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ambulant:grundwissen:hilfebedarfe

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Definition des Hilfebedarfs

nach den Begutachtungs-Richtlinien für Pflegekassen und MDK

S - Selbständig

Der Kunde führt diesen Teil der Verrichtungen vollkommen selbständig aus.

A - Anleitung

Anleitung bedeutet, dass die Pflegekraft den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss.

Beispiel: Der Kunde kann sich waschen, sofern jemand bei ihm ist und jeden Handlungsschritt ansagt.

Im TAGESPLAN wird der Hinweis notiert, in welcher Form allgemein angeleitet wird. Zum Beispiel wertschätzend bei Menschen mit Demenz oder konsequent strukturierend bei Menschen mit Depression.

B - Beaufsichtigung

Bei Beaufsichtigung steht die Sicherheit im Vordergrund. Sie ist notwendig, wenn eine Selbstgefährdung besteht. Die Pflegekraft muss außerdem darauf achten, ob die Handlungen in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden.

Beispiel: Die Pflegekraft achtet darauf, dass der Kunde sich beim Rasieren nicht mit der Klinge verletzt.

Das Ausmaß der Beaufsichtigung wird in Stichworten im TAGESPLAN unter Hinweise vermerkt.

„B: wird Tätigkeit zu Ende geführt?“

„B: körpernah, da Sturzgefahr“

„B: wenn schwankender Gang, Ansprechen, ggf. tÜ“

U - Unterstützung

Unterstützung bedeutet, den Kunden durch die Bereitstellung sächlicher Hilfen in die Lage zu versetzen, eine Verrichtung selbständig durchzuführen.

Beispiel: Pflegekraft bereitet Zahnbürste vor, stellt Waschutensilien bereit.

Die Art der Unterstützung wird im TAGESPLAN im entsprechenden Feld geplant.

tÜ - Teilweise Übernahme

Bei einer teilweisen Übernahme geht es um eine unmittelbare personelle Hilfe: dies bedeutet, dass die Pflegekraft den Teil der Verrichtungen des täglichen Lebens übernimmt, den der Kunde selbst nicht ausführen kann.

Beispiel: Kunde beginnt mit der Körperpflege, die Pflegekraft übernimmt, wenn der Kunde nicht mehr weiter kann.

Eine teilweise Übernahme schließt Anleitung, Beaufsichtigung und/oder Unterstützung ein, diese muss also nicht zusätzlich erwähnt werden.

Im TAGESPLAN wird schriftlich ergänzt, welche Tätigkeiten vom Kunden durchgeführt werden. Damit wird der Blick auf die Ressourcen gefördert. Zum Beispiel: „Hand reichen, Kunde zieht sich daran hoch“.

vÜ - Vollständige Übernahme

Vollständige Übernahme bedeutet, dass die Pflegekraft alle Verrichtungen ausführt, die der Kunde nicht ausführen kann. Die Handlung wird vollständig von der Pflegekraft übernommen.

E - Erschwerende Bedingungen/ spezielle pflegeerschwerende Faktoren

Spezielle pflegeerschwerende Faktoren erfordern einen höheren Bedarf an Zeit und/oder eine besondere Fachlichkeit

Zu den pflegeerschwerenden Faktoren gehören:

  • Körpergewicht über 80 kg
  • Kontrakturen / Einsteifung großer Gelenke/ Fehlstellung der Extremitäten
  • hochgradige Spastik, z.B. bei Hemiplegien und Paraparesen
  • einschießende unkontrollierte Bewegungen
  • eingeschränkte Belastbarkeit bei dekompensierter Herzinsuffizienz
  • Erforderlichkeit der mechanischen Harnlösung oder der digitalen Enddarmentleerung
  • Schluckstörungen / Störungen der Mundmotorik/ Atemstörungen
  • Abwehrverhalten / fehlende Kooperation mit Behinderung der Übernahme von Handlungen (zum Beispiel bei geistiger Behinderung/ psychischen Erkrankungen
  • stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören/ Sehen)
  • starke therapieresistente Schmerzen
  • pflegebehindernde räumliche Verhältnisse
  • zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (zum Beispiel bei fahrbaren Liftern/ Decken-, Wandliftern)
  • zusätzliche krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen

Die pflegeerschwerenden Faktoren werden im PFLEGESTATUS notiert. Im TAGESPLAN wird handlungsleitend festgelegt, wie damit umgegangen werden soll.

Die pflegeerschwerenden Faktoren sind bei der Begutachtung durch den MDK von besonderer Bedeutung (Einstufungsprüfung).

Um den Hilfebedarf eines Kunden abzubilden, können auch mehrere sinnvolle Kombinationen genutzt werden (zum Beispiel A/B/U: der Kunde wird angeleitet, die notwendigen Utensilien werden bereit gestellt und er wird beaufsichtigt).

Hilfebedarfe beinhalten auch Ressourcen. Wird eine Pflegemaßnahme mit tÜ geplant, ist der Teil, der vom Kunden selbst durchgeführt werden kann, darin integriert.

ambulant/grundwissen/hilfebedarfe.1365170573.txt.gz · Zuletzt geändert: 13.12.2020/ 12:03 (Externe Bearbeitung)