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stationaer:pruefung:pruefung

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stationaer:pruefung:pruefung [10.02.2014/ 14:47]
Astrid Lärm
stationaer:pruefung:pruefung [28.01.2021/ 13:34]
Anke Kröhnert-nachtigall gelöscht
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 Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei dekubitusgefährdeten Bewohnern folgende individuell angemessene Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe in der Pflegeplanung berücksichtigt wurden und ihre Durchführung erkennbar ist: Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei dekubitusgefährdeten Bewohnern folgende individuell angemessene Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe in der Pflegeplanung berücksichtigt wurden und ihre Durchführung erkennbar ist:
  
-a) haut- und gewebeschonende Lagerung und Transfertechniken +a) haut- und gewebeschonende Lagerung und Transfertechniken\\  
-b) Maßnahmen zur Bewegungsförderung +b) Maßnahmen zur Bewegungsförderung\\  
-c) ausreichende Flüssigkeits- und Eiweißzufuhr +c) ausreichende Flüssigkeits- und Eiweißzufuhr\\  
-d) fachgerechte Hautpflege / regelmäßige Hautinspektion +d) fachgerechte Hautpflege / regelmäßige Hautinspektion\\  
-e) gegebenenfalls Beratung der Bewohner beziehungsweise ihrer Angehörigen hinsichtlich der Risiken und Maßnahmen.+e) gegebenenfalls Beratung der Bewohner beziehungsweise ihrer Angehörigen hinsichtlich der Risiken und Maßnahmen\\ 
  
     * Jede pflegefachliche Reflexion ist im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert. Die regelmäßige Analyse der Gefahrenpotenziale und Bewertung des Restrisikos befindet sich im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]].     * Jede pflegefachliche Reflexion ist im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] dokumentiert. Die regelmäßige Analyse der Gefahrenpotenziale und Bewertung des Restrisikos befindet sich im [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]].
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 Die Behandlung des Dekubitus / der chronischen Wunde entspricht dem aktuellen Stand des Wissens, wenn Die Behandlung des Dekubitus / der chronischen Wunde entspricht dem aktuellen Stand des Wissens, wenn
  
-a) sie entsprechend den ärztlichen Anordnungen erfolgt, +a) sie entsprechend den ärztlichen Anordnungen erfolgt,\\  
-b) soweit erforderlich die Prinzipien der lokalen Druckentlastung, therapeutischen Lagerung beziehungsweise der Kompression umgesetzt werden, +b) soweit erforderlich die Prinzipien der lokalen Druckentlastung, therapeutischen Lagerung beziehungsweise der Kompression umgesetzt werden,\\  
-c) die Versorgung der Wunde nach physiologischen und hygienischen Maßstäben erfolgt.+c) die Versorgung der Wunde nach physiologischen und hygienischen Maßstäben erfolgt.\\ 
  
 Das Kriterium kann auch mit ja beantwortet werden, wenn das Pflegeheim den Arzt nachweislich darüber informiert hat, dass die Behandlung nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht und der Arzt die Anordnung nicht angepasst hat. Das Kriterium kann auch mit ja beantwortet werden, wenn das Pflegeheim den Arzt nachweislich darüber informiert hat, dass die Behandlung nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht und der Arzt die Anordnung nicht angepasst hat.
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 Der Ernährungszustand des Bewohners ist in folgenden Fällen als angemessen zu beurteilen: Der Ernährungszustand des Bewohners ist in folgenden Fällen als angemessen zu beurteilen:
  
-a) Der Bewohner hat keine Einschränkungen und Risiken bei der selbständigen Nahrungsaufnahme. +a) Der Bewohner hat keine Einschränkungen und Risiken bei der selbständigen Nahrungsaufnahme.\\  
-b) Es bestehen Risiken und/oder Einschränkungen bei der selbständigen Nahrungsaufnahme und die Einrichtung führt alle aus der Risikofeststellung abgeleiteten Maßnahmen durch, aber der Bewohner ist trotzdem unter- oder überernährt beziehungsweise fehlernährt.+b) Es bestehen Risiken und/oder Einschränkungen bei der selbständigen Nahrungsaufnahme und die Einrichtung führt alle aus der Risikofeststellung abgeleiteten Maßnahmen durch, aber der Bewohner ist trotzdem unter- oder überernährt beziehungsweise fehlernährt.\\ 
  
     * Zentrale Instrumente sind der [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] und der [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]], gegebenenfalls ergänzt durch einen [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]].     * Zentrale Instrumente sind der [[:stationaer:fachwissen:pflegestatus|PFLEGESTATUS]] und der [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN 2]], gegebenenfalls ergänzt durch einen [[:stationaer:fachwissen:durchfuehrungsnachweis|DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE]].
Zeile 155: Zeile 155:
 Der Flüssigkeitsversorgung der des Bewohners ist in folgenden Fällen als angemessen zu beurteilen: Der Flüssigkeitsversorgung der des Bewohners ist in folgenden Fällen als angemessen zu beurteilen:
  
