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Fachwissen PFLEGE•ZEIT: Das Stammblatt

Das STAMMBLATT enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Stammdaten wie Name und Geburtsdatum, sowie alle für die Verwaltung erforderlichen Informationen.

Auf der Vorderseite werden die Adressen von Angehörigen, Ärzten und anderen therapeutisch tätigen Berufsgruppen notiert (zum Beispiel Krankengymnastik). Außerdem findet sich der Hinweis auf ärztliche Diagnosen und Krankenhausaufenthalte (möglichst mit Datum), und Hinweise im Todesfall. Auch festgelegte freiheitsentziehende Maßnahmen und gerichtliche Anordnungen werden im Stammblatt genannt.

Auf der Rückseite werden biografische Informationen eingetragen und die verwendeten Hilfsmittel und Leihgeräte benannt. Hier ist auch Platz für Adressen, die nicht mehr auf die Vorderseite gepasst haben.

Das STAMMBLATT wird bei jeder aufgetretenen Veränderung aktualisiert.

Verbindungen mit anderen Formularen:

Freiheitsentziehende Maßnahmen werden im TAGESPLAN geplant und im PFLEGEVERLAUFSBERICHT dokumentiert.

tagespflege/fachwissen/stammblatt.txt · Zuletzt geändert: 13.12.2020/ 12:03 (Externe Bearbeitung)