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stationaer:pruefung:pruefung [10.02.2014/ 14:50] Astrid Lärm |
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- | ====== Prüfung: Umsetzung der Transparenzkriterien in PFLEGE•ZEIT ====== | ||
- | |||
- | Wir möchten Ihnen ermöglichen, | ||
- | |||
- | **Hinweise** | ||
- | |||
- | * Bei der Bewertung der Qualität nach den Transparenzkriterien wird besonders darauf geachtet, ob sich die Individualität der Bewohner< | ||
- | * PFLEGE•ZEIT wird laufend weiter entwickelt. Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie die jeweils aktuellen Formulare einsetzen. Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer [[http:// | ||
- | * Diese Erläuterungen können auch während einer Prüfung heran gezogen werden, wenn die< | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 1 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst?// | ||
- | |||
- | Die Einschätzung des Dekubitusrisikos sollte bei allen Bewohnern erfolgen, bei denen eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, und zwar unmittelbar zum Beginn der Pflege und danach in individuell festgelegten Abständen sowie unverzüglich bei Veränderungen der Mobilität, der Aktivität und des Druckes. Ein bestehendes Dekubitusrisiko ist gegebenenfalls mit Hilfe einer Skala (zum Beispiel Braden-Skala, | ||
- | |||
- | * Die Einschätzung des Risikos erfolgt sofort bei Einzug, zum Beispiel in der [[stationaer: | ||
- | * Die Risikosteuerung erfolgt über den [[stationaer: | ||
- | * Veränderungen des Dekubitusrisikos und der Dekubituswunde müssen bis zum Schichtende bzw. bis zur Übergabe dokumentiert werden. | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 2 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Werden erforderliche (Dekubitus-) Prophylaxen durchgeführt?// | ||
- | |||
- | Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, | ||
- | |||
- | a) haut- und gewebeschonende Lagerung und Transfertechniken\\ | ||
- | b) Maßnahmen zur Bewegungsförderung\\ | ||
- | c) ausreichende Flüssigkeits- und Eiweißzufuhr\\ | ||
- | d) fachgerechte Hautpflege / regelmäßige Hautinspektion\\ | ||
- | e) gegebenenfalls Beratung der Bewohner beziehungsweise ihrer Angehörigen hinsichtlich der Risiken und Maßnahmen\\ | ||
- | |||
- | * Jede pflegefachliche Reflexion ist im [[: | ||
- | |||
- | Planung im [[: | ||
- | |||
- | * haut- und gewebeschonende Lagerung und Transfertechnik | ||
- | * Kreuz in der Spalte: Druckentlastung und Lagerungsintervalle | ||
- | * Stichwort zu den Lagerungstechniken im Sitzen und Liegen | ||
- | * Hilfebedarfe bei den Transfers | ||
- | * Maßnahmen zur Bewegungsförderung: | ||
- | * Ausreichende Flüssigkeits- und Eiweißzufuhr im [[: | ||
- | * fachgerechte Hautpflege / regelmäßige Hautinspektion: | ||
- | * gegebenenfalls Beratung des Bewohners beziehungsweise der Angehörigen hinsichtlich der Risiken und Maßnahmen: Nachweis der Aktualität im [[: | ||
- | |||
- | Durchführung: | ||
- | |||
- | * ein Handzeichen im [[: | ||
- | * die Dokumentation von Abweichungungen | ||
- | * Lagerung & Transfers u.a. im Rahmen der Körperpflegetätigkeiten: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 3 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Sind Ort und Zeitpunkt der Entstehung der chronischen Wunde/des Dekubitus nachvollziehbar?// | ||
- | |||
- | Aus der Pflegedokumentation muss klar erkennbar sein, wann der Dekubitus oder die chronische Wunde entstanden ist und an welchem Ort sich der Bewohner zum Entstehungszeitpunkt aufgehalten hat. | ||
- | |||
- | * Jede pflegefachliche Beobachtung ist im [[: | ||
- | * Die Wunde wird im [[: | ||
- | * Das Risiko wird im [[: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 4 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Erfolgt eine differenzierte Dokumentation bei chronischen Wunden oder Dekubitus (aktuell, Verlauf nachvollziehbar, | ||
- | |||
- | * Die Wunde wird wöchetlich, | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 5 bb ==== | ||
- | |||
- | **// | ||
- | |||
- | Die Behandlung des Dekubitus / der chronischen Wunde entspricht dem aktuellen Stand des Wissens, wenn | ||
- | |||
