====== Grundwissen PFLEGE•ZEIT: Definition des Hilfebedarfs ======
**PFLEGE•ZEIT verwendet die folgenden Definitionen des Hilfebedarfs nach den Begutachtungs-Richtlinien für Pflegekassen und MDK:**
===== S - Selbständig =====
Der Kunde führt diesen Teil der Verrichtungen vollkommen selbständig aus.
===== A - Anleitung =====
Anleitung bedeutet, dass die Pflegekraft den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss.
**Beispiel: Der Kunde kann sich waschen, sofern jemand bei ihm ist und jeden Handlungsschritt ansagt**.
Im [[:ambulant:grundwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] wird der Hinweis notiert, in welcher Form allgemein angeleitet wird. Zum Beispiel wertschätzend bei Menschen mit Demenz oder konsequent strukturierend bei Menschen mit Depression.
===== B - Beaufsichtigung =====
Bei Beaufsichtigung steht die Sicherheit im Vordergrund. Sie ist notwendig, wenn eine Selbstgefährdung besteht. Die Pflegekraft muss außerdem darauf achten, ob die Handlungen in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden.
**Beispiel: Die Pflegekraft achtet darauf, dass der Kunde sich beim Rasieren nicht mit der Klinge verletzt. **
Das Ausmaß der Beaufsichtigung wird in Stichworten im [[:ambulant:grundwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] unter //Hinweise// vermerkt.
„B: körpernah, da Sturzgefahr“
„B: wenn schwankender Gang, Ansprechen, ggf. tÜ“
===== U - Unterstützung =====
Unterstützung bedeutet, den Kunden durch die Bereitstellung sächlicher Hilfen in die Lage zu versetzen, eine Verrichtung selbständig durchzuführen.
**Beispiel: Pflegekraft bereitet Zahnbürste vor, stellt Waschutensilien bereit. **
Die Art der Unterstützung wird im [[:ambulant:grundwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] im entsprechenden Feld geplant.
===== tÜ - Teilweise Übernahme =====
Bei einer teilweisen Übernahme geht es um eine unmittelbare personelle Hilfe: dies bedeutet, dass die Pflegekraft den Teil der Verrichtungen des täglichen Lebens übernimmt, den der Kunde selbst nicht ausführen kann.
**Beispiel: Kunde beginnt mit der Körperpflege, die Pflegekraft übernimmt, wenn der Kunde nicht mehr weiter kann.**
Eine teilweise Übernahme schließt Anleitung, Beaufsichtigung und/oder Unterstützung ein, diese muss also nicht zusätzlich erwähnt werden.
Im [[:ambulant:grundwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] wird schriftlich ergänzt, welche Tätigkeiten vom Kunden durchgeführt werden. Damit wird der Blick auf die Ressourcen gefördert. Zum Beispiel: „Hand reichen, Kunde zieht sich daran hoch“.
===== vÜ - Vollständige Übernahme =====
Vollständige Übernahme bedeutet, dass die Pflegekraft alle Verrichtungen ausführt, die der Kunde nicht ausführen kann. Die Handlung wird vollständig von der Pflegekraft übernommen.
===== ÜS - überwiegend Selbstständig =====
Überwiegend Selbstständig bedeutet, dass die Person den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen kann.
===== ÜU - Überwiegend unselbstständig =====
Überwiegend unselbstständig bedeutet, dass die Person die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen kann. Es sind aber Ressourcen vorhanden, so dass sie sich beteiligen kann. Dies setzt ggf. ständige Anleitung oder aufwändige Motivation auch während der Aktivität voraus oder Teilschritte der Handlung müssen übernommen werden. Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, wiederholte Aufforderungen oder punktuelle Unterstützungen reichen nicht aus.
===== M - Motivieren =====
Motivieren bedeutet, dass die Person (immer wieder) angeregt werden muss, Tätigkeiten durchzuführen..
