächsvermerke im [[stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] oder im [[stationaer:fachwissen:langzeitverlauf|LANGZEITVERLAUF]].
   * Veränderungen des Dekubitusrisikos und der Dekubituswunde müssen bis zum Schichtende bzw. bis zur Übergabe dokumentiert werden.    * Veränderungen des Dekubitusrisikos und der Dekubituswunde müssen bis zum Schichtende bzw. bis zur Übergabe dokumentiert werden. 
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-====  ==== 
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-**//Ist bei Bedarf eine aktive Kommunikation mit der Ärztin dem Arzt nachvollziehbar? (MDK 15.1 b)//  **  
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-Diese Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn aus Telefonnotizen und sonstigen Einträgen in die Pflegedokumentation erkennbar ist, dass im Falle von Akuterkrankungen, Unfällen, Veränderungen des Gesundheitszustandes oder bei chronischen Erkrankungen Kontakt zur behandelnden Äztin / zum behandelnden Arzt aufgenommen wurde und gegebenenfalls die ärztlich empfohlenen Maßnahmen eingeleitet wurden. 
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-Zum Beispiel bei: 
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-a) Anpassung therapeutischer Maßnahmen 
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-b) Besuch der Arztpraxis oder Bestellung der Notärztin / des Notarztes 
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-c) Veranlassung einer Notaufnahme in ein Krankenhaus durch einen Kranken- oder Rettungstransportwagen 
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- 
-    * Im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] werden alle arztrelevanten Informationen dokumentiert. 
-    * Weitere Dokumente zum Nachweis der eingeleiteten Maßnahmen sind: [[:stationaer:fachwissen:stammblatt|STAMMBLATT]], [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTER]], [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]], [[:stationaer:fachwissen:wundprotokoll|WUNDPROTOKOLL]], [[:stationaer:fachwissen:schmerzprotokoll|SCHMERZPROTOKOLL]], [[:stationaer:fachwissen:betreuung_therapie|BETREUUNG/THERAPIE]] 
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 ==== Kriterium 2 bb ==== ==== Kriterium 2 bb ====
  
-**//Werden erforderliche (Dekubitus-) Prophylaxen durchgeführt? (ähnlich MDK 16.1e)//** +**//Werden erforderliche (Dekubitus-) Prophylaxen durchgeführt?//** 
  
 Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei dekubitusgefährdeten Bewohnern folgende individuell angemessene Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe in der Pflegeplanung berücksichtigt wurden und ihre Durchführung erkennbar ist: Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei dekubitusgefährdeten Bewohnern folgende individuell angemessene Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe in der Pflegeplanung berücksichtigt wurden und ihre Durchführung erkennbar ist:
  
-a) haut- und gewebeschonende Lagerung und Transfertechniken +a) haut- und gewebeschonende Lagerung und Transfertechniken\\  
- +b) Maßnahmen zur Bewegungsförderung\\  
-b) Maßnahmen zur Bewegungsförderung +c) ausreichende Flüssigkeits- und Eiweißzufuhr\\  
- +d) fachgerechte Hautpflege / regelmäßige Hautinspektion\\  
-c) ausreichende Flüssigkeits- und Eiweißzufuhr +e) gegebenenfalls Beratung der Bewohner beziehungsweise ihrer Angehörigen hinsichtlich der Risiken und Maßnahmen\\ 
- +
-d) fachgerechte Hautpflege / regelmäßige Hautinspektion +
- +
-e) gegebenenfalls Beratung der Bewohner beziehungsweise ihrer Angehörigen hinsichtlich der Risiken und Maßnahmen+
  
     * Jede pflegefachliche Reflexion ist im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert. Die regelmäßige Analyse der Gefahrenpotenziale und Bewertung des Restrisikos befindet sich im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]].     * Jede pflegefachliche Reflexion ist im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert. Die regelmäßige Analyse der Gefahrenpotenziale und Bewertung des Restrisikos befindet sich im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]].
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 Planung im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]]: Planung im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]]:
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     * haut- und gewebeschonende Lagerung und Transfertechnik     * haut- und gewebeschonende Lagerung und Transfertechnik
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     * die Dokumentation von Abweichungungen     * die Dokumentation von Abweichungungen
     * Lagerung & Transfers u.a. im Rahmen der Körperpflegetätigkeiten: Nachweis in der Tabelle im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]]     * Lagerung & Transfers u.a. im Rahmen der Körperpflegetätigkeiten: Nachweis in der Tabelle im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]]
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-**//Entspricht die Durchführung der behandlungspflegerischen Maßnahmen den ärztlichen Anordnungen? (MDK 15.1 c)//  **  
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-Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn das Pflegeheim die ärztlichen Anordnungen beachtet und deren Durchführung fachgerecht und eindeutig dokumentiert. Eindeutig dokumentiert ist eine behandlungspflegerische Maßnahme, wenn definiert ist, welche Maßnahme wann, wie, wie oft und womit durchgeführt werden soll. 
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-Ist ein Eintrag in der Pflegedokumentation durch die Ärztin / den Arzt nicht möglich, zum Beispiel im Notfall, sollte eine mündliche Anordnung der Ärztin / des Arztes (auch per Telefon) durch eine Pflegefachkraft entgegen genommen und nach dem VUG-Prinzip (Vorlesen Und Genehmigen lassen) dokumentiert werden. 
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-    * Die ärztliche Verordnung wird im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert, der Nachweis wird über den [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]] geführt. 
-    * Besonders zu beachten: Wenn gemäß ärztlicher Verordnung Flüssigkeit substituiert werden soll, ist ein Trinkprotokoll zu fühen. Dies geschieht am einfachsten auf einem [[:stationaer:fachwissen:tabellenblatt|TABELLENBLATT]]. 
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 ==== Kriterium 3 bb ==== ==== Kriterium 3 bb ====
  
-**//Sind Ort und Zeitpunkt der Entstehung der chronischen Wunde/des Dekubitus nachvollziehbar? (MDK 16.2a)//  **  +**//Sind Ort und Zeitpunkt der Entstehung der chronischen Wunde/des Dekubitus nachvollziehbar?//**
  
 Aus der Pflegedokumentation muss klar erkennbar sein, wann der Dekubitus oder die chronische Wunde entstanden ist und an welchem Ort sich der Bewohner zum Entstehungszeitpunkt aufgehalten hat. Aus der Pflegedokumentation muss klar erkennbar sein, wann der Dekubitus oder die chronische Wunde entstanden ist und an welchem Ort sich der Bewohner zum Entstehungszeitpunkt aufgehalten hat.
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     * Jede pflegefachliche Beobachtung ist im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert.      * Jede pflegefachliche Beobachtung ist im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert. 
     * Die Wunde wird im [[:stationaer:fachwissen:wundprotokoll|WUNDPROTOKOLL]] ausführlich dokumentiert. Dazu gehört auch Zeitpunkt und Entstehungsortes. MIt Entstehungsort ist nicht der Wundort gemeint, sondern zum Beispiel Pflegeheim, Krankhaus oder Häuslichkeit.      * Die Wunde wird im [[:stationaer:fachwissen:wundprotokoll|WUNDPROTOKOLL]] ausführlich dokumentiert. Dazu gehört auch Zeitpunkt und Entstehungsortes. MIt Entstehungsort ist nicht der Wundort gemeint, sondern zum Beispiel Pflegeheim, Krankhaus oder Häuslichkeit. 
     * Das Risiko wird im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] bewertet.     * Das Risiko wird im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] bewertet.
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-**//Entspricht die Medikamentenversorgung den ärztlichen Anordnungen? (ähnlich MDK 15.2)//  **  
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-Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn das Pflegeheim die ärztlich verordneten Medikamente und deren Einnahme fachgerecht und vollständig dokumentiert hat. Eine fachgerechte und vollständige Dokumentation enthält folgende Angaben: 
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-a) die Applikationsform 
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-b) den vollständigen Medikamentennamen 
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-c) die Dosierung und Häufigkeit 
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-d) die tageszeitliche Zuordnung der Medikamentengabe 
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-Sofern eine Bedarfsmedikation angeordnet ist, muss in der Pflegedokumentation festgehalten sein, bei welchen Symptomen, welches Medikament in welcher Einzel- und bis zu welcher Tageshöchstdosierung zu verabreichen ist. 
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-    * Die PFLEGE•ZEIT [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTER]] erfüllen diese Anforderungen, wenn sie korrekt ausgefüllt wurden. 
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 ==== Kriterium 4 bb ==== ==== Kriterium 4 bb ====
  
-**//Erfolgt eine differenzierte Dokumentation bei chronischen Wunden oder Dekubitus (aktuell, Verlauf nachvollziehbar, Größe, Lage, Tiefe)? (MDK 16.2 c)//  **  +**//Erfolgt eine differenzierte Dokumentation bei chronischen Wunden oder Dekubitus (aktuell, Verlauf nachvollziehbar, Größe, Lage, Tiefe)?//** 
  
     * Die Wunde wird wöchetlich, spätestens alle zwei Wochen im [[:stationaer:fachwissen:wundprotokoll|WUNDPROTOKOLL]] ausführlich beschrieben.     * Die Wunde wird wöchetlich, spätestens alle zwei Wochen im [[:stationaer:fachwissen:wundprotokoll|WUNDPROTOKOLL]] ausführlich beschrieben.
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-**//Ist der Umgang mit Medikamenten sachgerecht? (MDK 15.3)//  **  
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-Der Umgang mit Medikamenten ist sach- und fachgerecht, wenn 
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-a) die gerichteten Medikamente mit den Angaben in der Pflegedokumentation übereinstimmen, 
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-b) diese bewohner/innenbezogen beschriftet aufbewahrt werden, 
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-c) falls erforderlich eine Kühlschranklagerung ( 2 – 8°) erfolgt, 
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-d) Betäubungsmittel verschlossen und gesondert aufbewahrt werden, 
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-c) bei einer begrenzten Gebrauchsdauer nach dem Öffnen der Verpackung das Anbruch- und Verfallsdatums ausgewiesen wird, 
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-d) Medikamente in Blisterpackungen mit eindeutigen Bewohner/innenangaben (insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie mit Angaben zu den Medikamenten (Name, Farbe, Form, Stärke) ausgezeichnet werden, 
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-e) bei Verblisterung die Medikamente direkt aus der Blisterpackung gereicht werden, 
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-f) bei Verblisterung eine kurzfristige Umsetzung der Medikamentenumstellung gewährleistet wird. 
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-Dieser Aspekt betrifft die Pflegeorganisation. 
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-    * Dokumentiert wird dies durch die Angabe **//Nach Plan gepflegt//** bzw. **//Vom Plan abgewichen//** im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] 
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 ==== Kriterium 5 bb ==== ==== Kriterium 5 bb ====
  