- | a) sie entsprechend den ärztlichen Anordnungen erfolgt, | ||
- | b) soweit erforderlich die Prinzipien der lokalen Druckentlastung, | ||
- | c) die Versorgung der Wunde nach physiologischen und hygienischen Maßstäben erfolgt.\\ | ||
- | |||
- | Das Kriterium kann auch mit ja beantwortet werden, wenn das Pflegeheim den Arzt nachweislich darüber informiert hat, dass die Behandlung nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht und der Arzt die Anordnung nicht angepasst hat. | ||
- | |||
- | * Nachweis über [[: | ||
- | * Planung im [[: | ||
- | * Verankerung in Verfahrensanweisung gemäß Expertenstandard Chronische Wunden sowie Hygienekonzept | ||
- | * Wenn die ärztliche Anordnung nicht dem aktuellem Stand des Wissens entspricht, aber nach Information durch die Einrichtung nicht verändert wird, so wird dies im [[stationaer: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 6 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Werden die Nachweise zur Behandlung chronischer Wunden oder des Dekubitus (zum Beispiel Wunddokumentation) ausgewertet und die Maßnahmen gegebenenfalls angepasst?// | ||
- | |||
- | Das Kriterium ist erfüllt, wenn der Heilungsprozess kontinuierlich evaluiert, die Ergebnisse beurteilt und Therapiemaßnahmen nach ärztlicher Anordnung gegebenenfalls angepasst werden. | ||
- | |||
- | * Die monatliche pflegefachliche Reflektion der gesamten Maßnahmne erfolgt im [[: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 7 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Werden individuelle Ernährungsressourcen und Risiken erfasst?// | ||
- | |||
- | Für alle Bewohner des Pflegeheims soll geprüft werden, ob ein Ernährungsrisiko besteht. Ist dies der Fall, ist das individuelle Ernährungsrisiko zu ermitteln und zu beschreiben. | ||
- | |||
- | * Bei Einzug werden in der PFLEGE•ZEIT [[: | ||
- | * Über den [[: | ||
- | |||
- | |||
- | Oder: | ||
- | |||
- | |||
- | * Eine systematische Beobachtung wird in einem [[: | ||
- | * Im [[: | ||
- | * Die Häufigkeit der Gewichtsmessung ist festgelegt. Die Ergebnisse werden in der [[: | ||
- | * Im [[: | ||
- | * Bei Bedarf wird in einem [[: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 8 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Werden erforderliche Maßnahmen bei Einschränkungen der selbständigen Nahrungsversorgung durchgeführt?// | ||
- | |||
- | Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, | ||
- | |||
- | * Im [[: | ||
- | * Im [[: | ||
- | * In einem [[stationaer: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 9 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Ist der Ernährungszustand angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung?// | ||
- | |||
- | Der Ernährungszustand des Bewohners ist in folgenden Fällen als angemessen zu beurteilen: | ||
- | |||
- | a) Der Bewohner hat keine Einschränkungen und Risiken bei der selbständigen Nahrungsaufnahme.\\ | ||
- | b) Es bestehen Risiken und/oder Einschränkungen bei der selbständigen Nahrungsaufnahme und die Einrichtung führt alle aus der Risikofeststellung abgeleiteten Maßnahmen durch, aber der Bewohner ist trotzdem unter- oder überernährt beziehungsweise fehlernährt.\\ | ||
- | |||
- | * Zentrale Instrumente sind der [[: | ||
- | * Reflexion und das Ergebnis des moralischen Entscheidungsweges finden sich im [[: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 10 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Werden individuelle Ressourcen und Risiken bei der Flüssigkeitsversorgung erfasst?// | ||
- | |||
- | Für alle Bewohner des Pflegeheims soll geprüft werden, ob ein Risiko bei der Flüssigkeitsversorgung besteht. Ist dies der Fall, ist das individuelle Risiko zu ermitteln und zu beschreiben. | ||
- | |||
- | Siehe analog Kriterium 7 bb | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 11 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Werden erforderliche Maßnahmen bei Einschränkungen der selbständigen Flüssigkeitsversorgung durchgeführt?// | ||
- | |||
- | Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, | ||
- | |||
