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stationaer:pruefung:pruefung

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stationaer:pruefung:pruefung [10.02.2014/ 14:28]
Astrid Lärm
stationaer:pruefung:pruefung [28.01.2021/ 13:34]
Anke Kröhnert-nachtigall gelöscht
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 ====== Prüfung: Umsetzung der Transparenzkriterien in PFLEGE•ZEIT ====== ====== Prüfung: Umsetzung der Transparenzkriterien in PFLEGE•ZEIT ======
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-=====Achtung! Diese Seite wird zur Zeit überarbeitet!===== 
  
 Wir möchten Ihnen ermöglichen, selbst einen Überblick über den Stand Ihrer Dokumentation und über Ihre Prüfsicherheit zu erlangen. Hier finden Sie daher einen Überblick über die Transparenzkriterien und ihre Umsetzung in PFLEGE•ZEIT. Zu jedem Kriterium ist angegeben, an welchen Stellen in Ihrer Dokumentation die entsprechenden Nachweise zu finden sind. Wir möchten Ihnen ermöglichen, selbst einen Überblick über den Stand Ihrer Dokumentation und über Ihre Prüfsicherheit zu erlangen. Hier finden Sie daher einen Überblick über die Transparenzkriterien und ihre Umsetzung in PFLEGE•ZEIT. Zu jedem Kriterium ist angegeben, an welchen Stellen in Ihrer Dokumentation die entsprechenden Nachweise zu finden sind.
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 ==== Kriterium 1 bb ==== ==== Kriterium 1 bb ====
  
-**//Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst? (MDK 16.1 b)//**+**//Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst?//**
  
 Die Einschätzung des Dekubitusrisikos sollte bei allen Bewohnern erfolgen, bei denen eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, und zwar unmittelbar zum Beginn der Pflege und danach in individuell festgelegten Abständen sowie unverzüglich bei Veränderungen der Mobilität, der Aktivität und des Druckes. Ein bestehendes Dekubitusrisiko ist gegebenenfalls mit Hilfe einer Skala (zum Beispiel Braden-Skala, Medley-Skala) zur Ermittlung des Dekubitusrisikos zu erkennen und einzuschätzen. Die Einschätzung des Dekubitusrisikos muss aktuell sein. Die Einschätzung des Dekubitusrisikos sollte bei allen Bewohnern erfolgen, bei denen eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, und zwar unmittelbar zum Beginn der Pflege und danach in individuell festgelegten Abständen sowie unverzüglich bei Veränderungen der Mobilität, der Aktivität und des Druckes. Ein bestehendes Dekubitusrisiko ist gegebenenfalls mit Hilfe einer Skala (zum Beispiel Braden-Skala, Medley-Skala) zur Ermittlung des Dekubitusrisikos zu erkennen und einzuschätzen. Die Einschätzung des Dekubitusrisikos muss aktuell sein.
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 ==== Kriterium 2 bb ==== ==== Kriterium 2 bb ====
  
-**//Werden erforderliche (Dekubitus-) Prophylaxen durchgeführt? (ähnlich MDK 16.1e)//** +**//Werden erforderliche (Dekubitus-) Prophylaxen durchgeführt?//** 
  
 Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei dekubitusgefährdeten Bewohnern folgende individuell angemessene Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe in der Pflegeplanung berücksichtigt wurden und ihre Durchführung erkennbar ist: Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei dekubitusgefährdeten Bewohnern folgende individuell angemessene Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe in der Pflegeplanung berücksichtigt wurden und ihre Durchführung erkennbar ist:
  
-a) haut- und gewebeschonende Lagerung und Transfertechniken +a) haut- und gewebeschonende Lagerung und Transfertechniken\\  
- +b) Maßnahmen zur Bewegungsförderung\\  
-b) Maßnahmen zur Bewegungsförderung +c) ausreichende Flüssigkeits- und Eiweißzufuhr\\  
- +d) fachgerechte Hautpflege / regelmäßige Hautinspektion\\  
-c) ausreichende Flüssigkeits- und Eiweißzufuhr +e) gegebenenfalls Beratung der Bewohner beziehungsweise ihrer Angehörigen hinsichtlich der Risiken und Maßnahmen\\ 
- +
-d) fachgerechte Hautpflege / regelmäßige Hautinspektion +
- +
-e) gegebenenfalls Beratung der Bewohner beziehungsweise ihrer Angehörigen hinsichtlich der Risiken und Maßnahmen.+
  
     * Jede pflegefachliche Reflexion ist im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert. Die regelmäßige Analyse der Gefahrenpotenziale und Bewertung des Restrisikos befindet sich im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]].     * Jede pflegefachliche Reflexion ist im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert. Die regelmäßige Analyse der Gefahrenpotenziale und Bewertung des Restrisikos befindet sich im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]].
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 ==== Kriterium 3 bb ==== ==== Kriterium 3 bb ====
  
-**//Sind Ort und Zeitpunkt der Entstehung der chronischen Wunde/des Dekubitus nachvollziehbar? (MDK 16.2a)//**+**//Sind Ort und Zeitpunkt der Entstehung der chronischen Wunde/des Dekubitus nachvollziehbar?//**
  
 Aus der Pflegedokumentation muss klar erkennbar sein, wann der Dekubitus oder die chronische Wunde entstanden ist und an welchem Ort sich der Bewohner zum Entstehungszeitpunkt aufgehalten hat. Aus der Pflegedokumentation muss klar erkennbar sein, wann der Dekubitus oder die chronische Wunde entstanden ist und an welchem Ort sich der Bewohner zum Entstehungszeitpunkt aufgehalten hat.
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 ==== Kriterium 4 bb ==== ==== Kriterium 4 bb ====
  
