Jeder Gast sollte nach der Eingewöhnungszeit und danach einmal im Jahr eine umfassende Pflegevisite erhalten. Dabei werden das Wohlbefinden und der Allgemeinzustand des Tagespflegegastes, sein Umfeld und die Dokumentation geprüft.
Wann die Eingewöhnung abgeschlossen ist, hängt auch von der Anzahl der Besuchstage pro Woche ab. Ein Gast der nur einmal die Woche kommt, hat wahrscheinlich eine längere Eingewöhnungsphase als jemand der mehrmals die Woche kommt. Hier könnte der Zeitpunkt für die erste Visite an die Anzahl der besuchten Tage geknüpft werden.
Der genaue Ablauf einer Pflegevisite sollte im Qualitätsmanagement beschrieben sein.
Ob in der Pflegevisite auch einzelne Pflegemaßnahmen wie zum Beispiel Duschen oder Baden im Rahmen der Pflegevisite durch die Pflegedienstleitung begleitet werden sollen, hängt von dem Umfang der pflegerischen Leistungen ab. In der Regel liegt der Schwerpunkt in der Tagespflege auf der Beschäftigung und in der Ernährung. Um diese im Rahmen der Pflegevisite zu reflektieren, ist nur eine teilnehmende Beobachtung nötig.
Die Ergebnisse der Beobachtungen und der Prüfung der Pflegedokumentation werten die Pflegedienstleitung und die Pflegefachkraft gemeinsam aus. Diese pflegefachliche Reflektion wird im REGIEBOGEN festgehalten.
PFLEGE•ZEIT bietet für die Tagespflege keine eigene Pflegevisite an. Tagespflegeeinrichtungen können jedoch relativ einfach die PFLEGE•ZEIT Pflegevisite Ambulant nutzen: Dazu muss lediglich unter dem Punkt Pflegedokumentation der PFLEGEVERLAUFSBERICHT handschriftlich eingefügt werden.