-a) Der Bewohner hat keine Einschränkungen und Risiken bei der selbständigen Flüssigkeitszufuhr. +a) Der Bewohner hat keine Einschränkungen und Risiken bei der selbständigen Flüssigkeitszufuhr.\\  
-b) Es bestehen Risiken und / oder Einschränkungen bei der selbständigen Flüssigkeitsaufnahme und das Pflegeheim führt alle aus der Risikofeststellung abgeleiteten Maßnahmen durch, aber der Bewohner ist trotzdem nicht ausreichend mit Flüssigkeit versorgt.+b) Es bestehen Risiken und / oder Einschränkungen bei der selbständigen Flüssigkeitsaufnahme und das Pflegeheim führt alle aus der Risikofeststellung abgeleiteten Maßnahmen durch, aber der Bewohner ist trotzdem nicht ausreichend mit Flüssigkeit versorgt.\\ 
  
 Siehe analog Kriterium 18 bb Siehe analog Kriterium 18 bb
Zeile 213: Zeile 213:
 Bei Bewohnern mit Inkontinenz sind durchzuführende geeignete Maßnahmen insbesondere: Bei Bewohnern mit Inkontinenz sind durchzuführende geeignete Maßnahmen insbesondere:
  
-a) der Einsatz geeigneter Inkontinenzprodukte, sofern dies im Ermessen der Einrichtung steht, +a) der Einsatz geeigneter Inkontinenzprodukte, sofern dies im Ermessen der Einrichtung steht,\\  
-b) ein Kontinenztraining / Toilettentraining beziehungsweise die individuelle Planung und Durchführung von Toilettengängen +b) ein Kontinenztraining / Toilettentraining beziehungsweise die individuelle Planung und Durchführung von Toilettengängen\\  
-c) und gegebenenfalls nach ärztlicher Anordnung die Versorgung mit einem Blasenkatheter nach hygienischen Grundsätzen.+c) und gegebenenfalls nach ärztlicher Anordnung die Versorgung mit einem Blasenkatheter nach hygienischen Grundsätzen.\\ 
  
 Das Kriterium kann auch mit "Ja" beantwortet werden, wenn das Pflegeheim den Arzt nachweislich darüber informiert hat, dass die Behandlung nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht und der Arzt die Anordnung nicht angepasst hat. Das Kriterium kann auch mit "Ja" beantwortet werden, wenn das Pflegeheim den Arzt nachweislich darüber informiert hat, dass die Behandlung nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht und der Arzt die Anordnung nicht angepasst hat.
Zeile 241: Zeile 241:
 Auf der Basis des individuell einzuschätzenden Sturzrisikos sind entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Hier kommen insbesondere folgende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe in Betracht: Auf der Basis des individuell einzuschätzenden Sturzrisikos sind entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Hier kommen insbesondere folgende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe in Betracht:
  
-a) Übungen zur Steigerung der Kraft und Balance +a) Übungen zur Steigerung der Kraft und Balance\\  
-b) Anregung zur Überprüfung und Anpassung der Medikation durch den Arzt +b) Anregung zur Überprüfung und Anpassung der Medikation durch den Arzt\\  
-c) Verbesserung der Sehfähigkeit +c) Verbesserung der Sehfähigkeit\\  
-d) Anpassung der Umgebung (zum Beispiel Beseitigung von Stolperfallen und Verbesserung der Beleuchtung, Einsatz geeigneter Hilfsmittel)+d) Anpassung der Umgebung (zum Beispiel Beseitigung von Stolperfallen und Verbesserung der Beleuchtung, Einsatz geeigneter Hilfsmittel)\\ 
  
     * Die Maßnahmen zur Sturzprophylaxe werden im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] geplant. Sie berücksichtigen die **//integrierte Prophylaxe//** im Pflegeablauf sowie die Beschäftigungs- und Fördermaßnahmen.     * Die Maßnahmen zur Sturzprophylaxe werden im [[:stationaer:fachwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] geplant. Sie berücksichtigen die **//integrierte Prophylaxe//** im Pflegeablauf sowie die Beschäftigungs- und Fördermaßnahmen.
Zeile 281: Zeile 281:
 Zum Beispiel bei: Zum Beispiel bei:
  
-a) Anpassung therapeutischer Maßnahmen +a) Anpassung therapeutischer Maßnahmen\\  
-b) Besuch der Arztpraxis oder Bestellung Notarztes +b) Besuch der Arztpraxis oder Bestellung Notarztes\\  
-c) Veranlassung einer Notaufnahme in ein Krankenhaus durch einen Kranken- oder Rettungstransportwagen+c) Veranlassung einer Notaufnahme in ein Krankenhaus durch einen Kranken- oder Rettungstransportwagen\\ 
  
     * Im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] werden alle arztrelevanten Informationen dokumentiert.     * Im [[:stationaer:fachwissen:regiebogen|REGIEBOGEN]] werden alle arztrelevanten Informationen dokumentiert.
Zeile 307: Zeile 307:
 Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn das Pflegeheim die ärztlich verordneten Medikamente und deren Einnahme fachgerecht und vollständig dokumentiert hat. Eine fachgerechte und vollständige Dokumentation enthält folgende Angaben: Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn das Pflegeheim die ärztlich verordneten Medikamente und deren Einnahme fachgerecht und vollständig dokumentiert hat. Eine fachgerechte und vollständige Dokumentation enthält folgende Angaben:
  