-**//Erfolgt eine differenzierte Dokumentation bei chronischen Wunden oder Dekubitus (aktuell, Verlauf nachvollziehbar, Größe, Lage, Tiefe)? (MDK 16.2 c)//** +**//Erfolgt eine differenzierte Dokumentation bei chronischen Wunden oder Dekubitus (aktuell, Verlauf nachvollziehbar, Größe, Lage, Tiefe)?//** 
  
     * Die Wunde wird wöchetlich, spätestens alle zwei Wochen im [[:stationaer:fachwissen:wundprotokoll|WUNDPROTOKOLL]] ausführlich beschrieben.     * Die Wunde wird wöchetlich, spätestens alle zwei Wochen im [[:stationaer:fachwissen:wundprotokoll|WUNDPROTOKOLL]] ausführlich beschrieben.
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 ==== Kriterium 5 bb ==== ==== Kriterium 5 bb ====
  
-//Basieren die Maßnahmen zur Behandlung der chronischen Wunden oder des Dekubitus auf dem aktuellen Stand des Wissens? (MDK 16.2e)// +**//Basieren die Maßnahmen zur Behandlung der chronischen Wunden oder des Dekubitus auf dem aktuellen Stand des Wissens?//** 
  
 Die Behandlung des Dekubitus / der chronischen Wunde entspricht dem aktuellen Stand des Wissens, wenn Die Behandlung des Dekubitus / der chronischen Wunde entspricht dem aktuellen Stand des Wissens, wenn
  
-a) sie entsprechend den ärztlichen Anordnungen erfolgt, +a) sie entsprechend den ärztlichen Anordnungen erfolgt,\\  
- +b) soweit erforderlich die Prinzipien der lokalen Druckentlastung, therapeutischen Lagerung beziehungsweise der Kompression umgesetzt werden,\\  
-b) soweit erforderlich die Prinzipien der lokalen Druckentlastung, therapeutischen Lagerung beziehungsweise der Kompression umgesetzt werden, +c) die Versorgung der Wunde nach physiologischen und hygienischen Maßstäben erfolgt.\\ 
- +
-c) die Versorgung der Wunde nach physiologischen und hygienischen Maßstäben erfolgt.+
  
 Das Kriterium kann auch mit ja beantwortet werden, wenn das Pflegeheim den Arzt nachweislich darüber informiert hat, dass die Behandlung nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht und der Arzt die Anordnung nicht angepasst hat. Das Kriterium kann auch mit ja beantwortet werden, wenn das Pflegeheim den Arzt nachweislich darüber informiert hat, dass die Behandlung nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht und der Arzt die Anordnung nicht angepasst hat.
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 ==== Kriterium 6 bb ==== ==== Kriterium 6 bb ====
  
-**//Werden die Nachweise zur Behandlung chronischer Wunden oder des Dekubitus (zum Beispiel Wunddokumentation) ausgewertet und die Maßnahmen gegebenenfalls angepasst? (MDK 16.2 j)//  ** +**//Werden die Nachweise zur Behandlung chronischer Wunden oder des Dekubitus (zum Beispiel Wunddokumentation) ausgewertet und die Maßnahmen gegebenenfalls angepasst?//** 
  
 Das Kriterium ist erfüllt, wenn der Heilungsprozess kontinuierlich evaluiert, die Ergebnisse beurteilt und Therapiemaßnahmen nach ärztlicher Anordnung gegebenenfalls angepasst werden. Das Kriterium ist erfüllt, wenn der Heilungsprozess kontinuierlich evaluiert, die Ergebnisse beurteilt und Therapiemaßnahmen nach ärztlicher Anordnung gegebenenfalls angepasst werden.
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 ==== Kriterium 7 bb ==== ==== Kriterium 7 bb ====
  
-**//Werden individuelle Ernährungsressourcen und Risiken erfasst? (ähnlich MDK 16.8b)//  ** +**//Werden individuelle Ernährungsressourcen und Risiken erfasst?//  ** 
  
 Für alle Bewohner des Pflegeheims soll geprüft werden, ob ein Ernährungsrisiko besteht. Ist dies der Fall, ist das individuelle Ernährungsrisiko zu ermitteln und zu beschreiben. Für alle Bewohner des Pflegeheims soll geprüft werden, ob ein Ernährungsrisiko besteht. Ist dies der Fall, ist das individuelle Ernährungsrisiko zu ermitteln und zu beschreiben.
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 ==== Kriterium 8 bb ==== ==== Kriterium 8 bb ====
  
-**//Werden erforderliche Maßnahmen bei Einschränkungen der selbständigen Nahrungsversorgung durchgeführt? (ähnlich MDK 16.8g)//  ** +**//Werden erforderliche Maßnahmen bei Einschränkungen der selbständigen Nahrungsversorgung durchgeführt?//** 
  
 Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei Bewohnern, die bei der selbstständigen Nahrungsaufnahme eingeschränkt sind, Maßnahmen auf der Grundlage individueller Ernährungsressourcen und Risiken geplant, mit dem Bewohner abgestimmt und in der Pflegeplanung nachvollziehbar dokumentiert sind. Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei Bewohnern, die bei der selbstständigen Nahrungsaufnahme eingeschränkt sind, Maßnahmen auf der Grundlage individueller Ernährungsressourcen und Risiken geplant, mit dem Bewohner abgestimmt und in der Pflegeplanung nachvollziehbar dokumentiert sind.
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 ==== Kriterium 9 bb ==== ==== Kriterium 9 bb ====
  