- | Siehe analog Kriterium 8 bb | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 12 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Ist die Flüssigkeitsversorgung angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung? | ||
- | |||
- | Der Flüssigkeitsversorgung der des Bewohners ist in folgenden Fällen als angemessen zu beurteilen: | ||
- | |||
- | a) Der Bewohner hat keine Einschränkungen und Risiken bei der selbständigen Flüssigkeitszufuhr.\\ | ||
- | b) Es bestehen Risiken und / oder Einschränkungen bei der selbständigen Flüssigkeitsaufnahme und das Pflegeheim führt alle aus der Risikofeststellung abgeleiteten Maßnahmen durch, aber der Bewohner ist trotzdem nicht ausreichend mit Flüssigkeit versorgt.\\ | ||
- | |||
- | Siehe analog Kriterium 18 bb | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 13 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung?// | ||
- | |||
- | Die systematische Schmerzeinschätzung erfolgt in einer Befragung der Bewohner zu folgenden Inhalten: | ||
- | |||
- | a) Schmerzlokalisation\\ | ||
- | b) Schmerzintensität\\ | ||
- | c) Zeitliche Dimension (zum Beispiel erstes Auftreten, Verlauf, Rhythmus)\\ | ||
- | d) Verstärkende und lindernde Faktoren\\ | ||
- | e) Gegebenenfalls Auswirkungen auf das Alltagsleben\\ | ||
- | |||
- | Bei Bewohnern mit eingeschränkten Kommunikationsfähigkeiten erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung mittels Beobachtung. | ||
- | |||
- | * Mit der [[: | ||
- | * Die pflegefachliche Reflexion erfolgt im [[: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 14 bb ==== | ||
- | |||
- | **// | ||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn erkennbar ist, beziehungsweise vom Pflegeheim dargelegt wird, dass aufgrund der Ergebnisse der Krankenbeobachtung von Schmerzpatienten der behandelnde Arzt im Bedarfsfall unverzüglich informiert wird, insbesondere dann, wenn durch die eingenommenen Medikamente keine ausreichende Minderung der Schmerzen erreicht wird. | ||
- | |||
- | * Die Zusammenarbeit wird über den [[: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 15 bb ==== | ||
- | |||
- | **// | ||
- | |||
- | Die Beurteilung dieses Kriteriums erfolgt anhand der Pflegedokumentation. Es gelten hier die Erläuterungen zum Kriterium 3 entsprechend. | ||
- | |||
- | * Die Medikation wird in [[: | ||
- | * Der Hilfebedarf bei der Medikation ist im [[stationaer: | ||
- | * Die Dokumentation der Medikamentenabgabe erfolgt im [[stationaer: | ||
- | * Bei BTM empfiehlt es sich, die Abgabe in einem [[: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 16 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Werden bei Bewohnern mit Inkontinenz beziehungsweise mit Blasenkatheter die individuellen Ressourcen und Risiken erfasst?// | ||
- | |||
- | Bei der Informationssammlung beziehungsweise der Pflegeanamnese sind die individuellen Ressourcen / Fähigkeiten und die Probleme der Bewohner mit Inkontinenz oder Blasenkathetern zu ermitteln und zu beschreiben | ||
- | |||
- | * Diagnosen sind im [[: | ||
- | * Ein Miktionsprotokoll kann über das [[: | ||
- | * Relevante Veränderungen werden im [[: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 17 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Werden bei Bewohnern mit Inkontinenz beziehungsweise mit Blasenkatheter die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt?// | ||
- | |||
- | Bei Bewohnern mit Inkontinenz sind durchzuführende geeignete Maßnahmen insbesondere: | ||
- | |||
- | a) der Einsatz geeigneter Inkontinenzprodukte, | ||
- | b) ein Kontinenztraining / Toilettentraining beziehungsweise die individuelle Planung und Durchführung von Toilettengängen\\ | ||
- | c) und gegebenenfalls nach ärztlicher Anordnung die Versorgung mit einem Blasenkatheter nach hygienischen Grundsätzen.\\ | ||
- | |||
- | Das Kriterium kann auch mit " | ||
- | |||
- | * Der Einsatz geeigneter Inkontinenzprodukte und das Kontinenztraining / Toilettentraining wird im [[: | ||
- | * Besonders zu beachten: Bei DK die Charrière-Größe sowie Art des Katheters und Blockung gegebenenfalls im [[: | ||
- | * Der Nachweis für die Durchführung von Toilettengängen erfolgt im [[: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 18 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Wird das individuelle Sturzrisiko erfasst?// | ||
