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Der Bewohner führt diesen Teil der Verrichtungen vollkommen selbständig aus.
Anleitung bedeutet, dass die Pflegeperson bei einer konkreten Verrichtung den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss.
Im TAGESPLAN wird der Hinweis notiert, in welcher Form allgemein angeleitet wird. Zum Beispiel wertschätzend bei Menschen mit Demenz; konsequent strukturierend bei Menschen mit Depression.
Bei Beaufsichtigung steht die Sicherheit beim konkreten Handlungsablauf der Verrichtung im Vordergrund. Beaufsichtigung ist notwendig, wenn eine Selbstgefährdung besteht.
Das Ausmaß der Beaufsichtigung wird in Stichworten im TAGESPLAN unter Hinweise vermerkt.
„B: wird Tätigkeit zu Ende geführt?“
„B: körpernah, da Sturzgefahr“
„B: wenn schwankender Gang, Ansprechen, ggf. tÜ“
Unterstützung bedeutet, den Bewohner durch die Bereitstellung sächlicher Hilfen in die Lage zu versetzen, eine Verrichtung selbstständig durchzuführen.
Die Art der Unterstützung wird im TAGESPLAN im entsprechenden Feld vermerkt.
Bei einer teilweisen Übernahme wird eine unmittelbare personelle Hilfe bei der Durchführung einer Verrichtung berücksichtigt. Teilweise Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson den Teil der Verrichtungen des täglichen Lebens übernimmt, den der Bewohner selbst nicht ausführen kann.
Eine teilweise Übernahme schließt Anleitung, Beaufsichtigung und/oder Unterstützung ein, diese muß also nicht zusätzlich erwähnt werden.
Es wird schriftlich ergänzt, welche Tätigkeiten vom Bewohner durchgeführt werden. Damit wird der Blick auf die Ressourcen gefördert. Zum Beispiel: „Hand reichen, Bewohner zieht sich daran hoch“.
vÜ - Vollständige Übernahme
Vollständige Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson alle Verrichtungen ausführt, die der Bewohner nicht ausführen kann. Die Tätigkeit wird vollständig von der Pflegekraft übernommen.
E - Erschwerende Bedingungen/ spezielle pflegerschwerende Faktoren
Spezielle pflegerschwerende Faktoren erfordern eine höheren Bedarf an Zeit und/oder eine besondere Fachlichkeit.
Pflegerschwerende Faktoren
- Körpergewicht über 80 kg
- Kontrakturen/ Einsteifung großer Gelenke/ Fehlstellung der Extremitäten
- hochgradige Spastik, z.B. bei Hemiplegien und Paraparesen
- einschießende unkontrollierte Bewegungen
- eingeschränkte Belastbarkeit bei dekompensierter Herzinsuffizienz
- Erforderlichkeit der mechanischen Harnlösung oder der digitalen Enddarmentleerung
- Schluckstörungen/ Störungen der Mundmotorik/ Atemstörungen
- Abwehrverhalten/ fehlende Kooperation mit Behinderung der Übernahme von Handlungen (z.B. bei geistiger Behinderung/ psychischen Erkrankungen
- stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören/ Sehen)
- starke therapieresistente Schmerzen
- pflegebehindernde räumliche Verhältnisse
- zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (z.B. bei fahrbaren Liftern/ Decken-, Wandliftern)
- zusätzliche krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen
Die pflegerschwerende Faktoren werden im PFLEGESTATUS notiert. Im TAGESPLAN wird handlungsleitend festgelegt, wie damit umgegangen werden soll.
Die pflegeerschwerenden Faktoren sind bei der Begutschtung durch den MDK (Einstufungsprüfung) von besonderer Bedeutung.
Kombinationen
Um den Hilfebedarf eines Bewohners abzubilden, können auch mehrere sinnvolle Kombinationen genutzt werden (z.B. A/B/U der Bewohner wird angeleitet, es werden die notwendigen Utensilien bereit gestellt und beaufsichtigt).
Hilfebedarfe beinhalten auch Ressourcen. Wird eine Pflegemaßnahme mit tÜ geplant, ist der Teil, der vom Bewohner selbst durchgeführt werden kann, darin integriert.