Die Selbstständigkeitsgrade sind nur in Verbindung mit den Hilfebedarfen sinnvoll, um eine Handlungsleitung zu gewährleisten.
**Hilfebedarf A/ÜS** = bei punktuellem Impuls, auch mehrmals kurz (das „Wie“ muss handschriftlich ergänzt werden)
**Hilfebedarf A/ÜU** = bei kontinuierlicher Anleiteung , Motivierung oder Aushandlung (+ entsprechende handschriftliche Ergänzung)
**Hilfebedarf A/Un** = durch permanente Anleitung und Motivation, Kommentieren aller Handlungsschritte, Abwehr in der Pflege
**Hilfebedarf B/ÜS** = Selbstständig bei punktueller Kontrolle, ob Handlungen durchgeführt werden (+ handschriftliche Ergänzung)
**Hilfebedarf B/ÜU** = (Teilweise) selbstständig bei__ nahezu ständigeru und körpernaher Beaufsichtigung (+ handschriftliche Ergänzung)
**Hilfebedarf B/Un** = durch __ständigeu Beaufsichtigung und Korrektur (z.B. B+A/Un + entsprechende handschriftliche Ergänzung))
**Hilfebedarf U/ÜS** = wenn Utensilien/Hilfsmittel u.a. __bereitgestellt/zurechtgelegtu werden. Pflegeperson ist ergänzend tätig
**Hilfebedarf U/ÜU** = wenn Utensilien/ Hilfsmittel __mehrfach bereitgestellt/zurechgelegtu werden, z.B wenn der Pflegebedürftige die Handlungsaufforderung vergisst.
**Hilfebedarf U/Un** = ggf. Abwehr, spielen/ greifen/ festhalten der Hilfsmittel (Verkennung, auch wahnhaft)
**Hilfebedarf TÜ/ÜS** = bei __minimaler Übernahmeu von Tätigkeiten durch die PK
**Hilfebedarf TÜ/ÜU** = bei stärkerer bis __umfassender Übernahmeu von Teiltätigkeiten durch PK
**Hilfebedarf TÜ/Un** = bei __minimaler Eigenaktivitätu, in wenigen Teilschritten ist noch Eigenbeteiligung möglich
**Hilfebedarf VÜ/Un** = __vollständige Übernahmeu bei minimale Eigenaktivität
===== Erschwerende Faktoren = E =====
-Körpergewicht über 80kg -Kontrakturen/Einsteifung großer Gelenke -Hochgradige Spastik -Hemiplegien oder Paraparesen -einschießende, unkontrollierte Bewegungen -Fehlstellungen der Extremitäten -Eingeschränkte Belastbarkeit infolge schwerer kardiopulmonaler Dekompensation mit Dyspnoe und ausgeprägter zentraler und peripherer Zyamnos sowie peripheren Oedemen -stark eingeschränkte Sinneswahrnehmenung -Abwehrverhalten mit Behinderung der Übernahme (z.B. bei geistigen Behinderungen/psych.Erkrankungen -starke, therapieresistente Schmerzen -Pflege behindernde räumliche Verhältnisse -zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (z.B. bei fahrbaren Liftern) -Anm.: der/die Bew. behindert/erwschwert die Pflege, die Durchführung von Hilfe und Begleitung bzw. Betreuung werden vom Personal als belastend empfunden
Im [[:ambulant:grundwissen:tagesplan|TAGESPLAN]] wird handlungsleitend festgelegt, wie damit umgegangen werden soll.
Um den Hilfebedarf eines Kunden abzubilden, können auch mehrere sinnvolle Kombinationen genutzt werden (zum Beispiel A/B/U: der Kunde wird angeleitet, die notwendigen Utensilien werden bereit gestellt und er wird beaufsichtigt).
Hilfebedarfe beinhalten auch Ressourcen. Wird eine Pflegemaßnahme mit tÜ geplant, ist der Teil, der vom Kunden selbst durchgeführt werden kann, darin integriert.