- | |||
- | Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, | ||
- | |||
- | * Die vom Expertenstandard vorgegebenen Kriterien sind im [[: | ||
- | * Im PFLEGESTATUS, | ||
- | * In der [[: | ||
- | * Die Informationen aus den einzelnen Formularen werden durch die Risikobewertung im [[: | ||
- | * Das Beratungsdatum zum Umgang mit Sturzrisiko ist in der Risikobewertung im [[stationaer: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 19 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Werden erforderliche Prophylaxen gegen Stürze durchgeführt?// | ||
- | |||
- | Auf der Basis des individuell einzuschätzenden Sturzrisikos sind entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Hier kommen insbesondere folgende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe in Betracht: | ||
- | |||
- | a) Übungen zur Steigerung der Kraft und Balance\\ | ||
- | b) Anregung zur Überprüfung und Anpassung der Medikation durch den Arzt\\ | ||
- | c) Verbesserung der Sehfähigkeit\\ | ||
- | d) Anpassung der Umgebung (zum Beispiel Beseitigung von Stolperfallen und Verbesserung der Beleuchtung, | ||
- | |||
- | * Die Maßnahmen zur Sturzprophylaxe werden im [[: | ||
- | * Die Evaluation erfolgt täglich mit dem Nachweis **//Nach Plan gepflegt// | ||
- | * Die Risikobewertung erfolgt im [[: | ||
- | * Die Bewertung zum Beispiel möglicher Stolperfallen in Absprache mit dem*der Bewohner*in erfolgt im [[: | ||
- | * Im REGIEBOGEN werden außerdem notwendige ärztliche Anregungen und Anpassungen der Medikation dokumentiert. | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 20 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Wird die Notwendigkeit der freiheitseinschränkenden Maßnahmen regelmäßig überprüft?// | ||
- | |||
- | Die Notwendigkeit freiheitseinschränkender Maßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen (auch im Hinblick auf Alternativen) und zu dokumentieren. Das Überprüfungsintervall ist abhängig vom Krankheitsbild und vom Pflegezustand des Bewohners. | ||
- | |||
- | * Im [[: | ||
- | * Im [[: | ||
- | * Der*die Berwohner*in bzw. die Angehörigen werden gegebenenfalls beraten, die Aktualität der Beratung wird im [[: | ||
- | * Bei der Überprüfung der Maßnahmen sollten auch Maßnahmen mit geringeren freiheitsentziehenden Effekten eingeleitet werden. Die Dokumentation dessen erfolgt im [[: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 21 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Liegen bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen Einwilligungen oder Genehmigungen vor?// ** | ||
- | |||
- | Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, | ||
- | |||
- | Sofern die freiheitseinschränkende Maßnahme wegen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung (rechtfertigender Notstand) erfolgt, ist das Kriterium ebenfalls erfüllt. | ||
- | |||
- | * Im [[: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 22 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Ist bei Bedarf eine aktive Kommunikation mit dem Arzt nachvollziehbar?// | ||
- | |||
- | Diese Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, | ||
- | |||
- | Zum Beispiel bei: | ||
- | |||
- | a) Anpassung therapeutischer Maßnahmen\\ | ||
- | b) Besuch der Arztpraxis oder Bestellung Notarztes\\ | ||
- | c) Veranlassung einer Notaufnahme in ein Krankenhaus durch einen Kranken- oder Rettungstransportwagen\\ | ||
- | |||
- | * Im [[: | ||
- | * Weitere Dokumente zum Nachweis der eingeleiteten Maßnahmen sind: [[: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 23 bb ==== | ||
- | |||
- | **// | ||
- | |||
- | Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, | ||
- | |||
- | Ist ein Eintrag in der Pflegedokumentation durch den Arzt nicht möglich, zum Beispiel im Notfall, sollte eine mündliche Anordnung des Arztes (auch per Telefon) durch eine Pflegefachkraft entgegen genommen und nach dem VUG-Prinzip (Vorlesen Und Genehmigen lassen) dokumentiert werden. | ||
- | |||
- | * Die ärztliche Verordnung wird im [[: | ||
- | * Ärztliche Anordnungen zur Medikation werden auf den [[stationaer: | ||
