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stationaer:grundwissen:hilfebedarfe

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Definition des Hilfebedarfs

nach der Begutachtungsrichtlinie für Pflegekassen und den MDK

S - Selbständig

Der Bewohner führt diesen Teil der Verrichtungen vollkommen selbständig aus.

A - Anleitung

Anleitung bedeutet, dass die Pflegekraft den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss.

Beispiel: Der Bewohner kann sich waschen, sofern jemand bei ihm ist und jeden Handlungsschritt ansagt.

Im TAGESPLAN wird der Hinweis notiert, in welcher Form allgemein angeleitet wird. Zum Beispiel wertschätzend bei Menschen mit Demenz oder konsequent strukturierend bei Menschen mit Depression.

B - Beaufsichtigung

Bei Beaufsichtigung steht die Sicherheit im Vordergrund. Sie ist notwendig, wenn eine Selbstgefährdung besteht. Die Pflegekraft muss außerdem darauf achten, ob die Handlungen in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden.

Beispiel: Die Pflegekraft achtet darauf, dass der Bewohner sich beim Rasieren nicht mit der Klinge verletzt.

Das Ausmaß der Beaufsichtigung wird in Stichworten im TAGESPLAN unter Hinweise vermerkt.

„B: wird Tätigkeit zu Ende geführt?“

„B: körpernah, da Sturzgefahr“

„B: wenn schwankender Gang, Ansprechen, ggf. tÜ“

U - Unterstützung

Unterstützung bedeutet, den Bewohner durch die Bereitstellung sächlicher Hilfen in die Lage zu versetzen, eine Verrichtung selbstständig durchzuführen.

Beispiel: Pflegekraft bereitet Zahnbürste vor, stellt Waschutensilien bereit.

Die Art der Unterstützung wird im TAGESPLAN vermerkt.

tÜ - Teilweise Übernahme

Bei einer teilweisen Übernahme wird eine unmittelbare personelle Hilfe bei der Durchführung einer Verrichtung berücksichtigt. Teilweise Übernahme bedeutet, dass die Pflegekraft den Teil einer Verrichtung übernimmt, den der Bewohner selbst nicht ausführen kann.

Beispiel: Bewohner beginnt mit der Körperpflege, die Pflegekraft übernimmt, wenn der Bewohner nicht mehr weiter kann.

Eine teilweise Übernahme schließt Anleitung, Beaufsichtigung und/oder Unterstützung ein, diese muss also nicht zusätzlich erwähnt werden.

Im TAGESPLAN wird schriftlich ergänzt, welche Tätigkeiten vom Bewohner durchgeführt werden. Damit wird der Blick auf die Ressourcen gefördert. Zum Beispiel: „Hand reichen, Bewohner zieht sich daran hoch“.

vÜ - Vollständige Übernahme

Vollständige Übernahme bedeutet, dass die Pflegekraft alle Verrichtungen ausführt, die der Bewohner nicht ausführen kann. Die Handlung wird vollständig von der Pflegekraft übernommen.

E - Erschwerende Bedingungen/ spezielle pflegeerschwerende Faktoren

Spezielle pflegeerschwerende Faktoren erfordern einen höheren Bedarf an Zeit und/oder eine besondere Fachlichkeit.

Zu den pflegeerschwerenden Faktoren gehören:

  • Körpergewicht über 80 kg
  • Kontrakturen / Einsteifung großer Gelenke/ Fehlstellung der Extremitäten
  • hochgradige Spastik, z.B. bei Hemiplegien und Paraparesen
  • einschießende unkontrollierte Bewegungen
  • eingeschränkte Belastbarkeit bei dekompensierter Herzinsuffizienz
  • Notwendigkeit der mechanischen Harnlösung oder der digitalen Enddarmentleerung
  • Schluckstörungen / Störungen der Mundmotorik/ Atemstörungen
  • Abwehrverhalten / fehlende Kooperation, wobei eine Übernahme von Handlungen behindert wird (zum Beispiel bei geistiger Behinderung/ psychischen Erkrankungen
  • stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören/ Sehen)
  • starke therapieresistente Schmerzen
  • pflegebehindernde räumliche Verhältnisse
  • zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (zum Beispiel bei fahrbaren Liftern/ Decken-, Wandliftern)
  • zusätzliche krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen

Die pflegeerschwerenden Faktoren werden im PFLEGESTATUS notiert. Im TAGESPLAN wird handlungsleitend festgelegt, wie damit umgegangen werden soll.

Die pflegeerschwerenden Faktoren sind bei der Begutachtung durch den MDK von besonderer Bedeutung (Einstufungsprüfung).

Um den Hilfebedarf eines Bewohners abzubilden, können auch mehrere sinnvolle Kombinationen genutzt werden (zum Beispiel A/B/U: der Bewohner wird angeleitet, die notwendigen Utensilien werden bereit gestellt und er wird beaufsichtigt).

Hilfebedarfe beinhalten auch Ressourcen. Wird eine Pflegemaßnahme mit tÜ geplant, ist der Teil, der vom Bewohner selbst durchgeführt werden kann, darin integriert.

stationaer/grundwissen/hilfebedarfe.1364221467.txt.gz · Zuletzt geändert: 13.12.2020/ 12:03 (Externe Bearbeitung)