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Grundwissen PFLEGE·ZEIT: Das Ankreuzverfahren

PFLEGE·ZEIT arbeitet mit einem speziellen Ankreuzverfahren: Auf einigen Formularen sind Merkmale vorgegeben, die auf einen pflegebedürftigen Menschen zutreffen können. Dabei handelt es sich meist um Fähigkeiten oder Probleme. Sie sind in Form einer kurzen Aussage formuliert, zum Beispiel: „hört schlecht“. Zu jeder Aussage gehört ein kleines Kästchen. Wie dieses Kästchen angekreuzt ist, zeigt, ob die Aussage vollständig, eingeschränkt oder gar nicht zutrifft - oder ob keine Aussage möglich ist.

Die Aussage trifft zu [X]

Das Merkmal ist vorhanden und zu beobachten.

Die Aussage trifft nicht zu [ / ]

Das Merkmal ist nicht vorhanden.

Die Aussage trifft eingeschränkt zu [ \ ]

Das Merkmal ist zu beobachten, aber es besteht eine Einschränkung, zum Beispiel eine Abhängigkeit von Stimmung, Motivation, Tageszeit, Betreuungsintensität oder Situation.

Diese Kategorie wird auch gewählt, wenn eine Fähigkeit wahrscheinlich vorhanden ist, aber konsequent abgelehnt wird (zum Beispiel in Folge einer Depression).

Wird ein Merkmal mit trifft eingeschränkt zu [ \ ] angekreuzt, muss handschriftlich beschrieben und erklärt werden, inwieweit diese Fähigkeit beeinträchtigt wird. Dafür wird das entsprechende Kästchen mit einer Ziffer versehen und die gleiche Ziffer vor die Erklärung gesetzt, um die Zuordnung zu erleichtern. Wenn dieselbe Einschränkung mehrere Merkmale betrifft, reicht es aus, sie einmal zu beschreiben. Danach wird die zugeordnete Ziffer bei jedem der betroffenen Merkmale verwendet. Wenn zum Beispiel mehrere Fähigkeiten durch eine Depression beeinträchtigt werden, muss diese Erklärung nicht für jede einzelne Aussage wiederholt werden.

Keine Aussage möglich [O]

Das Merkmal kann zur Zeit nicht beurteilt werden.

universal/grundwissen/ankreuzverfahren.txt · Zuletzt geändert: 30.03.2021/ 09:41 von Anke Kröhnert-nachtigall