Inhaltsverzeichnis

Hilfebedarf

S - Selbständig

Der Bewohner führt diesen Teil der Verrichtungen vollkommen selbständig aus.

A - Anleitung

Anleitung bedeutet, dass die Pflegeperson bei einer konkreten Verrichtung den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss.

Beispiel: Der Bewohner kann sich waschen, sofern jemand bei ihm ist und jeden Handlungsschritt ansagt

Im TAGESPLAN wird der Hinweis notiert, in welcher Form allgemein angeleitet wird. Zum Beispiel wertschätzend bei Menschen mit Demenz; konsequent strukturierend bei Menschen mit Depression.

B - Beaufsichtigung

Bei Beaufsichtigung steht die Sicherheit beim konkreten Handlungsablauf der Verrichtung im Vordergrund. Beaufsichtigung ist notwendig, wenn eine Selbstgefährdung besteht.

Beispiel: Beim Rasieren durch unsachgemäße Benutzung der Klinge oder des Stroms. Beaufsichtigung beinhaltet auch die Kontrolle, ob die betreffenden Verrichtungen in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden.

Das Ausmaß der Beaufsichtigung wird in Stichworten im TAGESPLAN unter Hinweise vermerkt.

„B: wird Tätigkeit zu Ende geführt?“

„B: körpernah, da Sturzgefahr“

„B: wenn schwankender Gang, Ansprechen, ggf. tÜ“

U - Unterstützung

Unterstützung bedeutet, den Bewohner durch die Bereitstellung sächlicher Hilfen in die Lage zu versetzen, eine Verrichtung selbstständig durchzuführen.

Beispiel: Zahnbürste vorbereiten, Waschutensilien hinstellen, Rollator bereit stellen

Die Art der Unterstützung wird im TAGESPLAN im entsprechenden Feld vermerkt.

tÜ - Teilweise Übernahme

Bei einer teilweisen Übernahme wird eine unmittelbare personelle Hilfe bei der Durchführung einer Verrichtung berücksichtigt. Teilweise Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson den Teil der Verrichtungen des täglichen Lebens übernimmt, den der Bewohner selbst nicht ausführen kann.

Beispiel: Bewohner fängt mit der Körperpflege, die Pflegekraft übernimmt, wenn der Bewohner nicht mehr weiter kann, Hilfe beim Gehen mit dem Rollator

Eine teilweise Übernahme schließt Anleitung, Beaufsichtigung und/oder Unterstützung ein, diese muß also nicht zusätzlich erwähnt werden.

Es wird schriftlich ergänzt, welche Tätigkeiten vom Bewohner durchgeführt werden. Damit wird der Blick auf die Ressourcen gefördert. Zum Beispiel: „Hand reichen, Bewohner zieht sich daran hoch“.

vÜ - Vollständige Übernahme

Vollständige Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson alle Verrichtungen ausführt, die der Bewohner nicht ausführen kann. Die Tätigkeit wird vollständig von der Pflegekraft übernommen.

E - Erschwerende Bedingungen/ spezielle pflegerschwerende Faktoren

Die pflegerschwerende Faktoren werden im PFLEGESTATUS notiert. Im TAGESPLAN wird handlungsleitend festgelegt, wie damit umgegangen werden soll.

Die pflegeerschwerenden Faktoren sind bei der Begutschtung durch den MDK (Einstufungsprüfung) von besonderer Bedeutung.

Kombinationen

Um den Hilfebedarf eines Bewohners abzubilden, können auch mehrere sinnvolle Kombinationen genutzt werden (z.B. A/B/U der Bewohner wird angeleitet, es werden die notwendigen Utensilien bereit gestellt und beaufsichtigt).

Hilfebedarfe beinhalten auch Ressourcen. Wird eine Pflegemaßnahme mit tÜ geplant, ist der Teil, der vom Bewohner selbst durchgeführt werden kann, darin integriert.