-**//Ist der Ernährungszustand angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung? (MDK: 13.2 d)//  ** +**//Ist der Ernährungszustand angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung?//** 
  
 Der Ernährungszustand des Bewohners ist in folgenden Fällen als angemessen zu beurteilen: Der Ernährungszustand des Bewohners ist in folgenden Fällen als angemessen zu beurteilen:
  
-a) Der Bewohner hat keine Einschränkungen und Risiken bei der selbständigen Nahrungsaufnahme. +a) Der Bewohner hat keine Einschränkungen und Risiken bei der selbständigen Nahrungsaufnahme.\\  
- +b) Es bestehen Risiken und/oder Einschränkungen bei der selbständigen Nahrungsaufnahme und die Einrichtung führt alle aus der Risikofeststellung abgeleiteten Maßnahmen durch, aber der Bewohner ist trotzdem unter- oder überernährt beziehungsweise fehlernährt.\\ 
-b) Es bestehen Risiken und/oder Einschränkungen bei der selbständigen Nahrungsaufnahme und die Einrichtung führt alle aus der Risikofeststellung abgeleiteten Maßnahmen durch, aber der Bewohner ist trotzdem unter- oder überernährt beziehungsweise fehlernährt.+
  
     * Zentrale Instrumente sind der [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] und der [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]], gegebenenfalls ergänzt durch einen [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]].     * Zentrale Instrumente sind der [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] und der [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]], gegebenenfalls ergänzt durch einen [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]].
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 ==== Kriterium 10 bb ==== ==== Kriterium 10 bb ====
  
-**//Werden individuelle Ressourcen und Risiken bei der Flüssigkeitsversorgung erfasst? (ähnlich MDK 16.8b)//  ** +**//Werden individuelle Ressourcen und Risiken bei der Flüssigkeitsversorgung erfasst?//  ** 
  
 Für alle Bewohner des Pflegeheims soll geprüft werden, ob ein Risiko bei der Flüssigkeitsversorgung besteht. Ist dies der Fall, ist das individuelle Risiko zu ermitteln und zu beschreiben. Für alle Bewohner des Pflegeheims soll geprüft werden, ob ein Risiko bei der Flüssigkeitsversorgung besteht. Ist dies der Fall, ist das individuelle Risiko zu ermitteln und zu beschreiben.
Zeile 152: Zeile 143:
 ==== Kriterium 11 bb ==== ==== Kriterium 11 bb ====
  
-**//Werden erforderliche Maßnahmen bei Einschränkungen der selbständigen Flüssigkeitsversorgung durchgeführt? (ähnlich MDK 16.8g)//** +**//Werden erforderliche Maßnahmen bei Einschränkungen der selbständigen Flüssigkeitsversorgung durchgeführt?//** 
  
 Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei Bewohnern mit Einschränkungen der selbstständigen Flüssigkeitsaufnahme auf der Grundlage der Erfassung der individuellen Ressourcen und Risiken erforderliche Maßnahmen mit dem Bewohner abgestimmt und in der Pflegeplanung nachvollziehbar dokumentiert sind. Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei Bewohnern mit Einschränkungen der selbstständigen Flüssigkeitsaufnahme auf der Grundlage der Erfassung der individuellen Ressourcen und Risiken erforderliche Maßnahmen mit dem Bewohner abgestimmt und in der Pflegeplanung nachvollziehbar dokumentiert sind.
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 ==== Kriterium 12 bb ==== ==== Kriterium 12 bb ====
  
-**//Ist die Flüssigkeitsversorgung angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung? (MDK: 13.2 e)//** +**//Ist die Flüssigkeitsversorgung angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung? //** 
  
 Der Flüssigkeitsversorgung der des Bewohners ist in folgenden Fällen als angemessen zu beurteilen: Der Flüssigkeitsversorgung der des Bewohners ist in folgenden Fällen als angemessen zu beurteilen:
  
-a) Der Bewohner hat keine Einschränkungen und Risiken bei der selbständigen Flüssigkeitszufuhr. +a) Der Bewohner hat keine Einschränkungen und Risiken bei der selbständigen Flüssigkeitszufuhr.\\  
- +b) Es bestehen Risiken und / oder Einschränkungen bei der selbständigen Flüssigkeitsaufnahme und das Pflegeheim führt alle aus der Risikofeststellung abgeleiteten Maßnahmen durch, aber der Bewohner ist trotzdem nicht ausreichend mit Flüssigkeit versorgt.\\ 
-b) Es bestehen Risiken und / oder Einschränkungen bei der selbständigen Flüssigkeitsaufnahme und das Pflegeheim führt alle aus der Risikofeststellung abgeleiteten Maßnahmen durch, aber der Bewohner ist trotzdem nicht ausreichend mit Flüssigkeit versorgt.+
  
 Siehe analog Kriterium 18 bb Siehe analog Kriterium 18 bb
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 ==== Kriterium 13 bb ==== ==== Kriterium 13 bb ====
  
-**//Erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung? (MDK: 16.7 a)//** +**//Erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung?//** 
  
 Die systematische Schmerzeinschätzung erfolgt in einer Befragung der Bewohner zu folgenden Inhalten: Die systematische Schmerzeinschätzung erfolgt in einer Befragung der Bewohner zu folgenden Inhalten:
  