-a) die Applikationsform +a) die Applikationsform\\  
-b) den vollständigen Medikamentennamen +b) den vollständigen Medikamentennamen\\  
-c) die Dosierung und Häufigkeit +c) die Dosierung und Häufigkeit\\  
-d) die tageszeitliche Zuordnung der Medikamentengabe+d) die tageszeitliche Zuordnung der Medikamentengabe\\ 
  
 Sofern eine Bedarfsmedikation angeordnet ist, muss in der Pflegedokumentation festgehalten sein, bei welchen Symptomen, welches Medikament in welcher Einzel- und bis zu welcher Tageshöchstdosierung zu verabreichen ist. Sofern eine Bedarfsmedikation angeordnet ist, muss in der Pflegedokumentation festgehalten sein, bei welchen Symptomen, welches Medikament in welcher Einzel- und bis zu welcher Tageshöchstdosierung zu verabreichen ist.
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 Der Umgang mit Medikamenten ist sach- und fachgerecht, wenn Der Umgang mit Medikamenten ist sach- und fachgerecht, wenn
  
-a) die gerichteten Medikamente mit den Angaben in der Pflegedokumentation übereinstimmen, +a) die gerichteten Medikamente mit den Angaben in der Pflegedokumentation übereinstimmen,\\  
-b) diese bewohnerbezogen beschriftet aufbewahrt werden, +b) diese bewohnerbezogen beschriftet aufbewahrt werden,\\  
-c) falls erforderlich eine Kühlschranklagerung (2–8°) erfolgt, +c) falls erforderlich eine Kühlschranklagerung (2–8°) erfolgt,\\  
-d) Betäubungsmittel verschlossen und gesondert aufbewahrt werden, +d) Betäubungsmittel verschlossen und gesondert aufbewahrt werden,\\  
-c) bei einer begrenzten Gebrauchsdauer nach dem Öffnen der Verpackung das Anbruch- und Verfallsdatums ausgewiesen wird, +c) bei einer begrenzten Gebrauchsdauer nach dem Öffnen der Verpackung das Anbruch- und Verfallsdatums ausgewiesen wird,\\  
-d) Medikamente in Blisterpackungen mit eindeutigen Bewohner/innenangaben (insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie mit Angaben zu den Medikamenten (Name, Farbe, Form, Stärke) ausgezeichnet werden, +d) Medikamente in Blisterpackungen mit eindeutigen Bewohner/innenangaben (insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie mit Angaben zu den Medikamenten (Name, Farbe, Form, Stärke) ausgezeichnet werden,\\  
-e) bei Verblisterung die Medikamente direkt aus der Blisterpackung gereicht werden, +e) bei Verblisterung die Medikamente direkt aus der Blisterpackung gereicht werden,\\  
-f) bei Verblisterung eine kurzfristige Umsetzung der Medikamentenumstellung gewährleistet wird.+f) bei Verblisterung eine kurzfristige Umsetzung der Medikamentenumstellung gewährleistet wird.\\ 
  
 Dieser Aspekt betrifft die Pflegeorganisation. Dieser Aspekt betrifft die Pflegeorganisation.
Zeile 352: Zeile 352:
 Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn die Kompressionsstrümpfe/-verbände sachgerecht angelegt werden, das ist der Fall, wenn Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn die Kompressionsstrümpfe/-verbände sachgerecht angelegt werden, das ist der Fall, wenn
  
-a) das Anlegen im Liegen bei entstauten Venen und abgeschwollenen Beinen erfolgt, +a) das Anlegen im Liegen bei entstauten Venen und abgeschwollenen Beinen erfolgt,\\  
-b) der Kompressionsverband/-strumpf immer in Richtung des Körperrumpfes gewickelt/angezogen wird, +b) der Kompressionsverband/-strumpf immer in Richtung des Körperrumpfes gewickelt/angezogen wird,\\  
-c) der Kompressionsverband/-strumpf beim Anlegen faltenfrei ist.+c) der Kompressionsverband/-strumpf beim Anlegen faltenfrei ist.\\ 
  
 Dieses Kriterium ist auch erfüllt, wenn das Anlegen nicht nach a) erfolgt, weil der pflegebedürftige Menschen dies wünscht und die Einrichtung den pflegebedürftigen Menschen nachweislich darüber informiert hat, dass die behandlungspflegerische Maßnahme nach a) – c) erfolgen sollte. Dieses Kriterium ist auch erfüllt, wenn das Anlegen nicht nach a) erfolgt, weil der pflegebedürftige Menschen dies wünscht und die Einrichtung den pflegebedürftigen Menschen nachweislich darüber informiert hat, dass die behandlungspflegerische Maßnahme nach a) – c) erfolgen sollte.