Die Fähigkeiten eines Menschen sind Ausdruck von Ressourcen, über die er verfügt. Kann ein Gast zum Beispiel unter Anleitung Knöpfe schließen, lässt sich daraus ableiten, dass er unter anderem über eine gewisse Konzentrationsfähigkeit, über Selbstständigkeit und Feinmotorik verfügt. Auch die kognitive Fähigkeit, eine Anleitung in Handlung umzusetzen, ist vorhanden.
PFLEGE•ZEIT verwendet dafür den Begriff integrierte Ressource . Für das Dokumentationssystem bedeutet dies, dass aus alltäglichen Handlungen Ressourcen abgeleitet werden, die nicht gesondert erwähnt werden müssen. Diese Betrachtungsweise findet sich auf der rechten Seite des PFLEGESTATUS.
Die Idee der integrierten Ressource ergibt sich aus der Entscheidung, die Fähigkeiten eines Menschen in den Vordergrund zu stellen - nicht seine Defizite. Dies zeigt sich bei PFLEGE•ZEIT auch durch die Anwendung der handlungsleitenden Hilfebedarfe: Es wird immer dargestellt, was ein Gast selbstständig (S), mit Anleitung (A), Beaufsichtigung (B) oder Unterstützung (U) tun kann.
Auch wenn eine Pflegekraft Handlungen teilweise übernimmt (tÜ), wird nach Möglichkeit dokumentiert, welche Teile der Handlung ein Gast selbst ausführen kann. So wird der Blick grundsätzlich auf seine Fähigkeiten gerichtet. Ein Gast führt alle Handlungen, zu denen er fähig ist, selbst aus, sofern er dies nicht ausdrücklich anders wünscht.