-//Basieren die Maßnahmen zur Behandlung der chronischen Wunden oder des Dekubitus auf dem aktuellen Stand des Wissens? (MDK 16.2e)// +**//Basieren die Maßnahmen zur Behandlung der chronischen Wunden oder des Dekubitus auf dem aktuellen Stand des Wissens?//** 
  
 Die Behandlung des Dekubitus / der chronischen Wunde entspricht dem aktuellen Stand des Wissens, wenn Die Behandlung des Dekubitus / der chronischen Wunde entspricht dem aktuellen Stand des Wissens, wenn
  
-a) sie entsprechend den ärztlichen Anordnungen erfolgt, +a) sie entsprechend den ärztlichen Anordnungen erfolgt,\\  
- +b) soweit erforderlich die Prinzipien der lokalen Druckentlastung, therapeutischen Lagerung beziehungsweise der Kompression umgesetzt werden,\\  
-b) soweit erforderlich die Prinzipien der lokalen Druckentlastung, therapeutischen Lagerung beziehungsweise der Kompression umgesetzt werden, +c) die Versorgung der Wunde nach physiologischen und hygienischen Maßstäben erfolgt.\\ 
- +
-c) die Versorgung der Wunde nach physiologischen und hygienischen Maßstäben erfolgt.+
  
 Das Kriterium kann auch mit ja beantwortet werden, wenn das Pflegeheim den Arzt nachweislich darüber informiert hat, dass die Behandlung nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht und der Arzt die Anordnung nicht angepasst hat. Das Kriterium kann auch mit ja beantwortet werden, wenn das Pflegeheim den Arzt nachweislich darüber informiert hat, dass die Behandlung nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht und der Arzt die Anordnung nicht angepasst hat.
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     * Nachweis über [[:stationaer:fachwissen:wundprotokoll|WUNDPROTOKOLL]] sowie gegebenenfalls [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]] und [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTER]]     * Nachweis über [[:stationaer:fachwissen:wundprotokoll|WUNDPROTOKOLL]] sowie gegebenenfalls [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]] und [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTER]]
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     * Verankerung in Verfahrensanweisung gemäß Expertenstandard Chronische Wunden sowie Hygienekonzept     * Verankerung in Verfahrensanweisung gemäß Expertenstandard Chronische Wunden sowie Hygienekonzept
     * Wenn die ärztliche Anordnung nicht dem aktuellem Stand des Wissens entspricht, aber nach Information durch die Einrichtung nicht verändert wird, so wird dies im [[stationaer:fachwissen:regiebogen|Regiebogen]] dokumentiert.     * Wenn die ärztliche Anordnung nicht dem aktuellem Stand des Wissens entspricht, aber nach Information durch die Einrichtung nicht verändert wird, so wird dies im [[stationaer:fachwissen:regiebogen|Regiebogen]] dokumentiert.
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-**//Sind Kompressionsstrümpfe/-verbände sachgerecht angelegt? (MDK 15.4)//  **  
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-Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn die Kompressionsstrümpfe/-verbände sachgerecht angelegt werden, das ist der Fall, wenn 
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-a) das Anlegen im Liegen bei entstauten Venen und abgeschwollenen Beinen erfolgt, 
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-b) der Kompressionsverband/-strumpf immer in Richtung des Körperrumpfes gewickelt/angezogen wird, 
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-c) der Kompressionsverband/-strumpf beim Anlegen faltenfrei ist. 
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-Dieses Kriterium ist auch erfüllt, wenn das Anlegen nicht nach a) erfolgt, weil der pflegebedürftige Menschen dies wünscht und die Einrichtung den pflegebedürftigen Menschen nachweislich darüber informiert hat, dass die behandlungspflegerische Maßnahme nach a) – c) erfolgen sollte. 
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-    * Im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 1]] wird die Maßnahme geplant. Mit Hilfe der Transfermatrix wird der Ort für das Anlegen der Kompressionsstrümpfe eindeutig angegeben. 
-    * Alternativ kann dort unter //Hinweise//  geplant werden: „Kompressionsverband im Bett“ 
-    * Die weiteren Kriterien sind allgemein anerkanntes Fachwissen. Nur wenn bei der Bewohnerin / beim Bewohner die Fehler (b und c) sichtbar sind, ist die Pflege nicht fachgerecht. 
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 ==== Kriterium 6 bb ==== ==== Kriterium 6 bb ====
  
-**//Werden die Nachweise zur Behandlung chronischer Wunden oder des Dekubitus (zum Beispiel Wunddokumentation) ausgewertet und die Maßnahmen gegebenenfalls angepasst? (MDK 16.2 j)//  **  +**//Werden die Nachweise zur Behandlung chronischer Wunden oder des Dekubitus (zum Beispiel Wunddokumentation) ausgewertet und die Maßnahmen gegebenenfalls angepasst?//** 
  
 Das Kriterium ist erfüllt, wenn der Heilungsprozess kontinuierlich evaluiert, die Ergebnisse beurteilt und Therapiemaßnahmen nach ärztlicher Anordnung gegebenenfalls angepasst werden. Das Kriterium ist erfüllt, wenn der Heilungsprozess kontinuierlich evaluiert, die Ergebnisse beurteilt und Therapiemaßnahmen nach ärztlicher Anordnung gegebenenfalls angepasst werden.
- 
  
     * Die monatliche pflegefachliche Reflektion der gesamten Maßnahmne erfolgt im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] und [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]]. Bei Veränderungen der Wundsituation wird der Informationsaustausch mit dem Arzt im REGIEBOGEN dokumentiert. Die Ärztin*der Arzt muss bei Verschlechterung der Wunde, fehlender Compliance und erreichten  Behandlungsschritten informiert werden.     * Die monatliche pflegefachliche Reflektion der gesamten Maßnahmne erfolgt im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] und [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]]. Bei Veränderungen der Wundsituation wird der Informationsaustausch mit dem Arzt im REGIEBOGEN dokumentiert. Die Ärztin*der Arzt muss bei Verschlechterung der Wunde, fehlender Compliance und erreichten  Behandlungsschritten informiert werden.
  
 +==== Kriterium 7 bb ====
  
-**//Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst? (MDK 16.1 b)//  ** +**//Werden individuelle Ernährungsressourcen und Risiken erfasst?//  ** 
  
 +Für alle Bewohner des Pflegeheims soll geprüft werden, ob ein Ernährungsrisiko besteht. Ist dies der Fall, ist das individuelle Ernährungsrisiko zu ermitteln und zu beschreiben.
  
-Die Einschätzung des Dekubitusrisikos sollte bei allen Bewohner/innen erfolgen, bei denen eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, und zwar unmittelbar zum Beginn der Pflege und danach in individuell festgelegten Abständen sowie unverzüglich bei Veränderungen der Mobilitätder Aktivität und des Druckes.+    * Bei Einzug werden in der PFLEGE•ZEIT [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] ernährungsrelevante Daten und Ressourcen zur Ernährungssituation im Ankreuzverfahren eingeschätzt und individuell ergänzt. 
 +    * Über den [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] erfolgt die fortlaufende Dokumentation der Beobachtungen und die pflegefachliche Reflexionob weitere Instrumente erforderlich sind, dies sind u.a. MNA oder Pemu.
  
  
-Ein bestehendes Dekubitusrisiko ist gegebenenfalls mit Hilfe einer Skala (zum Beispiel Braden-Skala, Medley-Skala) zur Ermittlung des Dekubitusrisikos zu erkennen und einzuschätzen. Die Einschätzung des Dekubitusrisikos muss aktuell sein. +Oder:
- +
- +
-    * Einschätzung des Risikos zum Beispiel in der [[:stationaer:fachwissen:bradenskala|BRADENSKALA]], sofort bei Einzug. +
-    * Risikosteuerung über den [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]], Bewertung des Restrisikos, Dokumentation der Beratung der Beteiligten, Gesamteinschätzung und Gesprächsvermerke im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] oder im [[:stationaer:fachwissen:langzeitverlauf|LANGZEITVERLAUF]]. +
- +
- +
-==== Kriterium 7 bb ==== +
  
  
 +    * Eine systematische Beobachtung wird in einem [[:stationaer:fachwissen:protokoll|PROTOKOLL]] für einen festgelegten Zeitraum erfasst und bei Bedarf wiederholt, zum Beispiel zur Ergänzung der Ernährungsbiografie in der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] .
 +    * Im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]] werden die Maßnahmen zu Ernährungsgewohnheit, Hilfsmittel, Vorlieben, Gewohnheiten, Verträglichkeiten, Hilfebedarfe, Aufforderungen zur Milieugestaltung und Umgang in besonderen Situationen individuell geplant.
 +    * Die Häufigkeit der Gewichtsmessung ist festgelegt. Die Ergebnisse werden in der [[:stationaer:fachwissen:monatsuebersicht|MONATSÜBERSICHT]] eingetragen.
 +    * Im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] werden wichtige Ernährungsprobleme regelmäßig bewertet und bei Bedarf die Risiken eingeschätzt (BMI, Dokumentation der Beratungszeitpunkte u.a.). Bei der Risikobewertung wird die Handlungsanweisung des [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLANS]] geprüft.
 +    * Bei Bedarf wird in einem [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]] ein Ernährungsprotokoll für eine im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] festgesetzte Zeit angelegt. Die Auswertung wird im REGIEBOGEN und die daraus resultierenden Maßnahmen werden im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] und [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]] festgehalten und kontinuierlich im [[:stationaer:fachwissen:langzeitverlauf|LANGZEITVERLAUF]] unter Berücksichtigung der Fallbesprechungen, Angehörigengesprächen oder der PFLEGE•ZEIT Pflegevisite evaluiert.
  
