Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Der Gast führt diesen Teil der Verrichtungen vollkommen selbständig aus.
Anleitung bedeutet, dass die Pflegeperson bei einer konkreten Verrichtung den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss.
Beispiel: Der Gast kann das Brötchen essen, sofern jemand bei ihm ist und jeden Handlungsschritt ansagt.
Im TAGESPLAN wird der Hinweis notiert, in welcher Form allgemein angeleitet wird. Zum Beispiel wertschätzend bei Menschen mit Demenz; konsequent strukturierend bei Menschen mit Depression.
Bei Beaufsichtigung steht die Sicherheit im Vordergrund. Sie ist notwendig, wenn eine Selbstgefährdung besteht. Die Pflegekraft muss außerdem darauf achten, ob die Handlungen in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden.
Beispiel: Die Pflegekraft achtet darauf, dass der Gast nur mit Rollator geht. Wenn nötig greift sie ein.
Das Ausmaß der Beaufsichtigung wird in Stichworten im TAGESPLAN unter Hinweise vermerkt.
„B: wird Tätigkeit zu Ende geführt?“
„B: körpernah, da Sturzgefahr“
„B: wenn schwankender Gang, Ansprechen, ggf. tÜ“
Unterstützung bedeutet, den Gast durch die Bereitstellung sächlicher Hilfen in die Lage zu versetzen, eine Verrichtung selbständig durchzuführen.
Beispiel: Die Pflegekraft stellt den Rollator bereit.
Die Art der Unterstützung wird im TAGESPLAN im entsprechenden Feld vermerkt.
Bei einer teilweisen Übernahme wird eine unmittelbare personelle Hilfe bei der Durchführung einer Verrichtung berücksichtigt. Teilweise Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson den Teil der Verrichtungen des täglichen Lebens übernimmt, den der Gast selbst nicht ausführen kann.
Beispiel: Die Pflegekraft führt dieHand des Gastes mit der Kaffeetasse zum Mund, der Gast trinkt allein.
Eine teilweise Übernahme schließt Anleitung, Beaufsichtigung und/oder Unterstützung ein, sie muß also nicht zusätzlich erwähnt werden.
Es wird schriftlich ergänzt, welche Tätigkeiten vom Bewohner durchgeführt werden. Damit wird der Blick auf die Ressourcen gefördert. Zum Beispiel: „Hand reichen, Gast zieht sich daran hoch“.
Vollständige Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson alle Verrichtungen ausführt, die der Gast nicht ausführen kann. Die Tätigkeit wird vollständig von der Pflegekraft übernommen.
Spezielle pflegeerschwerende Faktoren erfordern einen höheren Bedarf an Zeit und/oder eine besondere Fachlichkeit.
Zu den pflegeerschwerenden Faktoren gehören:
Die pflegeerschwerenden Faktoren werden im PFLEGESTATUS notiert. Im TAGESPLAN wird handlungsleitend festgelegt, wie damit umgegangen werden soll.
Die pflegeerschwerenden Faktoren sind bei der Begutachtung durch den MDK von besonderer Bedeutung (Einstufungsprüfung).
Um den Hilfebedarf eines Gastes abzubilden, können auch mehrere sinnvolle Kombinationen genutzt werden (zum Beispiel A/B/U: der Gast wird angeleitet, die notwendigen Utensilien werden bereit gestellt under wird beaufsichtigt).
Hilfebedarfe beinhalten auch Ressourcen. Wird eine Pflegemaßnahme mit tÜ geplant, ist der Teil, der vom Gast selbst durchgeführt werden kann, darin integriert.