-a) Schmerzlokalisation +a) Schmerzlokalisation\\  
- +b) Schmerzintensität\\  
-b) Schmerzintensität +c) Zeitliche Dimension (zum Beispiel erstes Auftreten, Verlauf, Rhythmus)\\  
- +d) Verstärkende und lindernde Faktoren\\  
-c) Zeitliche Dimension (zum Beispiel erstes Auftreten, Verlauf, Rhythmus) +e) Gegebenenfalls Auswirkungen auf das Alltagsleben\\ 
- +
-d) Verstärkende und lindernde Faktoren +
- +
-e) Gegebenenfalls Auswirkungen auf das Alltagsleben+
  
 Bei Bewohnern mit eingeschränkten Kommunikationsfähigkeiten erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung mittels Beobachtung. Bei Bewohnern mit eingeschränkten Kommunikationsfähigkeiten erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung mittels Beobachtung.
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 ==== Kriterium 14 bb ==== ==== Kriterium 14 bb ====
  
-**//Kooperiert das Pflegeheim bei Schmerzpatienten eng mit dem behandelnden Arzt? (MDK 16.7 e)//  ** +**//Kooperiert das Pflegeheim bei Schmerzpatienten eng mit dem behandelnden Arzt?//  ** 
  
 Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn erkennbar ist, beziehungsweise vom Pflegeheim dargelegt wird, dass aufgrund der Ergebnisse der Krankenbeobachtung von Schmerzpatienten der behandelnde Arzt im Bedarfsfall unverzüglich informiert wird, insbesondere dann, wenn durch die eingenommenen Medikamente keine ausreichende Minderung der Schmerzen erreicht wird. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn erkennbar ist, beziehungsweise vom Pflegeheim dargelegt wird, dass aufgrund der Ergebnisse der Krankenbeobachtung von Schmerzpatienten der behandelnde Arzt im Bedarfsfall unverzüglich informiert wird, insbesondere dann, wenn durch die eingenommenen Medikamente keine ausreichende Minderung der Schmerzen erreicht wird.
Zeile 202: Zeile 188:
 ==== Kriterium 15 bb ==== ==== Kriterium 15 bb ====
  
-**//Erhalten Bewohner mit chronischen Schmerzen die verordneten Medikamente? (ähnlich MDK 13.7)//  ** +**//Erhalten Bewohner mit chronischen Schmerzen die verordneten Medikamente?//  ** 
  
 Die Beurteilung dieses Kriteriums erfolgt anhand der Pflegedokumentation. Es gelten hier die Erläuterungen zum Kriterium 3 entsprechend. Die Beurteilung dieses Kriteriums erfolgt anhand der Pflegedokumentation. Es gelten hier die Erläuterungen zum Kriterium 3 entsprechend.
Zeile 213: Zeile 199:
 ==== Kriterium 16 bb ==== ==== Kriterium 16 bb ====
  
-**//Werden bei Bewohnern mit Inkontinenz beziehungsweise mit Blasenkatheter die individuellen Ressourcen und Risiken erfasst? (ähnlich MDK 16.3 a)//  ** +**//Werden bei Bewohnern mit Inkontinenz beziehungsweise mit Blasenkatheter die individuellen Ressourcen und Risiken erfasst?//  ** 
  
 Bei der Informationssammlung beziehungsweise der Pflegeanamnese sind die individuellen Ressourcen / Fähigkeiten und die Probleme der Bewohner mit Inkontinenz oder Blasenkathetern zu ermitteln und zu beschreiben Bei der Informationssammlung beziehungsweise der Pflegeanamnese sind die individuellen Ressourcen / Fähigkeiten und die Probleme der Bewohner mit Inkontinenz oder Blasenkathetern zu ermitteln und zu beschreiben
Zeile 223: Zeile 209:
 ==== Kriterium 17 bb ==== ==== Kriterium 17 bb ====
  
-**//Werden bei Bewohnern mit Inkontinenz beziehungsweise mit Blasenkatheter die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt? (ähnlich MDK 16.3 d)//  ** +**//Werden bei Bewohnern mit Inkontinenz beziehungsweise mit Blasenkatheter die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt?//  ** 
  
 Bei Bewohnern mit Inkontinenz sind durchzuführende geeignete Maßnahmen insbesondere: Bei Bewohnern mit Inkontinenz sind durchzuführende geeignete Maßnahmen insbesondere:
  
-a) der Einsatz geeigneter Inkontinenzprodukte, sofern dies im Ermessen der Einrichtung steht, +a) der Einsatz geeigneter Inkontinenzprodukte, sofern dies im Ermessen der Einrichtung steht,\\  
- +b) ein Kontinenztraining / Toilettentraining beziehungsweise die individuelle Planung und Durchführung von Toilettengängen\\  
-b) ein Kontinenztraining / Toilettentraining beziehungsweise die individuelle Planung und Durchführung von Toilettengängen +c) und gegebenenfalls nach ärztlicher Anordnung die Versorgung mit einem Blasenkatheter nach hygienischen Grundsätzen.\\ 
- +
-c) und gegebenenfalls nach ärztlicher Anordnung die Versorgung mit einem Blasenkatheter nach hygienischen Grundsätzen.+
  
 Das Kriterium kann auch mit "Ja" beantwortet werden, wenn das Pflegeheim den Arzt nachweislich darüber informiert hat, dass die Behandlung nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht und der Arzt die Anordnung nicht angepasst hat. Das Kriterium kann auch mit "Ja" beantwortet werden, wenn das Pflegeheim den Arzt nachweislich darüber informiert hat, dass die Behandlung nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht und der Arzt die Anordnung nicht angepasst hat.
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 ==== Kriterium 18 bb ==== ==== Kriterium 18 bb ====
  