- | * Die Durchführung von Medikamentengaben wird in der Regel über den [[stationaer: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 24 bb ==== | ||
- | |||
- | **// | ||
- | |||
- | Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, | ||
- | |||
- | a) die Applikationsform\\ | ||
- | b) den vollständigen Medikamentennamen\\ | ||
- | c) die Dosierung und Häufigkeit\\ | ||
- | d) die tageszeitliche Zuordnung der Medikamentengabe\\ | ||
- | |||
- | Sofern eine Bedarfsmedikation angeordnet ist, muss in der Pflegedokumentation festgehalten sein, bei welchen Symptomen, welches Medikament in welcher Einzel- und bis zu welcher Tageshöchstdosierung zu verabreichen ist. | ||
- | |||
- | * Die [[: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 25 bb ==== | ||
- | |||
- | **// | ||
- | |||
- | Ist eine Bedarfsmedikation angeordnet, muss in der Pflegedokumentation festgehalten sein, bei welchen Symptomen welches Medikament in welcher Einzel- und bis zu welcher Tageshöchstdosierung zu verabreichen ist, sofern die Tageshöchstdosierung vom Arzt jeweils festgelegt wurde. | ||
- | |||
- | * Die [[: | ||
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- | |||
- | ==== Kriterium 26 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Ist der Umgang mit Medikamenten sachgerecht?// | ||
- | |||
- | Der Umgang mit Medikamenten ist sach- und fachgerecht, | ||
- | |||
- | a) die gerichteten Medikamente mit den Angaben in der Pflegedokumentation übereinstimmen, | ||
- | b) diese bewohnerbezogen beschriftet aufbewahrt werden, | ||
- | c) falls erforderlich eine Kühlschranklagerung (2–8°) erfolgt, | ||
- | d) Betäubungsmittel verschlossen und gesondert aufbewahrt werden, | ||
- | c) bei einer begrenzten Gebrauchsdauer nach dem Öffnen der Verpackung das Anbruch- und Verfallsdatums ausgewiesen wird, | ||
- | d) Medikamente in Blisterpackungen mit eindeutigen Bewohner/ | ||
- | e) bei Verblisterung die Medikamente direkt aus der Blisterpackung gereicht werden, | ||
- | f) bei Verblisterung eine kurzfristige Umsetzung der Medikamentenumstellung gewährleistet wird.\\ | ||
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- | Dieser Aspekt betrifft die Pflegeorganisation. | ||
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- | * Dokumentiert wird dies durch die Angabe **//Nach Plan gepflegt// | ||
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- | ==== Kriterium 27 bb ==== | ||
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- | **//Sind Kompressionsstrümpfe/ | ||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn die Kompressionsstrümpfe/ | ||
- | |||
- | a) das Anlegen im Liegen bei entstauten Venen und abgeschwollenen Beinen erfolgt, | ||
- | b) der Kompressionsverband/ | ||
- | c) der Kompressionsverband/ | ||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist auch erfüllt, wenn das Anlegen nicht nach a) erfolgt, weil der pflegebedürftige Menschen dies wünscht und die Einrichtung den pflegebedürftigen Menschen nachweislich darüber informiert hat, dass die behandlungspflegerische Maßnahme nach a) – c) erfolgen sollte. | ||
- | |||
- | * Im [[: | ||
- | * Alternativ kann dort unter **// | ||
- | * Die weiteren Kriterien sind allgemein anerkanntes Fachwissen. Nur wenn bei dem*der Bewohner*in die Fehler (b und c) sichtbar sind, ist die Pflege nicht fachgerecht. | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 28 bb ==== | ||
- | |||
- | |||
- | **//Wird bei Bewohnern mit Ernährungssonden der Geschmackssinn angeregt?// | ||
- | |||
- | Das Kriterium ist erfüllt, wenn bei Bewohnern mit Ernährungssonden zu den üblichen Essenszeiten der Geschmackssinn angeregt wird. | ||
- | |||
- | * Im [[: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 29 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Wird die erforderliche Körperpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt?// | ||
- | |||
- | Die Frage bezieht sich nur auf die Bewohner, bei denen von der Einrichtung Maßnahmen der Körperpflege übernommen werden. | ||
- | |||
- | Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, | ||
- | |||
- | * In der [[: | ||
- | * Grundsätzlich ist folgender Nachweis ausreichend: | ||
