Mit der PROPHYLAXENMATRIX wird deutlich, in welchen Pflegetätigkeiten welche Prophylaxen bereits enthalten sind. Durch die Verknüpfung der Pflegetätigkeiten in dieser Matrix müssen manche Prophylaxen nicht mehr gesondert geplant werden.
Wird im PFLEGESTATUS für einen Kunden in einem bestimmten Bereich (zum Beispiel Pneumonie) ein erhöhtes Gefahrenpotenzial festgestellt, muss eine entsprechende Prophylaxe geplant werden. Bestimmte alltägliche Pflegetätigkeiten schließen diese Prophylaxen ein. Wir sprechen vom Konzept der integrierten Prophylaxe. Wenn zum Beispiel bei einem Kunden die Gefahr einer Pneumonie besteht, der Kunde sich aber regelmäßig mobilisieren und aktivieren lässt, führen wrir damit eine Pneumonieprophylaxe durch.
Die PROPHYLAXENMATRIX berücksichtigt Aspekte aus jedem der vier Lebensbereiche. Pflegetätigkeiten und Prophylaxen werden gegenübergestellt.
Schließt eine Pflegetätigkeit oder ein spezielles Angebot eine Prophylaxe ein, so ist diese in der Matrix mit einem Punkt gekennzeichnet. In der Risikobewertung im PFLEGESTATUS ist festgelegt, ob ein Risiko besteht, ob und mit welchem Hilfebedarf eine Prophylaxe durchgeführt wird.
Auf der rechten Seite werden zunächst die Spalten mit den zutreffenenden Prophylaxen markiert. In der Matrix werden nun auf der linken Seite mit einem Textmarker alle Angebote hervorgehoben, die für den Kunden zutreffen. Im Freitext können weitere Maßnahmen individuell hinzugefügt werden, auch solche, die von Angehörigen oder anderen Personen aus dem privaten Umfeld durchgeführt werden.
Danach wird in der rechts angekreuzt, welche Prophylaxen dadurch berührt sind. DAzu sind Punkte vorgegeben. Es kann auch dort angekreuzt werden wo keine Punkte sind, sofern dort eine Prophylaxe stattfindet. Nicht zutreffende Punkte werden durchgestrichen.
Wie wichtig die einzelnen Maßnahmen für die Prophylaxe sind, wird im Rahmen der pflegefachlichen Reflexion bewertet und kann ebenfalls im Freitext beschrieben werden. Abschließend muss pegefachlich beurteilt werden, ob diese Prophylaxen ausreichen oder ob eine spezielle Prophylaxe für diesen Bewohner geplant werden muss.
In der Risikobewertung im PFLEGESTATUS wird festgestellt, ob ein Risiko besteht und eine Prophylaxe durchgeführt werden muss.
Im TAGESPLAN sind die Maßnahmen geplant, die der Prophylaxe dienen.