Bei akuten Veränderungen des Gesundheitszustandes oder anderen akuten Ereignissen ist eine Aktionsplanung erforderlich. Manche Veränderungen oder Ereignisse haben langfristigen Einfluss auf die geplante Pflege - andere nicht. Die Grafik zeigt beide Möglichkeiten in einer Aktionsplanung mit PFLEGE•ZEIT.
Bei der morgendlichen Übergabe berichtet die Nachtwache, dass das rechte Auge eines Bewohners eitrig verklebt ist. Der Bewohner klagt über Schmerzen und ein „sandiges“ Gefühl im Auge.
Der Nachtdienst hat ein Fax an den Arzt geschrieben und ihn über die Situation informiert. Im Frühdienst ruft der Arzt zurück und ordnet an, das Auge vier Mal täglich mit NaCl-Lösung 0,9 % und sterilen Tupfern zu reinigen und es anschließend mit antibiotischen Augentropfen zu behandeln. Der Arzt kündigt eine Visite für den Abend an. Medikamente und Material werden aus der Apotheke geholt. Für die Anordnung des Arztes wird ein DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE angelegt.
Im Spätdienst kommt der Arzt zur Visite und bestätigt seine Anordnung für eine Woche. Der DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS wird deshalb weiter geführt und der Heilungsverlauf im REGIEBOGEN beschrieben. Nach einer Woche erfolgt die zweite Arztvisite. Die Entzündung ist vollständig verheilt und die Antibiose wird abgesetzt.
Der DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONERE PFLEGE wird daraufhin ausgewertet und das Ergebnis wird im REGIEBOGEN vermerkt („Augenbehandlung abgeschlossen, Entzündung vollständig abgeheilt, siehe Durchführungsnachweis“).
Die Entzündung hat keine weiteren Auswirkungen auf die geplante Pflege und es ist keine Veränderung von PFLEGESTATUS und TAGESPLAN notwendig.
Die Pflegekräfte beobachten seit ein paar Tagen ein verändertes Bewegungsverhalten bei einer Bewohnerin. Sie sitzt oft im Sessel, während sie vorher mit dem Rollator in der Einrichtung umhergegangen ist. Sie klagt über Schmerzen in der Hüfte. Weil die Pflegekräfte noch nicht wissen, wie das Problem zu lösen ist, wird ein PROTOKOLL angelegt. Darin werden die veränderten Bedürfnisse und Gewohnheiten der Bewohnerin dokumentiert.
Der Arzt wird informiert, er untersucht die Bewohnerin und verordnet eine Schmerztherapie. Die Pflegekräfte diskutieren das Problem und beschließen, der Bewohnerin statt des Rollators einen Gehwagen anzubieten. So hat sie die Möglichkeit, sich entsprechend ihrer Schmerzen sitzend und gehend fortzubewegen und ihre Kräfte zu schonen. Dadurch ist die Bewohnerin wieder in der Lage, sich in der Einrichtung zu bewegen.
Das PROTOKOLL wird abgeschlossen und das Ergebnis im REGIEBOGEN beschrieben. Die dauerhafte Veränderung im Bewegungsverhalten der Bewohnerin hat Einfluss auf die weitere Planung. Der PFLEGESTATUS und TAGESPLAN werden dahingehend aktualisiert.