Ziel einer Schnellprüfung ist, festzustellen, ob für alle Gefährdungen entsprechende Prophylaxen im TAGESPALN zu finden sind und die Maßnahmen im TAGESPLAN den individuellen Bedürfnissen und den pflegefachlichen Notwendigkeiten entsprechen.
Für die Schnellprüfung der Pflegeplanung werden also nur PFLEGESTATUS und TAGESPLAN herangezogen. Dadurch, dass beide Formulare jeweils in die vier Lebensbereiche Essen • Trinken, Soziale Teilhabe (früher Psychosoziale Integration), Pflegen • Ausscheiden und Bewegung eingeteilt sind, kann die Pflegefachkraft sehr einfach die Pflegebedarfe aus dem PFLEGESTATUS mit den Maßnahmen im TAGESPLAN abgleichen.
Das Ergebnis der Schnellprüfung wird im REGIEBOGEN festgehalten.