 ==== Kriterium 8 bb ==== ==== Kriterium 8 bb ====
  
 +**//Werden erforderliche Maßnahmen bei Einschränkungen der selbständigen Nahrungsversorgung durchgeführt?//** 
  
 +Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei Bewohnern, die bei der selbstständigen Nahrungsaufnahme eingeschränkt sind, Maßnahmen auf der Grundlage individueller Ernährungsressourcen und Risiken geplant, mit dem Bewohner abgestimmt und in der Pflegeplanung nachvollziehbar dokumentiert sind.
  
 +    * Im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] werden alle notwendigen Hilfebedarfe individuell geplant und im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] mit einem Handzeichen abgezeichnet. 
 +    * Im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] wird dazu aufgefordert, die Risiken mit den Bewohner*innen, Angehörigen und Betreuer*innen abzustimmen. In diesem Zusammenhang wird die Tagesplanung herangezogen, um zu überprüfen, ob das Nahrungsangebot angemessen ist. 
 +    * In einem [[stationaer:fachwissen:protokoll|PROTOKOLL]] werden das Ausprobieren der Maßnahmen, Abstimmungen mit dem*der Bewohner*in und den Angehörigen, kurzfristige Änderungen, usw. festgehalten und im [[stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] pflegefachlich reflektiert.
  
 ==== Kriterium 9 bb ==== ==== Kriterium 9 bb ====
  
 +**//Ist der Ernährungszustand angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung?//** 
  
 +Der Ernährungszustand des Bewohners ist in folgenden Fällen als angemessen zu beurteilen:
  
 +a) Der Bewohner hat keine Einschränkungen und Risiken bei der selbständigen Nahrungsaufnahme.\\ 
 +b) Es bestehen Risiken und/oder Einschränkungen bei der selbständigen Nahrungsaufnahme und die Einrichtung führt alle aus der Risikofeststellung abgeleiteten Maßnahmen durch, aber der Bewohner ist trotzdem unter- oder überernährt beziehungsweise fehlernährt.\\ 
  
 +    * Zentrale Instrumente sind der [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] und der [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]], gegebenenfalls ergänzt durch einen [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]].
 +    * Reflexion und das Ergebnis des moralischen Entscheidungsweges finden sich im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] und [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] wieder, die Maßnahmen im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]]. Die Gründe für eine nicht beeinflussbare Gewichtsreduktion wurden dabei berücksichtigt. 
  
 ==== Kriterium 10 bb ==== ==== Kriterium 10 bb ====
  
 +**//Werden individuelle Ressourcen und Risiken bei der Flüssigkeitsversorgung erfasst?//  ** 
  
 +Für alle Bewohner des Pflegeheims soll geprüft werden, ob ein Risiko bei der Flüssigkeitsversorgung besteht. Ist dies der Fall, ist das individuelle Risiko zu ermitteln und zu beschreiben.
  
 +Siehe analog Kriterium 7 bb
  
 ==== Kriterium 11 bb ==== ==== Kriterium 11 bb ====
  
 +**//Werden erforderliche Maßnahmen bei Einschränkungen der selbständigen Flüssigkeitsversorgung durchgeführt?//** 
  
 +Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei Bewohnern mit Einschränkungen der selbstständigen Flüssigkeitsaufnahme auf der Grundlage der Erfassung der individuellen Ressourcen und Risiken erforderliche Maßnahmen mit dem Bewohner abgestimmt und in der Pflegeplanung nachvollziehbar dokumentiert sind.
  
 +Siehe analog Kriterium 8 bb
  
 ==== Kriterium 12 bb ==== ==== Kriterium 12 bb ====
  
 +**//Ist die Flüssigkeitsversorgung angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung? //** 
  
-**//Erhalten Bewohner/innen mit chronischen Schmerzen die verordneten Medikamente? (ähnlich MDK 13.7)//  ** +Der Flüssigkeitsversorgung der des Bewohners ist in folgenden Fällen als angemessen zu beurteilen:
  
 +a) Der Bewohner hat keine Einschränkungen und Risiken bei der selbständigen Flüssigkeitszufuhr.\\ 
 +b) Es bestehen Risiken und / oder Einschränkungen bei der selbständigen Flüssigkeitsaufnahme und das Pflegeheim führt alle aus der Risikofeststellung abgeleiteten Maßnahmen durch, aber der Bewohner ist trotzdem nicht ausreichend mit Flüssigkeit versorgt.\\ 
  
-Die Beurteilung dieses Kriteriums erfolgt anhand der Pflegedokumentation. Es gelten hier die Erläuterungen zum Kriterium 3 entsprechend. +Siehe analog Kriterium 18 bb
- +
- +
-    * Die Durchführung der Verordnungen in [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTERN]] entsprechen einer Arbeitsanweisung. +
-    * Bei BTM: Zusätzlich [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]] +
-    * Bedarfsmedikation: Steuerung im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] oder Dokumentation im [[:stationaer:fachwissen:schmerzprotokoll|SCHMERZPROTOKOLL]] (Beachte: Was – Warum - Wirkung). +
  
 ==== Kriterium 13 bb ==== ==== Kriterium 13 bb ====
  
 +**//Erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung?//** 
  
-**//Werden individuelle Ernährungsressourcen und Risiken erfasst? (ähnlich MDK 16.8b)//  ** +Die systematische Schmerzeinschätzung erfolgt in einer Befragung der Bewohner zu folgenden Inhalten:
  
 +a) Schmerzlokalisation\\ 
 +b) Schmerzintensität\\ 
 +c) Zeitliche Dimension (zum Beispiel erstes Auftreten, Verlauf, Rhythmus)\\ 
 +d) Verstärkende und lindernde Faktoren\\ 
 +e) Gegebenenfalls Auswirkungen auf das Alltagsleben\\ 
  
-Für alle Bewohner/innen des Pflegeheims soll geprüft werden, ob ein Ernährungsrisiko besteht. Ist dies der Fall, ist das individuelle Ernährungsrisiko zu ermitteln und zu beschreiben. +Bei Bewohnern mit eingeschränkten Kommunikationsfähigkeiten erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung mittels Beobachtung.
- +
- +
-    * Bei Einzug werden in der PFLEGE•ZEIT [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] ernährungsrelevante Daten und Ressourcen zur Ernährungssituation im Ankreuzverfahren eingeschätzt und individuell ergänzt. +
-    * Über den [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] erfolgt die fortlaufende Dokumentation der Beobachtungen und die pflegefachliche Reflexion, ob weitere Instrumente erforderlich sind, dies sind u.a. MNA oder Pemu. +
- +
- +
-Oder: +
- +
- +
-    * Eine systematische Beobachtung wird in einem [[:stationaer:fachwissen:protokoll|PROTOKOLL]] für einen festgelegten Zeitraum erfasst und bei Bedarf wiederholt, zum Beispiel zur Ergänzung der Ernährungsbiografie in der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] . +
-    * Im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]] werden die Maßnahmen zu Ernährungsgewohnheit, Hilfsmittel, Vorlieben, Gewohnheiten, Verträglichkeiten, Hilfebedarfe, Aufforderungen zur Milieugestaltung und Umgang in besonderen Situationen individuell geplant. +
-    * Die Häufigkeit der Gewichtsmessung ist festgelegt. Die Ergebnisse werden in der [[:stationaer:fachwissen:monatsuebersicht|MONATSÜBERSICHT]] eingetragen. +
-    * Im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] werden wichtige Ernährungsprobleme regelmäßig bewertet und bei Bedarf die Risiken eingeschätzt (BMI, Dokumentation der Beratungszeitpunkte u.a.). Bei der Risikobewertung wird die Handlungsanweisung des [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLANS]] geprüft. +
-    * Bei Bedarf wird in einem [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]] ein Ernährungsprotokoll für eine im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] festgesetzte Zeit angelegt. Die Auswertung wird im REGIEBOGEN und die daraus resultierenden Maßnahmen werden im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] und [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]] festgehalten und kontinuierlich im [[:stationaer:fachwissen:langzeitverlauf|LANGZEITVERLAUF]] unter Berücksichtigung der Fallbesprechungen, Angehörigengesprächen oder der PFLEGE•ZEIT Pflegevisite evaluiert.+
  
 +    * Mit der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] und im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] erfolgt eine allgemeine Einschätzung, bei Bedarf wird ein [[:stationaer:fachwissen:schmerzprotokoll|SCHMERZPROTOKOLL]] erstellt (nach McCaffery). Auf weitere Assessments wird verwiesen (ECPA, BEST, BISAD u.a.).
 +    * Die pflegefachliche Reflexion erfolgt im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]].
  
 ==== Kriterium 14 bb ==== ==== Kriterium 14 bb ====
  
 +**//Kooperiert das Pflegeheim bei Schmerzpatienten eng mit dem behandelnden Arzt?//  ** 
  
-**//Werden erforderliche Maßnahmen bei Einschränkungen der selbständigen Nahrungsversorgung durchgeführt? (ähnlich MDK 16.8g)//  ** +Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn erkennbar ist, beziehungsweise vom Pflegeheim dargelegt wird, dass aufgrund der Ergebnisse der Krankenbeobachtung von Schmerzpatienten der behandelnde Arzt im Bedarfsfall unverzüglich informiert wird, insbesondere dann, wenn durch die eingenommenen Medikamente keine ausreichende Minderung der Schmerzen erreicht wird.
  