-**//Wird das individuelle Sturzrisiko erfasst? (MDK 16.5 b)//  ** +**//Wird das individuelle Sturzrisiko erfasst?//  ** 
  
 Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn für alle Bewohner des Pflegeheims geprüft worden ist, ob ein erhöhtes Sturzrisiko besteht. Ist dies der Fall, ist das individuelle Sturzrisiko zu beschreiben. Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn für alle Bewohner des Pflegeheims geprüft worden ist, ob ein erhöhtes Sturzrisiko besteht. Ist dies der Fall, ist das individuelle Sturzrisiko zu beschreiben.
Zeile 253: Zeile 237:
 ==== Kriterium 19 bb ==== ==== Kriterium 19 bb ====
  
-**//Werden erforderliche Prophylaxen gegen Stürze durchgeführt? (ähnlich MDK 16.5f.)//  ** +**//Werden erforderliche Prophylaxen gegen Stürze durchgeführt?//  ** 
  
 Auf der Basis des individuell einzuschätzenden Sturzrisikos sind entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Hier kommen insbesondere folgende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe in Betracht: Auf der Basis des individuell einzuschätzenden Sturzrisikos sind entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Hier kommen insbesondere folgende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe in Betracht:
  
-a) Übungen zur Steigerung der Kraft und Balance +a) Übungen zur Steigerung der Kraft und Balance\\  
- +b) Anregung zur Überprüfung und Anpassung der Medikation durch den Arzt\\  
-b) Anregung zur Überprüfung und Anpassung der Medikation durch den Arzt +c) Verbesserung der Sehfähigkeit\\  
- +d) Anpassung der Umgebung (zum Beispiel Beseitigung von Stolperfallen und Verbesserung der Beleuchtung, Einsatz geeigneter Hilfsmittel)\\ 
-c) Verbesserung der Sehfähigkeit +
- +
-d) Anpassung der Umgebung (zum Beispiel Beseitigung von Stolperfallen und Verbesserung der Beleuchtung, Einsatz geeigneter Hilfsmittel)+
  
     * Die Maßnahmen zur Sturzprophylaxe werden im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] geplant. Sie berücksichtigen die **//integrierte Prophylaxe//** im Pflegeablauf sowie die Beschäftigungs- und Fördermaßnahmen.     * Die Maßnahmen zur Sturzprophylaxe werden im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] geplant. Sie berücksichtigen die **//integrierte Prophylaxe//** im Pflegeablauf sowie die Beschäftigungs- und Fördermaßnahmen.
Zeile 273: Zeile 254:
 ==== Kriterium 20 bb ==== ==== Kriterium 20 bb ====
  
-**//Wird die Notwendigkeit der freiheitseinschränkenden Maßnahmen regelmäßig überprüft? (MDK 16.12 c)//  ** +**//Wird die Notwendigkeit der freiheitseinschränkenden Maßnahmen regelmäßig überprüft?//  ** 
  
 Die Notwendigkeit freiheitseinschränkender Maßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen (auch im Hinblick auf Alternativen) und zu dokumentieren. Das Überprüfungsintervall ist abhängig vom Krankheitsbild und vom Pflegezustand des Bewohners. Die Notwendigkeit freiheitseinschränkender Maßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen (auch im Hinblick auf Alternativen) und zu dokumentieren. Das Überprüfungsintervall ist abhängig vom Krankheitsbild und vom Pflegezustand des Bewohners.
Zeile 284: Zeile 265:
 ==== Kriterium 21 bb ==== ==== Kriterium 21 bb ====
  
-**//Liegen bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen Einwilligungen oder Genehmigungen vor? (MDK 16.12a)// ** +**//Liegen bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen Einwilligungen oder Genehmigungen vor?// ** 
  
 Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen Einwilligungen der Bewohner oder richterliche Genehmigungen in der Pflegedokumentation schriftlich hinterlegt sind. Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen Einwilligungen der Bewohner oder richterliche Genehmigungen in der Pflegedokumentation schriftlich hinterlegt sind.
Zeile 294: Zeile 275:
 ==== Kriterium 22 bb ==== ==== Kriterium 22 bb ====
  
-**//Ist bei Bedarf eine aktive Kommunikation mit dem Arzt nachvollziehbar? (MDK 15.1 b)//** +**//Ist bei Bedarf eine aktive Kommunikation mit dem Arzt nachvollziehbar?//** 
  
 Diese Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn aus Telefonnotizen und sonstigen Einträgen in die Pflegedokumentation erkennbar ist, dass im Falle von Akuterkrankungen, Unfällen, Veränderungen des Gesundheitszustandes oder bei chronischen Erkrankungen Kontakt zum behandelnden Arzt aufgenommen wurde und gegebenenfalls die ärztlich empfohlenen Maßnahmen eingeleitet wurden. Diese Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn aus Telefonnotizen und sonstigen Einträgen in die Pflegedokumentation erkennbar ist, dass im Falle von Akuterkrankungen, Unfällen, Veränderungen des Gesundheitszustandes oder bei chronischen Erkrankungen Kontakt zum behandelnden Arzt aufgenommen wurde und gegebenenfalls die ärztlich empfohlenen Maßnahmen eingeleitet wurden.
Zeile 300: Zeile 281:
 Zum Beispiel bei: Zum Beispiel bei:
  
