Eine Abweichung besteht dann, wenn eine geplante Leistung nicht oder eine nicht geplante Leistung zusätzlich erbracht wird.
Abweichungen beziehen sich deshalb meist auf den TAGESPLAN. Dort sind die notwendigen Pflege und Betreuungsmaßnahmen in den Lebensbereichen Bewegen , Pflegen•Ausscheiden , Essen•Trinken und Soziale Teilhabe handlungsleitend geplant. Wenn eine der geplanten Leistungen nicht durchgeführt werden kann, wird dies in der MONATSÜBERSICHT dokumentiert. Wenn diese Abweichung relevant für den weiteren Pflegeprozess ist, wird sie im REGIEBOGEN genauer beschrieben. Wird die Abweichung zur Regel muss die Pflegeplanung entsprechend angepasst werden.
Abgesehen vom TAGESPLAN sind auch alle ergänzenden Formulare, also zum Beipiel DURCHFÜHRUNGSNACHWEISE FÜR BESONDERE PFLEGE oder BEWEGUNGSANAMNESE Teil der Pflege nach Plan . Sie werden alle im TAGESPLAN erwähnt und sind daher Teil der Arbeitsanweisung. Wenn also eine behandlungspflegerische Maßnahme, oder eine Bewegungsplanung nicht durchgeführt werden konnte, ist dies auch als Abweichung vom Plan in der MONATSÜBERSICHT zu dokumentieren. Hat eine Abweichung pflegefachliche Gründe oder ist für den Pflegeprozess relevant, muss sie außerdem im REGIEBOGEN dokumentiert werden. Zusätzliche, ungeplante Leistungen werden in der MONATSÜBERSICHT dokumentiert indem mehr Hilfe und Begl. notwendig als geplant angestrichen wird.