- +    * Die Zusammenarbeit wird über den [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] gesteuert. Die Nachvollziehbarkeit der Kommunikation kann erhöht werden, indem entsprechende Einträge durchgängig mit Textmarker markiert werden.
-Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei Bewohner/innen, die bei der selbstständigen Nahrungsaufnahme eingeschränkt sind, Maßnahmen auf der Grundlage individueller Ernährungsressourcen und Risiken geplant, mit dem Bewohner abgestimmt und in der Pflegeplanung nachvollziehbar dokumentiert sind. +
- +
- +
-    * Im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] werden alle notwendigen Hilfebedarfe individuell geplant und im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] mit einem Handzeichen abgezeichnet. +
-    * Im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] wird dazu aufgefordertdie Risiken mit den Bewohner/innen, Angehörigen und Betreuer/innen abzustimmen. In diesem Zusammenhang wird die Tagesplanung herangezogen, um zu überprüfen, ob das Nahrungsangebot angemessen ist. +
-    * Bei der Planung/Überprüfung des [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] wird systematisch hinterfragt, ob der Bereich //Essen • Trinken//  als Leitziel oder Zielergänzung festgelegt werden muss.+
  
  
 ==== Kriterium 15 bb ==== ==== Kriterium 15 bb ====
  
 +**//Erhalten Bewohner mit chronischen Schmerzen die verordneten Medikamente?//  ** 
  
-**//Ist der Ernährungszustand angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung? (MDK: 13.2 d)//  **  +Die Beurteilung dieses Kriteriums erfolgt anhand der Pflegedokumentation. Es gelten hier die Erläuterungen zum Kriterium 3 entsprechend.
- +
- +
-Der Ernährungszustand der Bewohnerin/des Bewohners ist in folgenden Fällen als angemessen zu beurteilen: +
- +
- +
-a) Die Bewohnerin/der Bewohner hat keine Einschränkungen und Risiken bei der selbständigen Nahrungsaufnahme. +
- +
- +
-b) Es bestehen Risiken und/oder Einschränkungen bei der selbständigen Nahrungsaufnahme und die Einrichtung führt alle aus der Risikofeststellung abgeleiteten Maßnahmen durch, aber die Bewohnerin/der Bewohner ist trotzdem unter- oder überernährt beziehungsweise fehlernährt. +
- +
- +
-    * Zentrale Instrumente sind der [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] und der [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]], gegebenenfalls ergänzt durch einen [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]]. +
-    * Reflexion und das Ergebnis des moralischen Entscheidungsweges finden sich im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] und [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] wieder, die Maßnahmen im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]].+
  
 +  * Die Medikation wird in [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTERN]] festgehalten. 
 +  * Der Hilfebedarf bei der Medikation ist im [[stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]] dokumentiert. 
 +  * Die Dokumentation der Medikamentenabgabe erfolgt im [[stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] (**//nach Plan gepflegt//**).
 +  *  Bei BTM empfiehlt es sich, die Abgabe in einem [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]] zu dokumentieren.
  
 ==== Kriterium 16 bb ==== ==== Kriterium 16 bb ====
  
 +**//Werden bei Bewohnern mit Inkontinenz beziehungsweise mit Blasenkatheter die individuellen Ressourcen und Risiken erfasst?//  ** 
  
-**//Werden individuelle Ressourcen und Risiken bei der Flüssigkeitsversorgung erfasst? (ähnlich MDK 16.8b)//  **  +Bei der Informationssammlung beziehungsweise der Pflegeanamnese sind die individuellen Ressourcen Fähigkeiten und die Probleme der Bewohner mit Inkontinenz oder Blasenkathetern zu ermitteln und zu beschreiben
- +
- +
-Für alle Bewohner/innen des Pflegeheims soll geprüft werden, ob ein Risiko bei der Flüssigkeitsversorgung besteht. Ist dies der Fall, ist das individuelle Risiko zu ermitteln und zu beschreiben+
- +
- +
-Siehe analog Kriterium 13+
  
 +    * Diagnosen sind im [[:stationaer:fachwissen:stammblatt|STAMMBLATT]] dokumentiert. In der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] und dem daraus abgeleiteten [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] sind die Ressourcen und Probleme erfasst. Das Risikopotenzial Zystitis muss beachtet werden. Es ist das entsprechende Kontinenzprofil anzukreuzen sowie eventuelle harnableitende Systeme. Handlungsleitend muss dies im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 1]], in der Transfermatrix in der Spalte **//Inko. WC-Gang//**  sowie unter **//Hinweise//**  geplant werden. Im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] wird die Inko-Versorgung dokumentiert.
 +    * Ein Miktionsprotokoll kann über das [[:stationaer:fachwissen:tabellenblatt|TABELLENBALTT]] oder über ein [[:stationaer:fachwissen:protokoll|PROTOKOLL]] erstellt werden. Das Beratungsdatum zum Umgang mit Harninkontinenz ist in der Risikobewertung im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] dokumentiert, der Beratungsinhalt im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]]. Veränderungen werden im [[:stationaer:fachwissen:langzeitverlauf|LANGZEITVERLAUF]] reflektiert.
 +    * Relevante Veränderungen werden im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert. 
  
 ==== Kriterium 17 bb ==== ==== Kriterium 17 bb ====
  
 +**//Werden bei Bewohnern mit Inkontinenz beziehungsweise mit Blasenkatheter die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt?//  ** 
  
-**//Werden erforderliche Maßnahmen bei Einschränkungen der selbständigen Flüssigkeitsversorgung durchgeführt? (ähnlich MDK 16.8g)//  ** +Bei Bewohnern mit Inkontinenz sind durchzuführende geeignete Maßnahmen insbesondere:
  
 +a) der Einsatz geeigneter Inkontinenzprodukte, sofern dies im Ermessen der Einrichtung steht,\\ 
 +b) ein Kontinenztraining / Toilettentraining beziehungsweise die individuelle Planung und Durchführung von Toilettengängen\\ 
 +c) und gegebenenfalls nach ärztlicher Anordnung die Versorgung mit einem Blasenkatheter nach hygienischen Grundsätzen.\\ 
  
-Die Frage ist mit Ja“ zu beantworten, wenn bei Bewohner/innen mit Einschränkungen der selbstständigen Flüssigkeitsaufnahme auf der Grundlage der Erfassung der individuellen Ressourcen und Risiken erforderliche Maßnahmen mit der Bewohnerin/dem Bewohner abgestimmt und in der Pflegeplanung nachvollziehbar dokumentiert sind. +Das Kriterium kann auch mit "Ja" beantwortet werden, wenn das Pflegeheim den Arzt nachweislich darüber informiert hat, dass die Behandlung nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht und der Arzt die Anordnung nicht angepasst hat.
- +
- +
-Siehe analog Kriterium 14+
  
 +    * Der Einsatz geeigneter Inkontinenzprodukte und das Kontinenztraining / Toilettentraining wird im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 1]] umfassend geplant.
 +    * Besonders zu beachten: Bei DK die Charrière-Größe sowie Art des Katheters und Blockung gegebenenfalls im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] notieren. Wechsel des DK und des Beutels in der [[:stationaer:fachwissen:monatsuebersicht|MONATSÜBERSICHT]] eintragen.
 +    * Der Nachweis für die Durchführung von Toilettengängen erfolgt im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]]. Über Abkürzungen wird auch dokumentiert, ob und in welchem Zeitfenster Toilettengänge / Inko-Wechsel durchgeführt werden, und ob die Vorlagen nass oder trocken sind.
  
 ==== Kriterium 18 bb ==== ==== Kriterium 18 bb ====
  
 +**//Wird das individuelle Sturzrisiko erfasst?//  ** 
  
-**//Ist die Flüssigkeitsversorgung angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung? (MDK: 13.2 e)//  **  +Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn für alle Bewohner des Pflegeheims geprüft worden ist, ob ein erhöhtes Sturzrisiko bestehtIst dies der Fall, ist das individuelle Sturzrisiko zu beschreiben.
- +
- +
-Der Flüssigkeitsversorgung der Bewohnerin/des Bewohners ist in folgenden Fällen als angemessen zu beurteilen: +
- +
- +
-a) Die Bewohnerin / der Bewohner hat keine Einschränkungen und Risiken bei der selbständigen Flüssigkeitszufuhr. +
- +
- +
-b) Es bestehen Risiken und / oder Einschränkungen bei der selbständigen Flüssigkeitsaufnahme und das Pflegeheim führt alle aus der Risikofeststellung abgeleiteten Maßnahmen durchaber die Bewohnerin / der Bewohner ist trotzdem nicht ausreichend mit Flüssigkeit versorgt. +
- +
- +
-Siehe analog Kriterium 15+
  
 +    * Die vom Expertenstandard vorgegebenen Kriterien sind im [[:stationaer:fachwissen:stammblatt|STAMMBLATT]] (Diagnosen), in der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] und im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] einschließlich der risikorelevanten Diagnosen und Medikamente erfasst.
 +    * Im PFLEGESTATUS, im Lebensbereich **//Bewegung//** werden die umgebungsbezogenen Risikofaktoren (z.B. Teppichbrücke) handschriftlich ergänzt.
 +    * In der [[:stationaer:fachwissen:bewegungsanamnese|BEWEGUNGSANAMNESE]] werden alle relevanten körperlichen Einschränkungen der Gelenke beschrieben.
 +    * Die Informationen aus den einzelnen Formularen werden durch die Risikobewertung im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] verknüpft.
 +    * Das Beratungsdatum zum Umgang mit Sturzrisiko ist in der Risikobewertung im [[stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] dokumentiert, der Beratungsinhalt im [[stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]]. Veränderungen werden im [[stationaer:fachwissen:langzeitverlauf|LANGZEITVERLAUF]] reflektiert.
  
 ==== Kriterium 19 bb ==== ==== Kriterium 19 bb ====
  
 +**//Werden erforderliche Prophylaxen gegen Stürze durchgeführt?//  ** 
  
-**//Wird bei Bewohner/innen mit Ernährungssonden der Geschmackssinn angeregt? (neu)//  ** +Auf der Basis des individuell einzuschätzenden Sturzrisikos sind entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Hier kommen insbesondere folgende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe in Betracht:
  
 +a) Übungen zur Steigerung der Kraft und Balance\\ 
 +b) Anregung zur Überprüfung und Anpassung der Medikation durch den Arzt\\ 
 +c) Verbesserung der Sehfähigkeit\\ 
 +d) Anpassung der Umgebung (zum Beispiel Beseitigung von Stolperfallen und Verbesserung der Beleuchtung, Einsatz geeigneter Hilfsmittel)\\ 
  
-Das Kriterium ist erfüllt, wenn bei Bewohner/innen mit Ernährungssonden zu den üblichen Essenszeiten der Geschmackssinn angeregt wird. +    Die Maßnahmen zur Sturzprophylaxe werden im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] geplantSie berücksichtigen die **//integrierte Prophylaxe//** im Pflegeablauf sowie die Beschäftigungs- und Fördermaßnahmen. 
- +    * Die Evaluation erfolgt täglich mit dem Nachweis **//Nach Plan gepflegt//** oder **//Vom Plan abgewichen//**. 
- +    * Die Risikobewertung erfolgt im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]]. 
-    Im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]] wird das orale Zusatzangebot beschriebenIm TAGESPLAN 1 wird die Mundpflege geplant, unter //Hinweise//  werden individuelle Möglichkeiten geplant (zum Beispiel „basal stimulierende MundpflegeAnregung der Geschmackssinne durch…“)+    * Die Bewertung zum Beispiel möglicher Stolperfallen in Absprache mit dem*der Bewohner*in erfolgt im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] im Rahmen der Sturzanalysediese Maßnahmen liegen im Verantwortungsbereich der Einrichtung
 +    * Im REGIEBOGEN werden außerdem notwendige ärztliche Anregungen und Anpassungen der Medikation dokumentiert.
  
