Eine Abweichung besteht dann, wenn eine geplante Leistung nicht oder eine nicht geplante Leistung zusätzlich erbracht wird. Das System PFLEGE•ZEIT spart Zeit im Alltag, weil die Pflege nach Plan ausführlich geplant und dann mit einem Handzeichen dokumentiert wird. Pflegekräfte sollen nur die Abweichungen von diesem Plan ausführlicher dokumentieren.
Abweichungen beziehen sich deshalb meist auf den TAGESPLAN. Dort sind die notwendige Begleitung und Betreuungsmaßnahmen in den Lebensbereichen Bewegen , Pflegen•Ausscheiden , Essen•Trinken und Soziale Teilhabe handlungsleitend geplant. Wenn eine der geplanten Leistungen nicht durchgeführt werden kann, wird im PFLEGEVRLAUFSBERICHT Vom Tagesplan abgewichen dokumentiert. Der Sachverhalt wird entweder im PFLEGEVERLAUFSBERICHT oder, wenn relevant für den Pflegeprozess, im REGIEBOGEN genauer beschrieben .
Aber auch alle ergänzenden Formulare, also zum Beipiel DURCHFÜHRUNGSNACHWEIS FÜR BESONDERE PFLEGE oder BEWEGUNGSANAMNESE sind Teil der Pflege nach Plan . Sie werden alle im TAGESPLAN erwähnt und sind daher Teil der täglichen Arbeitsanweisung. Wenn also eine behandlungspflegerische Maßnahme, oder eine Bewegungsplanung nicht durchgeführt werden konnte, ist dies auch als Abweichung vom Plan im PFLEGEVERLAUFSBERICHT zu dokumentieren. Hat eine Abweichung pflegefachliche Gründe oder ist für den Pflegeprozess relevant, muss sie im REGIEBOGEN dokumentiert werden.