- | * Die Einwirkungsmöglichkeiten bei Ablehnung von Pflegemaßnahmen werden im [[: | ||
- | * Wenn die Ablehnung zu einer Selbstgefährdung führt, dann wird dies im [[stationaer: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 30 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Wird die erforderliche Mund- und Zahnpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt?// | ||
- | |||
- | Die Frage bezieht sich nur auf die Bewohner, bei denen von der Einrichtung Maßnahmen der Mund- und Zahnpflege übernommen werden. | ||
- | |||
- | Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, | ||
- | |||
- | * In der [[: | ||
- | * Grundsätzlich ist als Nachweis ausreichend: | ||
- | * Die Einwirkungsmöglichkeiten bei Ablehnung von Pflegemaßnahmen werden im [[: | ||
- | * Wenn die Ablehnung zu einer Selbstgefährdung führt, dann wird dies im [[stationaer: | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 31 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Wird die Pflege im Regelfall von denselben Pflegekräften durchgeführt?// | ||
- | |||
- | Die Frage ist mit ja zu beantworten, | ||
- | |||
- | * Dies kann problemlos im [[: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 32 bb ==== | ||
- | |||
- | Dieses Kriterium ist für die Dokumentation mit PFLEGE•ZEIT nicht relevant. | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 33 bb ==== | ||
- | |||
- | //**Wird bei Bewohnern mit Demenz die Biografie beachtet und bei der Tagesgestaltung berücksichtigt? | ||
- | |||
- | Das Kriterium ist erfüllt, wenn die individuelle Tagesgestaltung auf der Grundlage der Biografie des Bewohners erfolgt. Dazu können zum Beispiel Weckrituale, | ||
- | |||
- | Die Frage ist mit „trifft nicht zu“ (t.n.z.) zu beantworten, | ||
- | |||
- | *Die biografischen Angaben und Lebensgewohnheiten werden im [[: | ||
- | *Biografische Daten, Vorlieben, Rituale und Gewohnheiten werden in der [[: | ||
- | *Wird die Angabe biografischer Daten abgelehnt oder können diese nicht in Erfahrung werden, wird dies in der [[: | ||
- | |||
- | ====Kriterium 34 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Werden bei Bewohnern mit Demenz Angehörige und Bezugspersonen in die Planung der Pflege einbezogen?// | ||
- | |||
- | Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, | ||
- | |||
- | Die Frage ist mit „trifft nicht zu“ (t.n.z.) zu beantworten, | ||
- | |||
- | * Dies wird im [[: | ||
- | * Hinweise zu Vorlieben, Gewohnheiten, | ||
- | * Veränderungen werden im [[stationaer: | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 35 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Wird bei Bewohnern mit Demenz die Selbstbestimmung in der Pflegeplanung berücksichtigt?// | ||
- | |||
- | Bei der Pflegeplanung müssen die Bedürfnisse, | ||
- | |||
- | * Die Selbstbestimmung bei Bewohner*innen mit Demenz werden zum Beispiel im [[: | ||
- | * Abweichungen vom Plan und Ablehnung von Angeboten werden im PFLEGEVERLAUFSBERICHT dokumentiert und gelten als Nachweis für die Selbstbestimmung. | ||
- | |||
- | |||
- | ==== Kriterium 36 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Wird das Wohlbefinden von Bewohnern mit Demenz im Pflegealltag ermittelt und dokumentiert und werden daraus Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet?// | ||
- | |||
- | |||
- | Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, | ||
- | |||
- | * Das Wohlbefinden wird im [[: | ||
- | * Die pflegefachliche Reflexion erfolgt im [[: | ||
- | * Veränderungen, | ||
- | * Im Formular [[stationaer: | ||
- | |||
- | ==== Kriterien 36 bb bis 39 bb ==== | ||
- | |||
- | Für diese Kriterien ist die Dokumentation mit PFLEGE•ZEIT nicht relevant. | ||
- | |||
- | ==== Kriterium 40 bb ==== | ||
- | |||
- | **//Werden Bewohnern mit Demenz geeignete Freizeit-/ | ||
- | gemacht?// | ||
- | |||
- | Bei demenzkranken Bewohnern werden deren Bedürfnissen ansprechende Angebote wie z.B. Spaziergänge, | ||
- | |||
- | Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, | ||
- | |||
- | * Im [[stationaer: | ||
- | * Im Formular [[stationaer: | ||
- | |||
- | ==== Kriterien 40 bb bis 77 bb ==== | ||
- | |||
- | Für diese Kriterien ist die Dokumentation mit PFLEGE•ZEIT nicht relevant. | ||