 ==== Kriterium 20 bb ==== ==== Kriterium 20 bb ====
  
 +**//Wird die Notwendigkeit der freiheitseinschränkenden Maßnahmen regelmäßig überprüft?//  ** 
  
-**//Erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung? (MDK: 16.7 a)//  **  +Die Notwendigkeit freiheitseinschränkender Maßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen (auch im Hinblick auf Alternativen) und zu dokumentierenDas Überprüfungsintervall ist abhängig vom Krankheitsbild und vom Pflegezustand des Bewohners.
- +
- +
-Die systematische Schmerzeinschätzung erfolgt in einer Befragung der Bewohner/innen zu folgenden Inhalten: +
- +
- +
-a) Schmerzlokalisation +
- +
- +
-b) Schmerzintensität +
- +
- +
-c) Zeitliche Dimension (zum Beispiel erstes Auftreten, Verlauf, Rhythmus) +
- +
- +
-d) Verstärkende und lindernde Faktoren +
- +
- +
-e) Gegebenenfalls Auswirkungen auf das Alltagsleben +
- +
- +
-Bei Bewohnen mit eingeschränkten Kommunikationsfähigkeiten erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung mittels Beobachtung. +
- +
- +
-    * Mit der PFLEGE•ZEIT [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] und im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] erfolgt eine allgemeine Einschätzung, bei Bedarf wird ein [[:stationaer:fachwissen:schmerzprotokoll|SCHMERZPROTOKOLL]] erstellt (nach McCaffery). Auf weitere Assessments wird verwiesen (ECPA, BEST, BISAD u.a.). +
-    * Die pflegefachliche Reflexion erfolgt im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]].+
  
 +    * Im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] wird zum Beispiel das Risiko zur Selbst- und Fremdgefährdung regelmäßig geprüft und eingeschätzt. 
 +    * Im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] werden die entsprechenden Maßnahmen festgelegt.
 +    * Der*die Berwohner*in bzw. die Angehörigen werden gegebenenfalls beraten, die Aktualität der Beratung wird im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] nachgewiesen, die Ergebnisse im  [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] oder im [[:stationaer:fachwissen:langzeitverlauf|LANGZEITVERLAUF]] dokumentiert. 
 +    * Bei der Überprüfung der Maßnahmen sollten auch Maßnahmen mit geringeren freiheitsentziehenden Effekten eingeleitet werden. Die Dokumentation dessen erfolgt im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]]. 
  
 ==== Kriterium 21 bb ==== ==== Kriterium 21 bb ====
  
 +**//Liegen bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen Einwilligungen oder Genehmigungen vor?// ** 
  
-**//Kooperiert das Pflegeheim bei Schmerzpatienten eng mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt? (MDK 16.7 e)//  ** +Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen Einwilligungen der Bewohner oder richterliche Genehmigungen in der Pflegedokumentation schriftlich hinterlegt sind.
  
 +Sofern die freiheitseinschränkende Maßnahme wegen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung (rechtfertigender Notstand) erfolgt, ist das Kriterium ebenfalls erfüllt.
  
-Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn erkennbar ist, beziehungsweise vom Pflegeheim dargelegt wird, dass aufgrund der Ergebnisse der Krankenbeobachtung von Schmerzpatienten die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt im Bedarfsfall unverzüglich informiert wird, insbesondere dann, wenn durch die eingenommenen Medikamente keine ausreichende Minderung der Schmerzen erreicht wird. +    * Im [[:stationaer:fachwissen:stammblatt|STAMMBLATT]] sind die Gültigkeitsdauer und Art der freiheitseinschränkenden Maßnahmen festgehaltenSie liegen zum Beispiel in der Ablage der Dokumentation vor. Maßnahmen im Sinne des rechtfertigenden Notstandes werden im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] festgehalten.
- +
- +
-    * Die Zusammenarbeit mit der Ärztin / dem Arzt wird über den [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] gesteuert. Die Nachvollziehbarkeit der Kommunikation kann erhöht werden, indem entsprechende Einträge durchgängig mit Textmarker markiert werden. +
  
 ==== Kriterium 22 bb ==== ==== Kriterium 22 bb ====
  
 +**//Ist bei Bedarf eine aktive Kommunikation mit dem Arzt nachvollziehbar?//** 
  
-**//Werden bei Bewohner/innen mit Inkontinenz beziehungsweise mit Blasenkatheter die individuellen Ressourcen und Risiken erfasst? (ähnlich MDK 16.3 a)//  ** +Diese Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn aus Telefonnotizen und sonstigen Einträgen in die Pflegedokumentation erkennbar ist, dass im Falle von Akuterkrankungen, Unfällen, Veränderungen des Gesundheitszustandes oder bei chronischen Erkrankungen Kontakt zum behandelnden Arzt aufgenommen wurde und gegebenenfalls die ärztlich empfohlenen Maßnahmen eingeleitet wurden.
  
 +Zum Beispiel bei:
  
-Bei der Informationssammlung beziehungsweise der Pflegeanamnese sind die individuellen Ressourcen / Fähigkeiten und die Probleme der Bewohner/innen mit Inkontinenz oder Blasenkathetern zu ermitteln und zu beschreiben+a) Anpassung therapeutischer Maßnahmen\\  
 +b) Besuch der Arztpraxis oder Bestellung Notarztes\\  
 +c) Veranlassung einer Notaufnahme in ein Krankenhaus durch einen Kranken- oder Rettungstransportwagen\\ 
  
- +    Im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] werden alle arztrelevanten Informationen dokumentiert. 
-    Diagnosen sind im [[:stationaer:fachwissen:stammblatt|STAMMBLATT]] dokumentiert. In der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] und dem daraus abgeleiteten [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] sind die Ressourcen und Probleme erfasst. Das Risikopotenzial Zystitis muss beachtet werden. Es ist das entsprechende Kontinenzprofil anzukreuzen sowie eventuelle harnableitende Systeme. Handlungsleitend muss dies im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 1]], in der Transfermatrix in der Spalte //Inko. WC-Gang//  sowie unter //Hinweise//  geplant werden. Im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] wird die Inko-Versorgung dokumentiert. +    * Weitere Dokumente zum Nachweis der eingeleiteten Maßnahmen sind: [[:stationaer:fachwissen:stammblatt|STAMMBLATT]][[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTER]], [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]][[:stationaer:fachwissen:wundprotokoll|WUNDPROTOKOLL]][[:stationaer:fachwissen:schmerzprotokoll|SCHMERZPROTOKOLL]], [[:stationaer:fachwissen:betreuung_therapie|BETREUUNG/THERAPIE]]
-    * Ein Miktionsprotokoll kann über das [[:stationaer:fachwissen:tabellenblatt|TABELLENBALTT]] oder über ein [[:stationaer:fachwissen:protokoll|PROTOKOLL]] erstellt werden. Das Beratungsdatum zum Umgang mit Harninkontinenz ist in der Risikobewertung im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] dokumentiertder Beratungsinhalt im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]]. Veränderungen werden im [[:stationaer:fachwissen:langzeitverlauf|LANGZEITVERLAUF]] reflektiert.+
  
  
 ==== Kriterium 23 bb ==== ==== Kriterium 23 bb ====
  
 +**//Entspricht die Durchführung der behandlungspflegerischen Maßnahmen den ärztlichen Anordnungen?//  ** 
  
-**//Werden bei Bewohner/innen mit Inkontinenz beziehungsweise mit Blasenkatheter die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt? (ähnlich MDK 16.3 d)//  ** +Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn das Pflegeheim die ärztlichen Anordnungen beachtet und deren Durchführung fachgerecht und eindeutig dokumentiert. Eindeutig dokumentiert ist eine behandlungspflegerische Maßnahme, wenn definiert ist, welche Maßnahme wann, wie, wie oft und womit durchgeführt werden soll.
  
 +Ist ein Eintrag in der Pflegedokumentation durch den Arzt nicht möglich, zum Beispiel im Notfall, sollte eine mündliche Anordnung des Arztes (auch per Telefon) durch eine Pflegefachkraft entgegen genommen und nach dem VUG-Prinzip (Vorlesen Und Genehmigen lassen) dokumentiert werden.
  