-a) Anpassung therapeutischer Maßnahmen +a) Anpassung therapeutischer Maßnahmen\\  
- +b) Besuch der Arztpraxis oder Bestellung Notarztes\\  
-b) Besuch der Arztpraxis oder Bestellung Notarztes +c) Veranlassung einer Notaufnahme in ein Krankenhaus durch einen Kranken- oder Rettungstransportwagen\\ 
- +
-c) Veranlassung einer Notaufnahme in ein Krankenhaus durch einen Kranken- oder Rettungstransportwagen+
  
     * Im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] werden alle arztrelevanten Informationen dokumentiert.     * Im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] werden alle arztrelevanten Informationen dokumentiert.
Zeile 312: Zeile 291:
 ==== Kriterium 23 bb ==== ==== Kriterium 23 bb ====
  
-**//Entspricht die Durchführung der behandlungspflegerischen Maßnahmen den ärztlichen Anordnungen? (MDK 15.1 c)//  ** +**//Entspricht die Durchführung der behandlungspflegerischen Maßnahmen den ärztlichen Anordnungen?//  ** 
  
 Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn das Pflegeheim die ärztlichen Anordnungen beachtet und deren Durchführung fachgerecht und eindeutig dokumentiert. Eindeutig dokumentiert ist eine behandlungspflegerische Maßnahme, wenn definiert ist, welche Maßnahme wann, wie, wie oft und womit durchgeführt werden soll. Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn das Pflegeheim die ärztlichen Anordnungen beachtet und deren Durchführung fachgerecht und eindeutig dokumentiert. Eindeutig dokumentiert ist eine behandlungspflegerische Maßnahme, wenn definiert ist, welche Maßnahme wann, wie, wie oft und womit durchgeführt werden soll.
Zeile 324: Zeile 303:
 ==== Kriterium 24 bb ==== ==== Kriterium 24 bb ====
  
-**//Entspricht die Medikamentenversorgung den ärztlichen Anordnungen? (ähnlich MDK 15.2)//  ** +**//Entspricht die Medikamentenversorgung den ärztlichen Anordnungen?//  ** 
  
 Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn das Pflegeheim die ärztlich verordneten Medikamente und deren Einnahme fachgerecht und vollständig dokumentiert hat. Eine fachgerechte und vollständige Dokumentation enthält folgende Angaben: Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn das Pflegeheim die ärztlich verordneten Medikamente und deren Einnahme fachgerecht und vollständig dokumentiert hat. Eine fachgerechte und vollständige Dokumentation enthält folgende Angaben:
  
-a) die Applikationsform +a) die Applikationsform\\  
- +b) den vollständigen Medikamentennamen\\  
-b) den vollständigen Medikamentennamen +c) die Dosierung und Häufigkeit\\  
- +d) die tageszeitliche Zuordnung der Medikamentengabe\\ 
-c) die Dosierung und Häufigkeit +
- +
-d) die tageszeitliche Zuordnung der Medikamentengabe+
  
 Sofern eine Bedarfsmedikation angeordnet ist, muss in der Pflegedokumentation festgehalten sein, bei welchen Symptomen, welches Medikament in welcher Einzel- und bis zu welcher Tageshöchstdosierung zu verabreichen ist. Sofern eine Bedarfsmedikation angeordnet ist, muss in der Pflegedokumentation festgehalten sein, bei welchen Symptomen, welches Medikament in welcher Einzel- und bis zu welcher Tageshöchstdosierung zu verabreichen ist.
Zeile 343: Zeile 319:
 ==== Kriterium 25 bb ==== ==== Kriterium 25 bb ====
  
-**//Entspricht die Bedarfsmedikation der ärztlichen Anordnung?//** (neu)+**//Entspricht die Bedarfsmedikation der ärztlichen Anordnung?//**
  
 Ist eine Bedarfsmedikation angeordnet, muss in der Pflegedokumentation festgehalten sein, bei welchen Symptomen welches Medikament in welcher Einzel- und bis zu welcher Tageshöchstdosierung zu verabreichen ist, sofern die Tageshöchstdosierung vom Arzt jeweils festgelegt wurde. Ist eine Bedarfsmedikation angeordnet, muss in der Pflegedokumentation festgehalten sein, bei welchen Symptomen welches Medikament in welcher Einzel- und bis zu welcher Tageshöchstdosierung zu verabreichen ist, sofern die Tageshöchstdosierung vom Arzt jeweils festgelegt wurde.
Zeile 352: Zeile 328:
 ==== Kriterium 26 bb ==== ==== Kriterium 26 bb ====
  
-**//Ist der Umgang mit Medikamenten sachgerecht? (MDK 15.3)//  ** +**//Ist der Umgang mit Medikamenten sachgerecht?//  ** 
  
 Der Umgang mit Medikamenten ist sach- und fachgerecht, wenn Der Umgang mit Medikamenten ist sach- und fachgerecht, wenn
  
