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Fachwissen PFLEGE•ZEIT: Das Tabellenblatt

Mit dem TABELLENBLATT können bei einem kurzfristig hohen Pflegeaufwand oder in bestimmten Krankheitsphasen Werte gesondert erfasst und nachgewiesen werden.

Das TABELLENBLATT kann in unterschiedlichen Situationen herangezogen werden:

  • Wenn ein DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE oder ein PROTOKOLL nicht ausreicht,
  • wenn Bilanzierungen (Ein-/Ausfuhr) oder Tagesprofile (BZ/RR) im Rahmen der medizinischen Assistenz notwendig sind,
  • wenn bei instabilen Blutzuckerwerten unterschiedliche Insulinmengen nachgespritzt werden müssen (Korrekturplan),
  • wenn in bestimmten Situationen Vitalwerte und andere Werte der Krankenbeobachtung erfasst oder nachgewiesen werden müssen,
  • wenn Informationen für einen begrenzten Zeitraum gesammelt werden müssen (zum Beispiel Miktionsprotokoll, Ernährungs- oder Lagerungsprotokoll),
  • wenn unterschiedliche Daten kombiniert, das heißt in Abhängigkeit zueinander dokumentiert und bewertet werden sollen.

Ausfüllanleitung

In der Kopfzeile wird der Name des Gastes eingetragen.

Jedes Blatt ist in zwei Blöcke mit je sieben Spalten aufgeteilt, es kann also für zwei unterschiedliche Bereiche oder zwei mal hintereinander für den gleichen Bereich verwendet werden. In jedem der zwei Blöcke sind oben mögliche Anwendungsbereiche vorgegeben. Hier wird angekreuzt, wofür das Blatt genutzt wird. Wenn das Blatt für einen Bereich verwendet wird, der nicht bereits vorgegeben ist, wird das Kästchen neben Andere angekreuzt und der Bereich daneben notiert.

Über jeder Spalte, in der Zeile neben Datum wird das Datum der Messung eingetragen, darunter die Zeit der Durchführung, das Handzeichen und der jeweils ermittelte Wert.

Die Zeile Bilanz wird nur bei einer Bilanzierung von der zuständigen Pflegekraft ausgefüllt.

Das TABELLENBLATT ist für eine gezielte, kurzfristige Datensammlung entwickelt worden. In einzelnen Fällen kann aber eine längere Nutzung pflegefachlich erforderlich sein.

Verbindung mit anderen Formularen

Im REGIEBOGEN steht die Anweisung, dass ein TABELLENBLATT zu führen ist. Dort wird es auch ausgewertet und mindestens alle zwei Wochen geprüft, ob es weiter geführt werden muss.

Es wird regelmäßig geprüft, ob die erforderlichen Daten in einem DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE oder in einem PROTOKOLL einfacher zu planen und zu dokumentieren sind.

Im TAGESPLAN 1 unter Ergänzende Formulare wird darauf hingewiesen, dass das TABELLENBLATT ausgefüllt werden muss.

tagespflege/fachwissen/tabellenblatt.txt · Zuletzt geändert: 13.12.2020/ 12:03 (Externe Bearbeitung)