-Bei Bewohner/innen mit Inkontinenz sind durchzuführende geeignete Maßnahmen insbesondere: +    * Die ärztliche Verordnung wird im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert, der Nachweis wird über den [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]] geführt
- +    * Ärztliche Anordnungen zur Medikation werden auf den [[stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTERN]] dokumentiert
- +    * Die Durchführung von Medikamentengaben wird in der Regel über den [[stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] beschrieben und im [[stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] dokumentiert (//**nach Plan gepflegt**//)Von einigen Prüfer*innen wird diese rechtmäßige Vorgehensweise nicht akzeptiert. In diesem Fall empfehlen wir die Dokumention im [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]] oder in der [[stationaer:fachwissen:monatsuebersicht|MONATSÜBERSICHT]].
-a) der Einsatz geeigneter Inkontinenzproduktesofern dies im Ermessen der Einrichtung steht, +
- +
- +
-b) ein Kontinenztraining / Toilettentraining beziehungsweise die individuelle Planung und Durchführung von Toilettengängen +
- +
- +
-c) und gegebenenfalls nach ärztlicher Anordnung die Versorgung mit einem Blasenkatheter nach hygienischen Grundsätzen. +
- +
- +
-Das Kriterium kann auch mit "Ja" beantwortet werden, wenn das Pflegeheim die Ärztin / den Arzt nachweislich darüber informiert hat, dass die Behandlung nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht und die Ärztin / der Arzt die Anordnung nicht angepasst hat. +
- +
- +
-    * Der Einsatz geeigneter Inkontinenzprodukte und das Kontinenztraining / Toilettentraining wird im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 1]] umfassend geplant+
-    * Besonders zu beachten: Bei DK die Charrière-Größe sowie Art des Katheters und Blockung gegebenenfalls im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] notieren. Wechsel des DK und des Beutels in der [[:stationaer:fachwissen:monatsuebersicht|MONATSÜBERSICHT]] eintragen. +
-    Der Nachweis für die Durchführung von Toilettengängen erfolgt im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]]. Über Abkürzungen wird auch dokumentiert, ob und in welchem Zeitfenster Toilettengänge / Inko-Wechsel durchgeführt werden, und ob die Vorlagen nass oder trocken sind. +
  
 ==== Kriterium 24 bb ==== ==== Kriterium 24 bb ====
  
 +**//Entspricht die Medikamentenversorgung den ärztlichen Anordnungen?//  ** 
  
-**//Wird das individuelle Sturzrisiko erfasst? (MDK 16.5 b)//  ** +Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn das Pflegeheim die ärztlich verordneten Medikamente und deren Einnahme fachgerecht und vollständig dokumentiert hatEine fachgerechte und vollständige Dokumentation enthält folgende Angaben:
  
 +a) die Applikationsform\\ 
 +b) den vollständigen Medikamentennamen\\ 
 +c) die Dosierung und Häufigkeit\\ 
 +d) die tageszeitliche Zuordnung der Medikamentengabe\\ 
  
-Die Frage ist mit „Ja“ zu beantwortenwenn für alle Bewohner/innen des Pflegeheims geprüft worden ist, ob ein erhöhtes Sturzrisiko besteht. Ist dies der Fall, ist das individuelle Sturzrisiko zu beschreiben.+Sofern eine Bedarfsmedikation angeordnet ist, muss in der Pflegedokumentation festgehalten seinbei welchen Symptomen, welches Medikament in welcher Einzel- und bis zu welcher Tageshöchstdosierung zu verabreichen ist.
  
- +    * Die [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTER]] erfüllen diese Anforderungenwenn sie korrekt ausgefüllt wurden.
-    * Die vom Expertenstandard vorgegebenen Kriterien sind im [[:stationaer:fachwissen:stammblatt|STAMMBLATT]] (Diagnosen)in der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] und im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] einschließlich der risikorelevanten Diagnosen und Medikamente erfasst. +
-    * In der [[:stationaer:fachwissen:bewegungsanamnese|BEWEGUNGSANAMNESE]] werden alle relevanten körperlichen Einschränkungen der Gelenke beschrieben. +
-    * Die Informationen aus den einzelnen Formularen werden durch die Risikobewertung im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] verknüpft.+
  
  
 ==== Kriterium 25 bb ==== ==== Kriterium 25 bb ====
  
 +**//Entspricht die Bedarfsmedikation der ärztlichen Anordnung?//**
  
-**//Werden Sturzereignisse dokumentiert? (MDK 16.5 e)//  **  +Ist eine Bedarfsmedikation angeordnet, muss in der Pflegedokumentation festgehalten sein, bei welchen Symptomen welches Medikament in welcher Einzel- und bis zu welcher Tageshöchstdosierung zu verabreichen ist, sofern die Tageshöchstdosierung vom Arzt jeweils festgelegt wurde.
  
-    Der Sturz wird im Formular[[:stationaer:fachwissen:sturzprotokoll_unfallmeldung|STURZPROTOKOLL / UNFALLMELDUNG]] dokumentiert. +  Die [[:stationaer:fachwissen:medikamentenblaetter|MEDIKAMENTENBLÄTTER]] (Seite 2) erfüllen diese Anforderungenwenn sie korrekt ausgefüllt wurden.
-    * Im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] erfolgt die systematische Auswertung. Es ist zu empfehlendie pflegefachliche Reflexion zu „markern“.+
  
  
 ==== Kriterium 26 bb ==== ==== Kriterium 26 bb ====
  
 +**//Ist der Umgang mit Medikamenten sachgerecht?//  ** 
  
-**//Werden erforderliche Prophylaxen gegen Stürze durchgeführt? (ähnlich MDK 16.5f.)//  ** +Der Umgang mit Medikamenten ist sach- und fachgerecht, wenn
  
 +a) die gerichteten Medikamente mit den Angaben in der Pflegedokumentation übereinstimmen,\\ 
 +b) diese bewohnerbezogen beschriftet aufbewahrt werden,\\ 
 +c) falls erforderlich eine Kühlschranklagerung (2–8°) erfolgt,\\ 
 +d) Betäubungsmittel verschlossen und gesondert aufbewahrt werden,\\ 
 +c) bei einer begrenzten Gebrauchsdauer nach dem Öffnen der Verpackung das Anbruch- und Verfallsdatums ausgewiesen wird,\\ 
 +d) Medikamente in Blisterpackungen mit eindeutigen Bewohner/innenangaben (insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie mit Angaben zu den Medikamenten (Name, Farbe, Form, Stärke) ausgezeichnet werden,\\ 
 +e) bei Verblisterung die Medikamente direkt aus der Blisterpackung gereicht werden,\\ 
 +f) bei Verblisterung eine kurzfristige Umsetzung der Medikamentenumstellung gewährleistet wird.\\ 
  
-Auf der Basis des individuell einzuschätzenden Sturzrisikos sind entsprechende Maßnahmen durchzuführenHier kommen insbesondere folgende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe in Betracht:+Dieser Aspekt betrifft die Pflegeorganisation.
  
- +    * Dokumentiert wird dies durch die Angabe **//Nach Plan gepflegt//** bzw. **//Vom Plan abgewichen//** im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]]
-a) Übungen zur Steigerung der Kraft und Balance +
- +
- +
-b) Anregung zur Überprüfung und Anpassung der Medikation durch die Ärztin / den Arzt +
- +
- +
-c) Verbesserung der Sehfähigkeit +
- +
- +
-d) Anpassung der Umgebung (zum Beispiel Beseitigung von Stolperfallen und Verbesserung der Beleuchtung, Einsatz geeigneter Hilfsmittel) +
- +
- +
-    * Die Maßnahmen zur Sturzprophylaxe werden im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] geplant. Sie berücksichtigen die **//integrierte Prophylaxe//** im Pflegeablauf sowie die Beschäftigungs- und Fördermaßnahmen. +
-    * Die Evaluation erfolgt täglich mit dem Nachweis **//Nach Plan gepflegt//** oder **//Vom Plan abgewichen//**+
-    * Die Risikobewertung erfolgt im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]]+
-    * Die Bewertung zum Beispiel möglicher Stolperfallen in Absprache mit der Bewohnerin / dem Bewohner erfolgt im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] im Rahmen der Sturzanalyse, diese Maßnahmen liegen im Verantwortungsbereich der Einrichtung.+
  
  
 ==== Kriterium 27 bb ==== ==== Kriterium 27 bb ====
  
 +**//Sind Kompressionsstrümpfe/-verbände sachgerecht angelegt?//  ** 
  
-**//Wird das individuelle Kontrakturrisiko erfasst? (MDK 16.6a)//  ** +Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn die Kompressionsstrümpfe/-verbände sachgerecht angelegt werden, das ist der Fall, wenn
  
 +a) das Anlegen im Liegen bei entstauten Venen und abgeschwollenen Beinen erfolgt,\\ 
 +b) der Kompressionsverband/-strumpf immer in Richtung des Körperrumpfes gewickelt/angezogen wird,\\ 
 +c) der Kompressionsverband/-strumpf beim Anlegen faltenfrei ist.\\ 
  
-Das individuelle Kontrakturrisiko sollte zum Beginn der Pflege sowie regelmäßig im Rahmen der Evaluation der Pflegeplanung ermittelt und beschrieben werden. +Dieses Kriterium ist auch erfülltwenn das Anlegen nicht nach a) erfolgtweil der pflegebedürftige Menschen dies wünscht und die Einrichtung den pflegebedürftigen Menschen nachweislich darüber informiert hatdass die behandlungspflegerische Maßnahme nach a) – c) erfolgen sollte.
- +
- +
-    * Bei Einzug werden in der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] Daten und Ressourcen zur Bewegung und Mobilisierung im Ankreuzverfahren eingeschätzt und individuell ergänzt. +
-    * Über den [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] erfolgt die fortlaufende Dokumentation der Beobachtungen und die pflegefachliche Reflexion, ob die [[:stationaer:fachwissen:bewegungsanamnese|BEWEGUNGSANAMNESE]] erforderlich ist+
-    * Im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 1]] werden die Maßnahmen zu BewegungsübungenLagerungenTransfers und Mobilisierung individuell geplant. Für die Bewegungsübungen wird ein [[:stationaer:fachwissen:bewegungsanamnese|BEWEGUNGSPLAN]] erstellt. Darin ist festgelegtwelches Gelenk wann und wie oft durchbewegt werden soll. Hinweis: Mit dem An- und Auskleiden können Bewegungsübungen verknüpft werden. +
-    * Im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] findet die Risikobewertung statt. Bei der Risikobewertung werden die Handlungsanweisung im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] einbezogen. +
-    * Von den mehr als 100 Gelenken ist nach fachlichen Kriterien eine Auswahl in der [[:stationaer:fachwissen:bewegungsanamnese|BEWEGUNGSANAMNESE]] getroffenDie zeitweise Verwendung von Fingerkontrakturkissen fördert die Beweglichkeit der Finger- und Handgelenken, sie wird im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] festgehalten und mit der [[:stationaer:fachwissen:prophylaxenmatrix|PROPHYLAXENMATRIX]] überprüft. +
-    * Jede pflegefachliche Reflexion ist im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert. Die regelmäßige Analyse der Gefahrenpotenziale und Bewertung des Restrisikos findet sich im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]]. +
-    * Der aktuelle Nachweis über Beratung findet sich im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] (Datum), Dokumentation der Ergebnisse im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] oder im [[:stationaer:fachwissen:langzeitverlauf|LANGZEITVERLAUF]]+
  
 +    * Im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 1]] wird die Maßnahme geplant. Mit Hilfe der Transfermatrix wird der Ort für das Anlegen der Kompressionsstrümpfe eindeutig angegeben.
 +    * Alternativ kann dort unter **//Hinweise//**  geplant werden: „Kompressionsverband im Bett“
 +    * Die weiteren Kriterien sind allgemein anerkanntes Fachwissen. Nur wenn bei dem*der Bewohner*in die Fehler (b und c) sichtbar sind, ist die Pflege nicht fachgerecht.
  