-a) die gerichteten Medikamente mit den Angaben in der Pflegedokumentation übereinstimmen, +a) die gerichteten Medikamente mit den Angaben in der Pflegedokumentation übereinstimmen,\\  
- +b) diese bewohnerbezogen beschriftet aufbewahrt werden,\\  
-b) diese bewohnerbezogen beschriftet aufbewahrt werden, +c) falls erforderlich eine Kühlschranklagerung (2–8°) erfolgt,\\  
- +d) Betäubungsmittel verschlossen und gesondert aufbewahrt werden,\\  
-c) falls erforderlich eine Kühlschranklagerung ( 2 – 8°) erfolgt, +c) bei einer begrenzten Gebrauchsdauer nach dem Öffnen der Verpackung das Anbruch- und Verfallsdatums ausgewiesen wird,\\  
- +d) Medikamente in Blisterpackungen mit eindeutigen Bewohner/innenangaben (insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie mit Angaben zu den Medikamenten (Name, Farbe, Form, Stärke) ausgezeichnet werden,\\  
-d) Betäubungsmittel verschlossen und gesondert aufbewahrt werden, +e) bei Verblisterung die Medikamente direkt aus der Blisterpackung gereicht werden,\\  
- +f) bei Verblisterung eine kurzfristige Umsetzung der Medikamentenumstellung gewährleistet wird.\\ 
-c) bei einer begrenzten Gebrauchsdauer nach dem Öffnen der Verpackung das Anbruch- und Verfallsdatums ausgewiesen wird, +
- +
-d) Medikamente in Blisterpackungen mit eindeutigen Bewohner/innenangaben (insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie mit Angaben zu den Medikamenten (Name, Farbe, Form, Stärke) ausgezeichnet werden, +
- +
-e) bei Verblisterung die Medikamente direkt aus der Blisterpackung gereicht werden, +
- +
-f) bei Verblisterung eine kurzfristige Umsetzung der Medikamentenumstellung gewährleistet wird.+
  
 Dieser Aspekt betrifft die Pflegeorganisation. Dieser Aspekt betrifft die Pflegeorganisation.
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 ==== Kriterium 27 bb ==== ==== Kriterium 27 bb ====
  
-**//Sind Kompressionsstrümpfe/-verbände sachgerecht angelegt? (MDK 15.4)//  ** +**//Sind Kompressionsstrümpfe/-verbände sachgerecht angelegt?//  ** 
  
 Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn die Kompressionsstrümpfe/-verbände sachgerecht angelegt werden, das ist der Fall, wenn Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn die Kompressionsstrümpfe/-verbände sachgerecht angelegt werden, das ist der Fall, wenn
  
-a) das Anlegen im Liegen bei entstauten Venen und abgeschwollenen Beinen erfolgt, +a) das Anlegen im Liegen bei entstauten Venen und abgeschwollenen Beinen erfolgt,\\  
- +b) der Kompressionsverband/-strumpf immer in Richtung des Körperrumpfes gewickelt/angezogen wird,\\  
-b) der Kompressionsverband/-strumpf immer in Richtung des Körperrumpfes gewickelt/angezogen wird, +c) der Kompressionsverband/-strumpf beim Anlegen faltenfrei ist.\\ 
- +
-c) der Kompressionsverband/-strumpf beim Anlegen faltenfrei ist.+
  
 Dieses Kriterium ist auch erfüllt, wenn das Anlegen nicht nach a) erfolgt, weil der pflegebedürftige Menschen dies wünscht und die Einrichtung den pflegebedürftigen Menschen nachweislich darüber informiert hat, dass die behandlungspflegerische Maßnahme nach a) – c) erfolgen sollte. Dieses Kriterium ist auch erfüllt, wenn das Anlegen nicht nach a) erfolgt, weil der pflegebedürftige Menschen dies wünscht und die Einrichtung den pflegebedürftigen Menschen nachweislich darüber informiert hat, dass die behandlungspflegerische Maßnahme nach a) – c) erfolgen sollte.
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-**//Wird bei Bewohnern mit Ernährungssonden der Geschmackssinn angeregt? //  ** +**//Wird bei Bewohnern mit Ernährungssonden der Geschmackssinn angeregt?//** 
  
 Das Kriterium ist erfüllt, wenn bei Bewohnern mit Ernährungssonden zu den üblichen Essenszeiten der Geschmackssinn angeregt wird. Das Kriterium ist erfüllt, wenn bei Bewohnern mit Ernährungssonden zu den üblichen Essenszeiten der Geschmackssinn angeregt wird.
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 ==== Kriterium 29 bb ==== ==== Kriterium 29 bb ====
  
-**//Wird die erforderliche Körperpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt? (ähnlich MDK 16.13a)//  ** +**//Wird die erforderliche Körperpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt?//  ** 
  
 Die Frage bezieht sich nur auf die Bewohner, bei denen von der Einrichtung Maßnahmen der Körperpflege übernommen werden. Die Frage bezieht sich nur auf die Bewohner, bei denen von der Einrichtung Maßnahmen der Körperpflege übernommen werden.
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 ==== Kriterium 30 bb ==== ==== Kriterium 30 bb ====
  
-**//Wird die erforderliche Mund- und Zahnpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt? (ähnlich MDK 16.14a)//  ** +**//Wird die erforderliche Mund- und Zahnpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt?//  ** 
  
 Die Frage bezieht sich nur auf die Bewohner, bei denen von der Einrichtung Maßnahmen der Mund- und Zahnpflege übernommen werden. Die Frage bezieht sich nur auf die Bewohner, bei denen von der Einrichtung Maßnahmen der Mund- und Zahnpflege übernommen werden.
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 ==== Kriterium 31 bb ==== ==== Kriterium 31 bb ====
  
-**//Wird die Pflege im Regelfall von denselben Pflegekräften durchgeführt? (ähnlich MDK 4.1b und 14.16 und LE-Konzept 3.1)//  ** +**//Wird die Pflege im Regelfall von denselben Pflegekräften durchgeführt?//  ** 
  
