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Grundwissen PFLEGE•ZEIT: Definition des Hilfebedarfs

PFLEGE•ZEIT verwendet die folgenden Definitionen des Hilfebedarfs nach den Begutachtungs-Richtlinien für Pflegekassen und MDK:

S - Selbständig

Der Kunde führt diesen Teil der Verrichtungen vollkommen selbständig aus.

A - Anleitung

Anleitung bedeutet, dass die Pflegekraft den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss.

Beispiel: Der Kunde kann sich waschen, sofern jemand bei ihm ist und jeden Handlungsschritt ansagt.

Im TAGESPLAN wird der Hinweis notiert, in welcher Form allgemein angeleitet wird. Zum Beispiel wertschätzend bei Menschen mit Demenz oder konsequent strukturierend bei Menschen mit Depression.

B - Beaufsichtigung

Bei Beaufsichtigung steht die Sicherheit im Vordergrund. Sie ist notwendig, wenn eine Selbstgefährdung besteht. Die Pflegekraft muss außerdem darauf achten, ob die Handlungen in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden.

Beispiel: Die Pflegekraft achtet darauf, dass der Kunde sich beim Rasieren nicht mit der Klinge verletzt.

Das Ausmaß der Beaufsichtigung wird in Stichworten im TAGESPLAN unter Hinweise vermerkt.

„B: körpernah, da Sturzgefahr“

„B: wenn schwankender Gang, Ansprechen, ggf. tÜ“

U - Unterstützung

Unterstützung bedeutet, den Kunden durch die Bereitstellung sächlicher Hilfen in die Lage zu versetzen, eine Verrichtung selbständig durchzuführen.

Beispiel: Pflegekraft bereitet Zahnbürste vor, stellt Waschutensilien bereit.

Die Art der Unterstützung wird im TAGESPLAN im entsprechenden Feld geplant.

tÜ - Teilweise Übernahme

Bei einer teilweisen Übernahme geht es um eine unmittelbare personelle Hilfe: dies bedeutet, dass die Pflegekraft den Teil der Verrichtungen des täglichen Lebens übernimmt, den der Kunde selbst nicht ausführen kann.

Beispiel: Kunde beginnt mit der Körperpflege, die Pflegekraft übernimmt, wenn der Kunde nicht mehr weiter kann.

Eine teilweise Übernahme schließt Anleitung, Beaufsichtigung und/oder Unterstützung ein, diese muss also nicht zusätzlich erwähnt werden.

Im TAGESPLAN wird schriftlich ergänzt, welche Tätigkeiten vom Kunden durchgeführt werden. Damit wird der Blick auf die Ressourcen gefördert. Zum Beispiel: „Hand reichen, Kunde zieht sich daran hoch“.

vÜ - Vollständige Übernahme

Vollständige Übernahme bedeutet, dass die Pflegekraft alle Verrichtungen ausführt, die der Kunde nicht ausführen kann. Die Handlung wird vollständig von der Pflegekraft übernommen.

ÜS - überwiegend Selbstständig

Überwiegend Selbstständig bedeutet, dass die Person den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen kann.

ÜU - Überwiegend unselbstständig

Überwiegend unselbstständig bedeutet, dass die Person die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen kann. Es sind aber Ressourcen vorhanden, so dass sie sich beteiligen kann. Dies setzt ggf. ständige Anleitung oder aufwändige Motivation auch während der Aktivität voraus oder Teilschritte der Handlung müssen übernommen werden. Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, wiederholte Aufforderungen oder punktuelle Unterstützungen reichen nicht aus.

M - Motivieren

Motivieren bedeutet, dass die Person (immer wieder) angeregt werden muss, Tätigkeiten durchzuführen. Dies kann insbesondere bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, die mit einer Antriebsminderung einhergehen, der Fall sein.

Die Selbstständigkeitsgrade sind nur in Verbindung mit den Hilfebedarfen sinnvoll, um eine Handlungsleitung zu gewährleisten.

Hilfebedarf A/ÜS = bei punktuellem Impuls, auch mehrmals kurz (das „Wie“ muss handschriftlich ergänzt werden)

Hilfebedarf A/ÜU = bei kontinuierlicher Anleiteung , Motivierung oder Aushandlung (+ entsprechende handschriftliche Ergänzung)

Hilfebedarf A/Un = durch permanente Anleitung und Motivation, Kommentieren aller Handlungsschritte, Abwehr in der Pflege

Hilfebedarf B/ÜS = Selbstständig bei punktueller Kontrolle, ob Handlungen durchgeführt werden (+ handschriftliche Ergänzung)

Hilfebedarf B/ÜU = (Teilweise) selbstständig bei nahezu ständigeru und körpernaher Beaufsichtigung (+ handschriftliche Ergänzung) Hilfebedarf B/Un = durch ständigeu Beaufsichtigung und Korrektur (z.B. B+A/Un + entsprechende handschriftliche Ergänzung))

Hilfebedarf U/ÜS = wenn Utensilien/Hilfsmittel u.a. bereitgestellt/zurechtgelegtu werden. Pflegeperson ist ergänzend tätig Hilfebedarf U/ÜU = wenn Utensilien/ Hilfsmittel mehrfach bereitgestellt/zurechgelegtu werden, z.B wenn der Pflegebedürftige die Handlungsaufforderung vergisst.

Hilfebedarf U/Un = ggf. Abwehr, spielen/ greifen/ festhalten der Hilfsmittel (Verkennung, auch wahnhaft)

Hilfebedarf TÜ/ÜS = bei minimaler Übernahmeu von Tätigkeiten durch die PK

Hilfebedarf TÜ/ÜU = bei stärkerer bis umfassender Übernahme von Teiltätigkeiten durch PK

Hilfebedarf TÜ/Un = bei minimaler Eigenaktivitätu, in wenigen Teilschritten ist noch Eigenbeteiligung möglich Hilfebedarf VÜ/Un = vollständige Übernahmeu bei minimale Eigenaktivität

Erschwerende Faktoren = E

-Körpergewicht über 80kg -Kontrakturen/Einsteifung großer Gelenke -Hochgradige Spastik -Hemiplegien oder Paraparesen -einschießende, unkontrollierte Bewegungen -Fehlstellungen der Extremitäten -Eingeschränkte Belastbarkeit infolge schwerer kardiopulmonaler Dekompensation mit Dyspnoe und ausgeprägter zentraler und peripherer Zyamnos sowie peripheren Oedemen -stark eingeschränkte Sinneswahrnehmenung -Abwehrverhalten mit Behinderung der Übernahme (z.B. bei geistigen Behinderungen/psych.Erkrankungen -starke, therapieresistente Schmerzen -Pflege behindernde räumliche Verhältnisse -zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (z.B. bei fahrbaren Liftern) -Anm.: der/die Bew. behindert/erwschwert die Pflege, die Durchführung von Hilfe und Begleitung bzw. Betreuung werden vom Personal als belastend empfunden

Im TAGESPLAN wird handlungsleitend festgelegt, wie damit umgegangen werden soll.

Um den Hilfebedarf eines Kunden abzubilden, können auch mehrere sinnvolle Kombinationen genutzt werden (zum Beispiel A/B/U: der Kunde wird angeleitet, die notwendigen Utensilien werden bereit gestellt und er wird beaufsichtigt).

Hilfebedarfe beinhalten auch Ressourcen. Wird eine Pflegemaßnahme mit tÜ geplant, ist der Teil, der vom Kunden selbst durchgeführt werden kann, darin integriert.