 ==== Kriterium 28 bb ==== ==== Kriterium 28 bb ====
  
  
-**//Werden die erforderlichen Kontrakturprophylaxen durchgeführt(ähnlich MDK 16.6 b)//  ** +**//Wird bei Bewohnern mit Ernährungssonden der Geschmackssinn angeregt?//** 
  
 +Das Kriterium ist erfüllt, wenn bei Bewohnern mit Ernährungssonden zu den üblichen Essenszeiten der Geschmackssinn angeregt wird.
  
-Als Maßnahmen der Kontrakturprophylaxe kommen insbesondere die physiologische Lagerung, die Mobilisierung und Bewegungsübungen in Betracht. Gelenke sollen mindestens drei Mal täglich in jeweils drei Wiederholungen bewegt werden, um Kontrakturen zu vermeiden. +    Im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]] wird das orale Zusatzangebot beschrieben. Im TAGESPLAN 1 wird die Mundpflege geplant, unter **//Hinweise//**  werden individuelle Möglichkeiten geplant (zum Beispiel „basal stimulierende Mundpflege, Anregung der Geschmackssinne durch…“).
- +
- +
-    Prophylaxen werden mit [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] und [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] geplant und mit der [[:stationaer:fachwissen:prophylaxenmatrix|PROPHYLAXENMATRIX]] überprüft. Grundsätzlich ist folgender Nachweis ausreichend: Ein Handzeichen im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] //**Vom Plan abgewichen**// oder **//Nach Plan gepflegt//**. Die Abweichung wird dokumentiert. +
  
 ==== Kriterium 29 bb ==== ==== Kriterium 29 bb ====
  
 +**//Wird die erforderliche Körperpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt?//  ** 
  
-**//Liegen bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen Einwilligungen oder Genehmigungen vor? (MDK 16.12a)//  **  +Die Frage bezieht sich nur auf die Bewohner, bei denen von der Einrichtung Maßnahmen der Körperpflege übernommen werden.
- +
- +
-Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen Einwilligungen der Bewohner/innen oder richterliche Genehmigungen in der Pflegedokumentation schriftlich hinterlegt sind. +
- +
- +
-Sofern die freiheitseinschränkende Maßnahme wegen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung (rechtfertigender Notstand) erfolgt, ist das Kriterium ebenfalls erfüllt. +
- +
- +
-    * Im [[:stationaer:fachwissen:stammblatt|STAMMBLATT]] sind die Gültigkeitsdauer und Art der freiheitseinschränkenden Maßnahmen festgehalten. Sie liegen zum Beispiel in der Ablage der Dokumentation vor. Maßnahmen im Sinne des rechtfertigenden Notstandes werden im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] festgehalten. +
- +
- +
-==== Kriterium 30 bb ==== +
- +
- +
-**//Wird die Notwendigkeit der freiheitseinschränkenden Maßnahmen regelmäßig überprüft? (MDK 16.12 c)//  **  +
- +
- +
-Die Notwendigkeit freiheitseinschränkender Maßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen (auch im Hinblick auf Alternativen) und zu dokumentieren. Das Überprüfungsintervall ist abhängig vom Krankheitsbild und vom Pflegezustand der Bewohnerin / des Bewohners. +
- +
- +
-    * Im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] wird zum Beispiel das Risiko zur Selbst- und Fremdgefährdung regelmäßig geprüft und eingeschätzt. Im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] werden die entsprechenden Maßnahmen festgelegt. +
-    * gegebenenfalls Beratung der Bewohner/innen beziehungsweise ihrer Angehörigen hinsichtlich der Risiken und Maßnahmen → Nachweis der Aktualität der Beratung im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]], Dokumentation der Ergebnisse im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] oder [[:stationaer:fachwissen:langzeitverlauf|LANGZEITVERLAUF]] +
- +
- +
-==== Kriterium 31 bb ==== +
- +
- +
-**//Wird die erforderliche Körperpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten der Bewohnerin / des Bewohners entsprechend durchgeführt? (ähnlich MDK 16.13a)//  **  +
- +
- +
-Die Frage bezieht sich nur auf die Bewohner/innen, bei denen von der Einrichtung Maßnahmen der Körperpflege übernommen werden+
- +
- +
-Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn in der Pflegedokumentation die auf die Maßnahmen der Körperpflege bezogenen Bedürfnisse und Gewohnheiten der Bewohnerin / des Bewohners nachvollziehbar dokumentiert und bei der Umsetzung berücksichtigt sind.+
  
 +Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn in der Pflegedokumentation die auf die Maßnahmen der Körperpflege bezogenen Bedürfnisse und Gewohnheiten des Bewohners nachvollziehbar dokumentiert und bei der Umsetzung berücksichtigt sind.
  
     * In der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] werden Rituale, Gewohnheiten, etc. erfasst. Diese werden bei Bedarf im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] handlungsleitend individuell beschrieben.     * In der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] werden Rituale, Gewohnheiten, etc. erfasst. Diese werden bei Bedarf im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] handlungsleitend individuell beschrieben.
     * Grundsätzlich ist folgender Nachweis ausreichend: Ein Handzeichen im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] **//Vom Plan abgewichen//** oder **//Nach Plan gepflegt//**.     * Grundsätzlich ist folgender Nachweis ausreichend: Ein Handzeichen im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] **//Vom Plan abgewichen//** oder **//Nach Plan gepflegt//**.
-==== Kriterium 32 bb ====+    * Die Einwirkungsmöglichkeiten bei Ablehnung von Pflegemaßnahmen werden im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] unter **//Besonders zu beachten//** oder **//Maßnahmen bei schwierigen Verhalten//** geplant und die Ergebnisse im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] festgehalten.  
 +    * Wenn die Ablehnung zu einer Selbstgefährdung führt, dann wird dies im [[stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] (Seite 2) reflektiert und die Beratung im [[stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert.
  
 +==== Kriterium 30 bb ====
  
-**//Wird die erforderliche Mund- und Zahnpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten der Bewohnerin / des Bewohners entsprechend durchgeführt? (ähnlich MDK 16.14a)//  ** +**//Wird die erforderliche Mund- und Zahnpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt?//  ** 
  
 +Die Frage bezieht sich nur auf die Bewohner, bei denen von der Einrichtung Maßnahmen der Mund- und Zahnpflege übernommen werden.
  
-Die Frage bezieht sich nur auf die Bewohner/innen, bei denen von der Einrichtung Maßnahmen der Mund- und Zahnpflege übernommen werden. +Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn in der Pflegedokumentation die auf die Maßnahmen der Mund- und Zahnpflege bezogenen Bedürfnisse und Gewohnheiten des Bewohners nachvollziehbar dokumentiert und bei der Umsetzung berücksichtigt sind.
- +
- +
-Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn in der Pflegedokumentation die auf die Maßnahmen der Mund- und Zahnpflege bezogenen Bedürfnisse und Gewohnheiten der Bewohnerin / des Bewohners nachvollziehbar dokumentiert und bei der Umsetzung berücksichtigt sind. +
  
     * In der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] werden Rituale, Gewohnheiten, etc. erfasst. Diese werden bei Bedarf im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] handlungsleitend individuell beschrieben.     * In der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] werden Rituale, Gewohnheiten, etc. erfasst. Diese werden bei Bedarf im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] handlungsleitend individuell beschrieben.
     * Grundsätzlich ist als Nachweis ausreichend: Ein Handzeichen im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] bei **//Vom Plan abgewichen//** oder **//Nach Plan gepflegt//**.     * Grundsätzlich ist als Nachweis ausreichend: Ein Handzeichen im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] bei **//Vom Plan abgewichen//** oder **//Nach Plan gepflegt//**.
-==== Kriterium 33 bb ====+    * Die Einwirkungsmöglichkeiten bei Ablehnung von Pflegemaßnahmen werden im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] unter **//Besonders zu beachten//** oder **//Maßnahmen bei schwierigen Verhalten//** geplant und die Ergebnisse im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] festgehalten.  
 +    * Wenn die Ablehnung zu einer Selbstgefährdung führt, dann wird dies im [[stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] (Seite 2) reflektiert und die Beratung im [[stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert.
  
  
-**//Wird die Pflege im Regelfall von denselben Pflegekräften durchgeführt? (ähnlich MDK 4.1b und 14.16 und LE-Konzept 3.1)//  ** +==== Kriterium 31 bb ====
  
 +**//Wird die Pflege im Regelfall von denselben Pflegekräften durchgeführt?//  ** 
  
-Die Frage ist mit ja zu beantworten, wenn die Bewohnerin / der Bewohner während des Dienstes (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst) von einem überschaubaren Pflegeteam über einen längeren Zeitraum (mehrere Tage) versorgt wird. +Die Frage ist mit ja zu beantworten, wenn der Bewohner während des Dienstes (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst) von einem überschaubaren Pflegeteam über einen längeren Zeitraum (mehrere Tage) versorgt wird.
  
     * Dies kann problemlos im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] nachvollzogen werden.     * Dies kann problemlos im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] nachvollzogen werden.
  
 +==== Kriterium 32 bb ====
  
-Für Kriterien 34 und 35 ist PFLEGE•ZEIT nicht relevant+Dieses Kriterium ist für die Dokumentation mit PFLEGE•ZEIT nicht relevant.
  
 +==== Kriterium 33 bb ====
  
-==== Kriterium 36 bb ====+//**Wird bei Bewohnern mit Demenz die Biografie beachtet und bei der Tagesgestaltung berücksichtigt? **// 
  
 +Das Kriterium ist erfüllt, wenn die individuelle Tagesgestaltung auf der Grundlage der Biografie des Bewohners erfolgt. Dazu können zum Beispiel Weckrituale, die Berücksichtigung von Vorlieben bei den Mahlzeiten und Schlafgewohnheiten oder Maßnahmen zur sozialen Integration in die Einrichtung gehören.
  