 Die Frage ist mit ja zu beantworten, wenn der Bewohner während des Dienstes (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst) von einem überschaubaren Pflegeteam über einen längeren Zeitraum (mehrere Tage) versorgt wird. Die Frage ist mit ja zu beantworten, wenn der Bewohner während des Dienstes (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst) von einem überschaubaren Pflegeteam über einen längeren Zeitraum (mehrere Tage) versorgt wird.
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 ==== Kriterium 33 bb ==== ==== Kriterium 33 bb ====
  
-//**Wird bei Bewohnern mit Demenz die Biografie beachtet und bei der Tagesgestaltung berücksichtigt? (inhaltlich MDK 16.10a/c und BIVA 2.1.2.4)**// +//**Wird bei Bewohnern mit Demenz die Biografie beachtet und bei der Tagesgestaltung berücksichtigt? **// 
  
 Das Kriterium ist erfüllt, wenn die individuelle Tagesgestaltung auf der Grundlage der Biografie des Bewohners erfolgt. Dazu können zum Beispiel Weckrituale, die Berücksichtigung von Vorlieben bei den Mahlzeiten und Schlafgewohnheiten oder Maßnahmen zur sozialen Integration in die Einrichtung gehören. Das Kriterium ist erfüllt, wenn die individuelle Tagesgestaltung auf der Grundlage der Biografie des Bewohners erfolgt. Dazu können zum Beispiel Weckrituale, die Berücksichtigung von Vorlieben bei den Mahlzeiten und Schlafgewohnheiten oder Maßnahmen zur sozialen Integration in die Einrichtung gehören.
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     *Wird die Angabe biografischer Daten abgelehnt oder können diese nicht in Erfahrung werden, wird dies in der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] festgehalten.     *Wird die Angabe biografischer Daten abgelehnt oder können diese nicht in Erfahrung werden, wird dies in der [[:stationaer:fachwissen:anamnese|ANAMNESE]] festgehalten.
  
-====Kriterium 34====+====Kriterium 34 bb ====
  
-**//Werden bei Bewohnern mit Demenz Angehörige und Bezugspersonen in die Planung der Pflege einbezogen? (inhaltlich MDK 16.10b)//  ** +**//Werden bei Bewohnern mit Demenz Angehörige und Bezugspersonen in die Planung der Pflege einbezogen?//** 
  
 Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei demenzkranken Bewohnern aus der Pflegedokumentation ersichtlich ist, dass Angehörige oder andere Bezugspersonen in die Planung der Pflege und Betreuung einbezogen wurden. Bei diesen Heimbewohnern können oftmals nur Angehörige oder Freunde Hinweise auf Vorlieben, Abneigungen, Gewohnheiten, Hobbys, Bildung usw. geben. Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei demenzkranken Bewohnern aus der Pflegedokumentation ersichtlich ist, dass Angehörige oder andere Bezugspersonen in die Planung der Pflege und Betreuung einbezogen wurden. Bei diesen Heimbewohnern können oftmals nur Angehörige oder Freunde Hinweise auf Vorlieben, Abneigungen, Gewohnheiten, Hobbys, Bildung usw. geben.
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 ==== Kriterium 35 bb ==== ==== Kriterium 35 bb ====
  
-**//Wird bei Bewohnern mit Demenz die Selbstbestimmung in der Pflegeplanung berücksichtigt? (inhaltlich MDK 16.10d)//  ** +**//Wird bei Bewohnern mit Demenz die Selbstbestimmung in der Pflegeplanung berücksichtigt?//** 
  
 Bei der Pflegeplanung müssen die Bedürfnisse, die Biografie, die Potenziale und die Selbstbestimmung  des Bewohners berücksichtigt werden. Sofern der Bewohner dazu selbst keine hinreichenden Auskünfte geben kann, sind nach Möglichkeit (vgl. auch Nr. 37) Angehörige, Freunde oder gegebenenfalls der Betreuer darüber zu befragen. Bei der Pflegeplanung müssen die Bedürfnisse, die Biografie, die Potenziale und die Selbstbestimmung  des Bewohners berücksichtigt werden. Sofern der Bewohner dazu selbst keine hinreichenden Auskünfte geben kann, sind nach Möglichkeit (vgl. auch Nr. 37) Angehörige, Freunde oder gegebenenfalls der Betreuer darüber zu befragen.
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 ==== Kriterium 36 bb ==== ==== Kriterium 36 bb ====
  
-**//Wird das Wohlbefinden von Bewohnern mit Demenz im Pflegealltag ermittelt und dokumentiert und werden daraus Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet? (-neu-)//  ** +**//Wird das Wohlbefinden von Bewohnern mit Demenz im Pflegealltag ermittelt und dokumentiert und werden daraus Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet?//  ** 
  
  
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   * Im Formular [[stationaer:fachwissen:betreuung_therapie|BETREUUNG/THERAPIE]] werden Angebote (zum Beispiel § 87b) handlungsleitend geplant und die Durchführung dokumentiert.    * Im Formular [[stationaer:fachwissen:betreuung_therapie|BETREUUNG/THERAPIE]] werden Angebote (zum Beispiel § 87b) handlungsleitend geplant und die Durchführung dokumentiert. 
  
-==== Kriterien 40 bis 77 ====+==== Kriterien 40 bb bis 77 bb ====
  
 Für diese Kriterien ist die Dokumentation mit PFLEGE•ZEIT nicht relevant. Für diese Kriterien ist die Dokumentation mit PFLEGE•ZEIT nicht relevant.