-//**Wird bei Bewohner/innen mit Demenz die Biographie beachtet und bei der Tagesgestaltung berücksichtigt? (inhaltlich MDK 16.10a/c und BIVA 2.1.2.4)**  // +Die Frage ist mit „trifft nicht zu“ (t.n.z.) zu beantworten, wenn nachvollziehbar keine Möglichkeiten der Informationssammlung zur Biografie bestanden.
  
 +    *Die biografischen Angaben und Lebensgewohnheiten werden im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] bei der Planung aller Maßnahmen, wie Pflege, Betreuung, Beschäftigung, usw. handlungsleitend berücksichtigt. 
 +    *Biografische Daten, Vorlieben, Rituale und Gewohnheiten werden in der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] sowie gegebenenfalls in der [[http://www.pflege-zeit.de/produkte_und_leistung/medien.html|PFLEGE•ZEIT BIOGRAFIE]] erfasst. 
 +    *Wird die Angabe biografischer Daten abgelehnt oder können diese nicht in Erfahrung werden, wird dies in der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] festgehalten.
  
-Das Kriterium ist erfüllt, wenn die individuelle Tagesgestaltung auf der Grundlage der Biographie der Bewohnerin / des Bewohners erfolgt. Dazu können zum Beispiel Weckrituale, die Berücksichtigung von Vorlieben bei den Mahlzeiten und Schlafgewohnheiten oder Maßnahmen zur sozialen Integration in die Einrichtung gehören.+====Kriterium 34 bb ====
  
 +**//Werden bei Bewohnern mit Demenz Angehörige und Bezugspersonen in die Planung der Pflege einbezogen?//** 
  
-Die Frage ist mit „trifft nicht zu“ (t.n.z.) zu beantworten, wenn nachvollziehbar keine Möglichkeiten der Informationssammlung zur Biographie bestanden. +Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei demenzkranken Bewohnern aus der Pflegedokumentation ersichtlich ist, dass Angehörige oder andere Bezugspersonen in die Planung der Pflege und Betreuung einbezogen wurden. Bei diesen Heimbewohnern können oftmals nur Angehörige oder Freunde Hinweise auf Vorlieben, Abneigungen, Gewohnheiten, Hobbys, Bildung usw. geben.
- +
- +
-    * Diese Individualität wird im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]] handlungsleitend erfasst. Biographische Daten werden in der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] sowie gegebenenfalls in der [[http://www.pflege-zeit.de/produkte_und_leistung/medien.html|PFLEGE•ZEIT BIOGRAFIE]] erfasst. Wird die Angabe biographischer Daten abgelehnt oder können diese nicht in Erfahrung werden, wird dies in der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] festgehalten. +
- +
- +
-==== Kriterium 37 bb ==== +
- +
- +
-**//Werden bei Bewohner/innen mit Demenz Angehörige und Bezugspersonen in die Planung der Pflege einbezogen? (inhaltlich MDK 16.10b)//  **  +
- +
- +
-Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei demenzkranken Bewohner/innen aus der Pflegedokumentation ersichtlich ist, dass Angehörige oder andere Bezugspersonen in die Planung der Pflege und Betreuung einbezogen wurden. Bei diesen Heimbewohner/innen können oftmals nur Angehörige oder Freunde Hinweise auf Vorlieben, Abneigungen, Gewohnheiten, Hobbys, Bildung usw. geben. +
  
 Die Frage ist mit „trifft nicht zu“ (t.n.z.) zu beantworten, wenn keine Angehörigen oder andere Bezugspersonen erreichbar oder vorhanden sind oder die Einbeziehung ausdrücklich nicht gewünscht war. Die Frage ist mit „trifft nicht zu“ (t.n.z.) zu beantworten, wenn keine Angehörigen oder andere Bezugspersonen erreichbar oder vorhanden sind oder die Einbeziehung ausdrücklich nicht gewünscht war.
  
 +    * Dies wird im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]] handlungsleitend erfasst. 
 +    * Hinweise zu Vorlieben, Gewohnheiten, etc. werden in der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] abgefragt.
 +    * Veränderungen werden im [[stationaer:fachwissen:langzeitverlauf|LANGZEITVERLAUF]] erfasst und evaluiert und im [[stationaer:fachwissen:tagesplan|Tagesplan 2]] handlungsleitend beschrieben. Dabei steht das Selbstbestimmungsrecht des Bewohners*der Bewohnerin im Vordergrund. Kann er*sie sich nicht mehr äußern, dann werden die Absprachen mit den Angehörigen oder anderen Bezugspersonen im [[stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] festgehalten
  
-    * Dies wird im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]] handlungsleitend erfasst. Hinweise zu Vorlieben, Gewohnheiten, etc. werden in der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] abgefragt.+==== Kriterium 35 bb ====
  
 +**//Wird bei Bewohnern mit Demenz die Selbstbestimmung in der Pflegeplanung berücksichtigt?//** 
  
-==== Kriterium 38 bb ====+Bei der Pflegeplanung müssen die Bedürfnisse, die Biografie, die Potenziale und die Selbstbestimmung  des Bewohners berücksichtigt werden. Sofern der Bewohner dazu selbst keine hinreichenden Auskünfte geben kann, sind nach Möglichkeit (vgl. auch Nr. 37) Angehörige, Freunde oder gegebenenfalls der Betreuer darüber zu befragen.
  
 +    * Die Selbstbestimmung bei Bewohner*innen mit Demenz werden zum Beispiel im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]] mit Vorlieben und Abneigungen, **//positive und negative Reaktion auf…//** handlungsleitend beschrieben.
 +    * Abweichungen vom Plan und Ablehnung von Angeboten werden im PFLEGEVERLAUFSBERICHT dokumentiert und gelten als Nachweis für die Selbstbestimmung.
  
-**//Wird bei Bewohner/innen mit Demenz die Selbstbestimmung in der Pflegeplanung berücksichtigt ? (inhaltlich MDK 16.10d)//  **  
  
 +==== Kriterium 36 bb ====
  
-Bei der Pflegeplanung müssen die Bedürfnisse, die Biographie, die Potenziale und die Selbstbestimmung der Bewohnerin des Bewohners berücksichtigt werden. Sofern die Bewohnerin der Bewohner dazu selbst keine hinreichenden Auskünfte geben kann, sind nach Möglichkeit (vgl. auch Nr. 37) Angehörige, Freunde oder gegebenenfalls die der Betreuer/in darüber zu befragen.+**//Wird das Wohlbefinden von Bewohnern mit Demenz im Pflegealltag ermittelt und dokumentiert und werden daraus Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet?//  ** 
  
  
-    * Die Selbstbestimmung bei Bewohner/innen mit Demenz werden zum Beispiel im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]] mit Vorlieben und Abneigungen, „positive und negative Reaktion auf…“ handlungsleitend beschrieben. +Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei demenzkranken Bewohnern das Wohlbefinden der Bewohner im Pflegealltag ermittelt und bei der bei der Durchführung der geplanten Maßnahmen der Pflege und Betreuung berücksichtigt wird. Aussagen zum Wohlbefinden sowie sich daraus gegebenenfalls im Pflegealltag ergebende Änderungen bei der Durchführung der geplanten Maßnahmen der Pflege und Betreuung sind der Pflegedokumentation nachvollziehbar zu dokumentieren.
- +
- +
-==== Kriterium 39 bb ====+
  
 +    * Das Wohlbefinden wird im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] festgehalten. 
 +    * Die pflegefachliche Reflexion erfolgt im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]].
 +    * Veränderungen, die dauerhafte Auswirkung auf die tägliche Pflege haben, werden bei Überarbeitung des [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLANS]] berücksichtigt.
 +    * Im Formular [[stationaer:fachwissen:betreuung_therapie|BETREUUNG/THERAPIE]] sind Aussagen zur Verbesserung und Verschlechterung des Wohlbefindens dokumentiert.
  
-**//Wird das Wohlbefinden von Bewohner/innen mit Demenz im Pflegealltag ermittelt und dokumentiert und werden daraus Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet? (-neu-)//  ** +==== Kriterien 36 bb bis 39 bb ====
  
 +Für diese Kriterien ist die Dokumentation mit PFLEGE•ZEIT nicht relevant.
  
-Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei demenzkranken Bewohner/innen das Wohlbefinden der Bewohner/innen im Pflegealltag ermittelt und bei der bei der Durchführung der geplanten Maßnahmen der Pflege und Betreuung berücksichtigt wird. Aussagen zum Wohlbefinden sowie sich daraus gegebenenfalls im Pflegealltag ergebende Änderungen bei der Durchführung der geplanten Maßnahmen der Pflege und Betreuung sind der Pflegedokumentation nachvollziehbar zu dokumentieren.+==== Kriterium 40 bb ====
  
 +**//Werden Bewohnern mit Demenz geeignete Freizeit-/Beschäftigungsangebote
 +gemacht?//**
  
-    * Das Wohlbefinden wird im [[:stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] festgehaltenDie pflegefachliche Reflexion erfolgt im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]]Veränderungendie dauerhafte Auswirkung auf die tägliche Pflege habenwerden bei Überarbeitung des [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLANS]] berücksichtigt.+Bei demenzkranken Bewohnern werden deren Bedürfnissen ansprechende Angebote wie z.BSpaziergängeAusflügeBewegungsübungen, Singen, Vor-lesen, Snoezelen, 10-Minuten-Aktivierung, Einsatz von Tieren oder auch Besuche von Veranstaltungen außerhalb der stationären Pflegeeinrichtung gemacht
  
 +Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn aus der Pflegedokumentation oder anderen geeigneten Dokumenten klar hervorgeht, dass entsprechende Angebote durchgeführt wurden.
  
-Für Kriterien 40 bis 82 ist PFLEGE•ZEIT nicht relevant+  * Im [[stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]] werden die Beschäftigungsangebote handlungsleitend geplant und die Durchführung im [[stationaer:fachwissen:pflegeverlaufsbericht|PFLEGEVERLAUFSBERICHT]] dokumentiert.  
 +  * Im Formular [[stationaer:fachwissen:betreuung_therapie|BETREUUNG/THERAPIE]] werden Angebote (zum Beispiel § 87b) handlungsleitend geplant und die Durchführung dokumentiert. 
  
 +==== Kriterien 40 bb bis 77 bb ====
  
-\\+Für diese Kriterien ist die Dokumentation mit PFLEGE•ZEIT nicht relevant.